Hallo alle zusammen!
Ich beschäftige mich gerade eingehender mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung.
Diese besagt ja, das einem Beschäftigten bei Arbeit an Bildschirmen spezielle Brillen (ich hasse das Wort Sehhilfen
zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen ergeben, dass spezielle Brillen notwendig sind und herkömmliche Brillen nicht geeignet sind.
Dies ist ja eine Tatsache, die viele Betroffene gar nicht wissen.
Nun meine Fragen: Ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Brille zu bezahlen? Laut der Verordnung doch eigentlich ja.
Wann ist eine normale Brille nicht geeignet? Wenn jemand eine Gleitsichtbrille hat, ist diese zwar für ein Sehen sagen wir mal in Bildschirmentfernung geeignet, aber sicher nicht optimal. Reicht das schon aus um zu sagen, er braucht Officegläser?
Was braucht es für Voraussetzungen für Entspiegelungen, Dickenreduzierungen etc,, so dass auch diese Mehrkosten vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen? Diese Glaseigenschaften müssen ja von einem Arzt attestiert werden.
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten. 
LG aus Viersen
Roman

