Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Einer Kundin wurde von einem Augenarzt mit angeschlossener Sehschule folgende Sehhilfenverordnung ausgestellt:
Anzahl Gläser: 2 / Fern/Nahbrille getrennt / Kunststoff
Nähe keine Prismen! Prismenverordnung = therapeutische Brille! Doppelbildausgleich
Ferne: R sph +2,25 cyl. -0,50 A 80 Prisma 5,00 Basis außen
L sph +2,00 cyl -1,50 A 90 Prisma 5,00 Basis außen
Addition: 2,75 Nähe ohne Prisma
Die Kundin möchte jedoch auf keinen Fall getrennte Brillen. Nun habe ich hier an Executiv- bzw. Franklingläser gedacht.
Meine Frage ist nun, was kann ich hierfür bei der Krankenkasse abrechnen?
Es findet sich ja die Gruppe "Schieltherapeutika" in der Festbetragsliste und dort der Punkt organisches Glas zur Behebung des akkomodativen Schielens mit sph- torischen Flächen.
Ich habe ja hier kein akkomodatives Schielen, kann ich denn trotzdem was berechnen? Evtl. aus der Gruppe "Zuschlag: Sonstige Prismen"?
Schon einmal danke für Eure Antworten!
Roman


