AgnesMaria schrieb
Mal sehen wie er das wieder in Ordnung bringt.
Schaun wir mal.
Leider habe ich in dem monierten Beitrag vergessen, einen Satz zu schreiben. Es hätte an passender Stelle folgender Hinweis stehen müssen Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit anderen Worten Der Regelfall ist so, wie von mir beschrieben. Meine resignierende Haltung dem Berufsstand der Augenheilkunde gegenüber gilt natürlich nicht für die rühmlichen Ausnahmen.
Das Nennen einzelner Solitäre der Augenheilkunde mit Hinweis, daß auch nicht in der IVBV organisierte Augenmediziner die MKH praktizieren, empfinde ich als suggestiv. Wie viele sind es denn? Gezählt werden dürfen aber nur diejenigen, welche die MKH auch wirklich praktizieren, und nicht diejenigen, die es nur behaupten. Davon gibt es eine ganze Menge. Die Namen derjenigen, welche die MKH praktizieren, würde sich in Kreisen der Augenoptik sehr schnell herumsprechen. Wir (mindestens aber ich) lechzen danach, Augenmediziner zu finden, die sich wenigstens neutral verhalten! Zwei von den Genannten (Lie, Pestalozzi) weilen nicht mehr unter uns. Es ist eine Frage der Zeit, wann die meisten der übrigen genannten Mediziner aus Altersgründen auch nicht mehr praktizieren werden. Wir brauchen aber Nachwuchs.
Die Anzahl derjenigen, die ich mit Kritik belege, ist im Verhältnis zur Anzahl derjenigen, deren Namen genannt wurde, riesengroß. Mit dem ganz kleinen Rest arbeiten andere und ich sehr gut zusammen. Das ist die von AgnesMaria genannte Gruppe (ist mit Dr. Büttner vielleicht Prof. Dr. Roland Brückner gemeint? Alle drei Verstorbenen waren mir persönlich gut bekannt.). Übrigens Wulff ist Augenoptiker, und im zweiten Beruf Arzt für Augenheilkunde.
Meine resignierende Haltung dem augenheilkundlichen Berufsstand gegenüber resultiert aus der Erkenntnis, daß zwar - so behaupte ich - alle (!) Ärzte für Augenheilkunde wissen, daß wir in sehr vielen Fällen mit der vollständigen Augenoptischen Versorgung helfen können. Die Augenheilkundler scheinen aber nicht die Intelligenz zu besitzen, folgenden Satz zu formulieren „Suchen Sie sich einen Augenoptiker, der in der Anwendung der MKH Erfahrung hat.“ Es ist sehr schwer vorstellbar, daß mit diesem Satz ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Die Schweigepflicht ist sonst ein Totschlag-Argument.
Die Empfehlung, sich an den Obermeister einer Innung zu wenden, ist auch keine Lösung und wäre besser unterblieben. Mir ist nur ein OM bekannt, der nicht gegen die MKH eingestellt ist. Dieser OM wendet die MKH erfolgreich an. Das heißt aber nicht, daß es keine weiteren gibt, die der MKH aufgeschlossen gegenüberstehen. Man kann schließlich nicht alle kennen.
Noch einmal zur Terminologie Es ist unlauter, mit alten Veröffentlichungen Winkelfehlsichtigkeit (Wf) und Heterophorie (He) deren synonyme Verwendung zu legitimieren. An anderer Stelle habe ich in diesem Forum versucht, zu erklären, warum WF und He früher synonym verwendet wurden, den Unterschied beschrieben. Bevor es den Terminus „Wf“ gab, hat die ganze Welt von He geredet. Nach Etablierung des Terminus Wf verwenden nur noch diejenigen Wf und He synonym, die den Unterschied (immer) noch nicht begriffen haben.
Das Kauderwelsch der Terminologie beweist doch die Richtigkeit meiner Forderung nach klarer Abgrenzung. Wie sollen denn die Betroffenen sich zurechtfinden, wenn Sachstände mal so, mal anders definiert werden? Bestes Beispiel Kerstin. Sie ist das Opfer dieser fast babylonischen Terminologie. Sie kann doch gar nicht eindeutig entscheiden. Das liest man doch aus fast jedem Beitrag heraus, der ihr Problem beschreibt. Das ist doch schlimm! So hilft man ihr und anderen nicht!
Daß Wf mit Krankheit nichts zu tun hat, wurde von Prof. Dr. Armin Tschermak-Seysenegg festgestellt. Er wirkte an der Deutschen Universität zu Prag. Von ihm ist 1937 in einer Schriftenreihe folgender Satz veröffentlicht worden
„Der als Heterophorie bezeichnete Zustand von primärer Asymmetrie oder Inkongruenz der Grundstellung beider Augen bedeutet an sich nichts Pathologisches, sondern eine schier reguläre Unvollkommenheit des okulomotorischen Apparates, dessen beide selbständig entwickelte Hälften kaum je von vornherein kongruent sind.“
Entweder man erkennt die Aussage inhaltlich an, oder man wiederlegt sie. Ist das Zitieren wirklich als Verbalinjurie eingesetzt? Sicher nicht.
Dann noch einmal zur Zuständigkeit, wieder mit einer „Verbalinjurie“ Zur Bildlagemessung (mehr ist das Erkennen, Messen und Korrigieren nicht), hat der BGH geurteilt „Dazu (der Bildlagemessung) bedarf es nicht spezieller wissenschaftlicher Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, wie sie die ärztliche Kunst charakterisiert.“ Es drängt sich nun die Frage auf, warum die Mediziner unbedingt etwas machen wollen, für das ihre wissenschaftlichen Kenntnisse gar nicht gebraucht werden und sie auch nicht ausgebildet wurden. Nur zur Ausschlußdiagnose ist die Bildlagemessung nicht besonders ergiebig.
Zum Abschluß Wenn mein persönlicher Ärger über den Mißstand der fehlenden Abgrenzung der Fachgebiete Augenoptik/Augenheilkunde mich zur Unsachlichkeit verleitet hat, dann bitte ich um Nachsicht. Dann ist aber nicht die Unsachlichkeit zu kritisieren, sondern der Grund dafür. Das ist wie bei „Therapieversuchen“ eines Mediziners, die Befindlichkeitsstörungen einer Wf zu "heilen" Die Symptome werden zwar behandelt, aber die Ursache wird nicht beseitigt. In fast allen Fällen erweisen sich seine Therapieversuche als therapieresistent. In sofern ist meine Unsachlichkeit das Syptom, die fehlende Abgrenzung aber die Ursache.
Doccy