Hallo,
eine Freundin von mir ging aufgrund Leseschwierigkeiten zum Augenarzt. Dieser verschrieb folgende Sehhilfenverordnung
"Lesebrille
R + 0,75
L + 0,75"
Der von ihr aufgesuchte Optiker fertigte gem. Rechnung eine Brille mit den Daten
R sph +0,75 cyl +0,00 Achse 0 Grad
L sph +0,75 cyl +0,00 Achse 0 Grad
Bereits nach 30 Minuten Tragezeit entstanden bei meiner Freundin Kopfschmerzen und es trat verschwommenes Sehen ein. Nach erster Rücksprache mit dem Optiker riet dieser noch etwas abzuwarten, ob sich eine Gewöhnung an die Brille ergibt. Als diese in den folgenden 2 Tagen nicht eintrat riet der Optiker zum Besuch eines anderen Augenarztes. Bei der dortigen Untersuchung wurde eine "Hornhautverkrümmung" festgestellt und eine neue Brillenverordnung mit den Daten
"RA Sph +0,75 cyl -0,50 A 123 Grad
LA Sph + 1,00 cyl -0,25 A 45 Grad"
erstellt. Der Optiker mußte nun eine neue Brille anfertigen und fordert die Kosten für die Erstellung des ersten Gläserpaares (169,00 €). Er riet zur Geltendmachung dieses Betrages beim ersten Augenarzt. Dieser hiermit konfrontiert lehnte kategorisch ab unter Hinweis darauf, daß man ihn ja sofort nach den Beschwerden hätte aufsuchen sollen. Unklar bleibt bei dieser Aussage, wie dies den bereits eingetretenen materiellen Schaden hätte minimieren können.
Wie soll meine Freundin nun weiter vorgehen um nicht auf den Kosten der unnützen Gläser sitzen zu bleiben?
Vielen Dank im voraus
Adel