Kerstin Harms schrieb
Er darf mir aber weder Schlüssel noch Papiere abnehmen und er darf auch keine Nachricht an übergeordnete Stellen weiterleiten wg. Schweigepflicht.
Das ist so - also in der Absoludität - wirklich nicht ganz richtig.
Wie gesagt, in einer akuten Situation, die zur Fahruntüchtigkeit führt und, in der der Patient trotzdem unmittelbar (also von der Praxis weg) Autofahren möchte, darf der Arzt (und i.Ü. auch jeder andere) als letztes Mittel die Schlüssel wegnehmen... Das ist ebenso wie bei dem sturzbesoffenen, der ins Auto steigen will und dem der Wirt (oder ein freund) die Schlüssel wegnimmt....
Aber das ist natürlich nur die "Extermsituation" und gilt sicher nicht in den Fällen eines schleichenden Visusverlustes, der sich möglicherweise sogar in einem Bereich bewegt, in welchen uU die Fahrerlaubnis erteilt werden kann...
(Nicht dass noch einer auf die Idee kommt, einem älteren Mitbürger, die Schlüssel wegzunehmen, weil er einfach denkt, der könne nicht mehr fahren
...
Und der Arzt darf - trotz Schweigepflicht - uU Nachricht an die Behörde geben. Dies unter bestimmten Voraussetzungen
- Es muss eine Ausgangslage vorliegen, bei der eine Gefährdung des Straßenverkehrs anzunehmen ist. Dazu gehört ggf auch ein entsprechend schlechter Visus.
- Der Arzt muss versucht haben, auf den Patienten einzuwirken (sich - wenn möglich - behandeln zu lassen oder eben freiwillig nicht zu fahren
- Der Arzt muss trotz dieser Einwirkung davon überzeugt sein, dass der Patient trotz der krankheitsbedingten (dauerhaften) Verkehrsuntüchtigkeit weiterfährt und dadurch eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht.
In diesen Fällen darf der Arzt den Behörden Meldung erstatten, ohne dass er seine Schweigepflicht verletzt (bzw dies strafbar wäre).
Er darf es, muss es aber nicht.
Die Überlegungen einer Gesetzesänderung gehen dahin, dass entweder eine Meldepflicht des Arztes eingeführt wird oder eben eine regelmäßige "Tauglichkeitsprüfung" der Verkehrstüchtigkeit.
Also so völlig "Macht- und hilflos" wie es oft gerne dargestellt wird, ist der Arzt auch nach der jetzigen Rechtslage nicht immer.
Jedoch ist sicher richtig, dass das natürlich oft eine Gratwanderung für den Arzt ist und er deshalb oft lieber nicht von dem ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen wird.
LG Gika 