Hallo,
auch wenn ich hier fachlich (also was die Haltbarkeit von Kontaktlinsen betrifft) wenig Ahnung habe, mische ich jetzt mal ein..Denn jedenfalls juristisch kann ich was dazu sagen D...
Es ist richtig, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nur eine Garantie ist! Der Hersteller garantiert also, dass vor Ablauf dieses Datums das Produkt (in diesem Fall die LInsen) absolut in Ordnung sind. Er haftet -grob ausgedrückt - für alle Schäden, die durch das Produkt entstehen, die nicht auf Manipulation oder jedenfalls unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Und das muss der Hersteller dann beweisen (was schwierig ist!).
Nach diesem "Ablaufdatum" haftet er nur, wenn Schäden auf Verschulden des Herstellers zurückzuführen sind. Wenn also beweisbar (und das ist eine ganz große Schwierigkeit!!) Schäden durch einen Produktionsfehler verursacht wurden, dann spielt das "Ablaufdatum" bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist keine Rolle. Wenn aber nicht klar ist (bzw nicht beweisbar ist), weshalb die Schäden entstanden sind, dann wird es sehr schwierig bis unmöglich, den Hersteller in die Verantwortung zu nehmen.
Um auf die Kontaktlinse zurückzukommen, nach dem Ablaufdatum würde der Hersteller nur haften, wenn nachgewiesen (und ein solcher Nachweis ist wie gesagt schwierig!!!) werden könnte, dass ein Schaden aufgrund einer fehlerhaften Produktion (falsches Material, falscher "Schliff" - sorry ich kenne mich da nicht so aus.. -, Bakterienverseuchung schon während der Produktion, oder zB Verwendung einer Verpackung, die schon nach kurzer Zeit - vor Ablaufdatum - zwangsläufig Verseuchungen "anziehen muss" - etc) entstanden ist.
Wenn man das weiß, muss man halt persönlich abwägen. Kein Hersteller wird bei einer solchen Garantie "ans Limit gehen". Er wird daher alles dafür tun, dass nach menschlichem Ermessen vor Ablauf des "Mindesthaltbarkeitsdatum" keine Fehler auftreten. Er wird also, wenn er zB davon ausgeht, dass eine - ggf krankheitsverursachende - Verseuchung nach 6 Monaten auftreten könnte (nicht muss!!!) die Mindesthaltbarkeit erheblich unter diesem Zeitpunkt ansiedeln (vielleicht bei 3 oder 4 Monaten)..
Das zeigt, dass nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sicher nicht darauf geschlossen werden kann, dass die Ware "automatisch schlecht ist". Aber ich habe keine Garantie mehr, dass sie einwandfrei ist...
Und da muss man einfach abwägen, welches Risiko man eingehen will. Da kommt es halt auch darauf an, welche Zeit nach Ablaufdatum vergangen ist, um welches Produkt es sich handelt und welches Risiko ich bereit bin einzugehen...
Bei Joghurt habe ich persönlich schon oft meinem Geruchs-, Seh- und Geschmackssinn vertraut und mich auch über ein relativ weit abgelaufenes Haltbarkeitsdatum nicht geschert (im schlimmsten Fall bin ich ein paar Tage krank - was aber noch nie passiert ist!)..
Bei Kontaktlinsen, bei denen auch meine mir sehr wichtige Sehkraft auf dem Spiel steht, wäre ich (wenn ich welche hätte) vorsichtiger, auch wenn mir sicher einige Tage und Wochen vor dem Hintergrund der von mir vermutenden Vorsicht der Hersteller egal wäre..
Soweit allerdings ein Händler abgelaufene Ware verkaufen würde und mich nicht darauf hinweist, wäre das unverantwortlich (denn die Garantie bezahle ich mit!) und würde uU auch zur Haftung führen..
Soviel zum Juristischen! Abwägen muss jeder selber...
LG Gika 