Hallo Eberhard,
und genau da liegt der Knackpunkt:
... und alle notwendigen Werte mit Unterschrift des Arztes, ...
Das Urteil aus Gelsenkirchen kennst Du sicherlich und da werden sämtliche zur Fertigung einer Brille erforderlichen Daten (Stärken, PD, HSA,etc.) als notwendig erachtet. Also, wo fängt es an und wo ist Schluß? Wann ist ein Rezept vollständig? Allein die Messbedingungen sind z.T. himmelschreiend. Es gibt genügend AA, die eine Dunkelraum Refraktion machen, weils schneller geht. Selbst erlebt in einem Praktikum bei einem AA in Solingen. Auf meine Frage warum er das mache, die klare Antwort: "Es geht schneller und die Visuswerte sind i.d.R. höher. Die Optiker gucken eh noch mal genau drauf."
Heute kommt eine Kunde mit einer grünen Sehilfeverordnung (klassischer Kassenrezeptzettel). Im Adressfeld mit dicken Lettern: "KEINE KASSENLEISTUNG"
handschriftlich im Diagnosefeld: "ein Glas für rechts"
F R -XY -XY A YX
Stempelfeld: Dr. ABC, Facharzt für Augenheilkunde, Straße, Ort, Telefon; keine Vertragsarztnummer o.ä.
Das schreit in meinen Augen förmlich nach Überprüfung. Bei der Befragung des Kunden dann die erschreckende Wahrheit.
Der AA hat bei vorhandener Sehhilfe das linke Auge abgedeckt, 1,0 war nicht mehr lesbar, Vorhalter -0,50dpt, 1.0 lesbar, fertig. Linkes Auge ähnlich, 1.0 war sofort lesbar, keine Veränderung. Zeitdauer des Besuchs im Sprechzimmer: unter 2 min.
Sonstige Untersuchungen? Fehlanzeige, Kunden hatte nur das Problem, dass er mit seiner alten Brille nicht mehr so gut sehen konnte.
Kosten: 10 EUR Praxisgebühr. 15 EUR Refraktion
Und auch hier weider der Hinweis an alle: Jeder zieht den Schuh an, der ihm passt. Es sind sicherlich immer nur Einzelne, die so oberflächlich arbeiten, aber eben immer die selben. Und wenn man diese um sich herum hat, weiß man wie man selber vorgehen muss.
Herzliche Grüße