Hallo zusammen !
Ich hab mal wieder eine Frage , es tut mir leid das ich nicht öfter mitschreibe , aber dafür lese ich um so öfter mit .
Meine Frage
Haben Patienten , die in augenärztlicher Behandlung sind , wie zum Beispiel
Hornhautentzündung , chronisch Bindehautentzündung, grüner und Grauer Star,
Makuladegeneration etc. RECHTLICHEN ANSPRUCH auf eine augenärztlich verordnete Augenglasbestimmung ? Ohne wenn und aber und Bemerkungen wie
" zur Nachkontrolle" oder " Bitte dem Bedarf anpassen.." usw. ?
Überhaupt , Kassenleitung hin oder her , wann HAFTEN Augenärzte für ihre Verordnung ?
Haben Leute , die 6 Monate wartezeit auf einen Termin haben
einen RECHTLICH ANSPRUCH auf ärztliche Verordnungen ?
Ich mein ich krieg das schon hin mit den Leuten ...und wenn mir die Werte komisch vorkommen oder das Rezept von einem meiner Spezies ist , dann mess ich eh nach .
Aber hier gehts mir ums Prinzip .

