Hallo Zusammen,
ein hiesiger Arbeitgeber fragt an, ob ich die Versorgung seiner Labormitarbeiter mit Arbeitsschutzbrillen von Uvex optometrisch betreuen könnte. Die Brillen würden, wie dort wohl üblich, von Uvex selbst gefertigt und dem AG berechnet. Mein Part wäre, im Rahmen einer reinen Dienstleistungsvereinbarung also: die Refraktion, Fassungswahl anhand von durch Uvex gestellten Musterfassungen, Zentrierdatenermittlung, Bestellung und Abgabe/Einweisung/Anpassung und Nachsorge.
Könnte ich mir im Prinzip auch vorstellen, habe aber mit so ner Art von Vereinbarung keine Erfahrung. Daher stellt sich mir die Frage, wie sowas für beide Seiten zufriedenstellend zu machen wäre, gleich in mehrfacher Hinsicht :
Soweit explizit der Aufwand x Stundensatz zu berechnen wäre: was man da wohl zeitlich durchschnittlich rechnen müsste, pauschal bzw besser in Abhängigkeit der Ausführung (Fernbrille/Gleitsicht etc.) oder rein einzelfallbezogen...
Soweit ich die Brillen weder selbst fertige noch verkaufe: wie der Aspekt theoretisch möglicher Unverträglichkeiten etc zu behandeln wäre, bei der Konstellation kann ich ja kaum irgendeine Haftung oder Gewähr für die Fremdbrille übernehmen...
Ob, und wenn was, in so einem Zusammenhang sonst noch zu beachten oder zu vereinbaren wäre...
Habe bereits bei Uvex, der Innung und dem ZVA mal nachgefragt ob es zu dem Thema vielleicht Erfahrungswerte, Empfehlungen, Mustervereinbarungen oder sonstige Infos / Ratschläge gibt, war aber bislang eher unergiebig.
Vielleicht ist hier ja jemand, der/die mir raten kann. Würde mich freuen, entweder hier ins Forum, oder direkt an mich.
beste Grüsse, Donald
