Pegasus schrieb
Hi
Mir ist immer noch nicht klar, was das MPG genau über Kontaktlinsen aussagt!!!
Ich zitiere hier mal das Wichtigste
Medizinproduktegesetz
Anwendungsbereich
§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Funktionstüchtigkeit, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Qualität, die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Vertrieb, das Errichten, die Inbetriebnahme, die Instandhaltung, den Betrieb, die Anwendung, die klinische Bewertung und Prüfung, die Überwachung und die Sterilisation, Desinfektion und Reinigung von Medizinprodukten und ihres Zubehörs sowie die Abwehr von Risken und das Qualitätsmanagement beim Umgang mit Medizinprodukten und ihrem Zubehör.
§ 2. (1) ,,Medizinprodukte'' sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen bestimmt sind zur
1. Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
2. Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
3. Untersuchung, Veränderung oder zum Ersatz des anatomischen Aufbaus oder physiologischer Vorgänge oder
4. Empfängnisregelung und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. Dem neuen steht ein als neu aufbereitetes Medizinprodukt gleich.
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Deswegen fallen Kontaktlinsen unter das Medizinproduktegesetz.
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Zitat weiter Die grundlegenden Anforderungen gemäß Medizinproduktegesetz teilen sich in zwei Bereiche
Grundlegende Anforderungen die im MPG §8 definiert sind und den grundlegenden Anforderungen welche im Verordnungsweg gem. §10 MPG vom Gesundheitsminister erlassen wurden. Sie verweist auf die
Grundlegende Anforderungen der EU Richtlinie 93/42
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Das betrifft also vor allem die Meßanpasssätze und Probelinsen.
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Zitat weiter Modalitäten der Abgabe, wie beispielsweise zwingende Nachkontrollen oder der Nachweis wer was wann wie und warum oder für wen erworben hat, haben lediglich informellen Charakter. Im Gegensatz zu Sonderanfertigungen ist für Kontaktlinsen und Kontaktlinsenpflegemittel gemäß Medizinproduktegesetz nicht vorgesehen eine personenbezogene Kartei zu führen......
Vielmehr ist es im Hinblick auf das Produkthaftungsgesetz ratsam, dem Kunden eine Gebrauchsinformation welche über Gebrauchseinschränkungen die der Anpassung zugrundeliegen, übergibt und die Kopie einer Allonge aufbewahrt.
So wie ich die Beiträge hier verstanden habe, kann ein Optiker mit "ruhigem Gewissen" (will heißen kann im Schadensfall rechtlich nicht belangt werden) Kontaktlinsen verkaufen, wenn der Kunde ihm lediglich die genaue Produktbezeichnung nennt. Ist das so?
Im Internethandel, der auch bei Phamazeutischen Produkten heute in Deutschland erlaubt ist, fragt keiner danach, ob die angegebenen Linsenparameter stimmen oder nicht. Es wird auf Wunsch geliefert.
Jeder ist für sich selbstverantwortlich und sollte deshalb, weil er ja ein denkendes Wesen ist, seine Selbstverantwortung auch wahrnehmen. Regelmäßige Nachkontollen bei seinem Anpasser, egal ob Augenarzt oder Augenoptiker sollte seinen Augen zuliebe, obligat sein.
Falls JA Wozu dann das Medizinproduktegesetz?
Falls NEIN Warum kann man sich Kontaktlinsen im Supermarkt kaufen?
Danke!!!
Kontaktlinsen unterliegen dem Medizinproduktegesetzt in der EU , was auch so in Ordnung ist, nicht jeder kann daher irgendwelche Linsen auf den Markt bringen und verkaufen, da gibt es jetzt einheitlich geregelte Maßnahmen und wie der Anpasser mit seinen Anpasslinsen umgehen muss, damit der Patient oder Kunde keinen Schaden nimmt, ist auch geregelt.
Kontaktlinsen sind aber auch eine Handelsware. Deswegen findet man so was heutzutage eben auch nicht nur in Augenarztpraxen und Augenoptikerläden sondern auch woanders.