Hallo Ihr Lieben!
Bin AO-Meisterin und würde mich mit einem ganz simplen mobilen Service für Patienten-Brillen in Krankenhäuser, Seniorenheimen,... gern selbstständig machen!
Frage widerspricht es dem Medizinproduktgesetz oder anderen Gesetzen, mit Ultraschallbad, Schraubenziehern,Zangen und Ventilette \\"bewaffnet\\" in Kliniken zu gehen und dort
-Brillenreinigung
-Wartung (Schrauben anziehen, ausrichten, Glas festen ...)
-anatomische Anpassung vorzunehmen gegen Entgelt!
Alles natürlich ganz offiziell gewerblich angemeldet und in Absprache mit dem Krankenhaus!
Ich will keine Brillen verkaufen, keine Werbung machen für irgend ein Optikerfachgeschäft, noch möchte ich Brillen/Medizinprodukte herstellen oder verkaufen. Außer eventuell Pads oder ein Etui im Rahmen der \\"Wartung\\"!
(Habe gehört, daß z.B. mobiler Brillenverkauf in Kliniken anscheinend gerichtlich verboten wurde wg. Medizinproduktgesetz! Stimmt das?)
Habe trotz mehreren Stunden googeln kein Gerichtsurteil diesbezüglich oder bezüglich meines Vorhabens gefunden und bitte Euch daher um Hilfe!
Kann man sich mit einem simplen Brillenrichtservice für Kliniken selbstständig machen?
Ganz, ganz herzlichen Dank! Eure Steffi -)
