Hallo alle zusammen!
Ich habe folgenden Fall
Ein Kunde hat folgende Brillenverordnung von seinem Augenarzt erhalten
2 Gläser Bifokal Kunststoff bei praktischer Einäugigkeit, Visus cc rechts 1/35, links 1,0.
Es ist eine Folgeversorgung mit einer Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien.
Meiner Meinung nach fällt dieses Rezept und die Situation unter den Punkt 60.15 der aktuellen Hilfsmittelrichtlinien für Sehhilfen und damit berechtigt für Krankenkassenzuschuss, d.h. Festbeträge für Bifos in Kunststoff.
Nun meine Frage Muß die Krankenkasse hier ohne Murren zahlen oder bleibt es der Kasse frei, das ganze erst ein mal zu prüfen bevor sie den Zuschuß genehmigt? Denn die Kasse in diesem Fall sperrt sich etwas mit dem Hinweis das erst zu prüfen bevor es genehmigt.
Ich habe eh das Gefühl das viele, sowohl Krankenkassen als auch Augenärzte, diesen Absatz gar nicht richtig kennen. Wie sind Eure Erfahrungen?
Vielen Dank,
Roman


