Ein Hallo allen Bildverlagernden, die beim Treffen nicht anwesend sein konnten, wollten, durften oder nichts wussten, ahnten, aber dennoch interessiert sind an dem, was dabei herauskam
Protokoll zum Treffen der Forumsmitglieder „Optometrie Online“ am 10. und 11.01.2004 in Göttingen (Niedersachsen)
10 Teilnehmer
Beginn Samstag, 10.01.2004, 1400 Uhr
Eintreffen der ersten 8 Teilnehmer. Begrüßung und erster Meinungsaustausch.
Erläuterung der in Bezug auf MKH fälschlicherweise verwendeten Begriffe „Fehlsichtigkeit“, „Fehlstellung", „Latentes Schielen“, „Therapie", „Behandlung" und „Krankheit". Bei der Abgabe einer prismatischen Korrektion (PK) wird vielmehr ein lateraler und/oder vertikaler Bildlagefehler behoben.
Überlegung hinsichtlich der Kostenübernahmeregelung durch die GKVen, ob es richtiger wäre, die PKen ganz aus deren Leistungskatalog herauszunehmen, oder aber die PKen als zuschussfähiges Hilfsmittel zu verankern.
Erscheinen von 2 weiteren Teilnehmern.
Hinweis von Herrn V., dass die Abgabe einer PK durch Augenoptiker (AO) ab dem 01.01.2004 (geänderte Heil- und Hilfsmittelrichtlinien) juristische Fragen aufwerfen dürfte. Anlass ist der bereits vorher schon bestehende Widerspruch in der Einstufung der Prismen einerseits als Heilmittel (Krankenkassenrecht), andererseits als Hilfsmittel (allg. Rechtsprechung). Werden Prismen als Heilmittel gesehen, müsste die alleinige Verordnungskompetenz bei der Medizin liegen, denn Augenoptik ist kein Heilberuf, sondern ein Handwerk. Betrachtet man Prismen als Hilfsmittel, fallen sie in die Zuständigkeit der Augenoptik, denn diese ist nach geltender Rechtsprechung für die Anpassung von Sehhilfen zuständig. Nach Ansicht der Augenoptiker sind Prismen eindeutig als Hilfsmittel einzuordnen, denn sie heilen eine Winkelfehlsichtigkeit nicht, sondern wirken nur so lange, wie sie getragen werden.
Es sei nicht auszuschließen, dass ein Kunde den Klageweg beschreite, um die Zulässigkeit der Abgabe im Nachhinein gerichtlich entscheiden zu lassen.
Hinweis von Herrn D., die Verwendung des Begriffes „Prismenbrille“ sei abzulehnen, weil inzwischen zu negativ besetzt. Besser solle man von prismatischen Korrektionen sprechen. Ebenfalls abzulehnen sind alle Begriffe, die Prismen in die Nähe eines Heilmittels rücken würden, also Begriffe wie „Prismentherapie", „Behandlung" und „Prismenverordnung". Auch der Ausdruck „Augenfehlstellung“ sei irreführend, denn Ursache der Beschwerden ist nicht die Fehlstellung an sich – diese ist auch beim manifesten Schielen vorhanden, wird dort jedoch auf andere Weise kompensiert, sei es durch Verschiebung des Korrespondenzzentrums auf der Netzhaut oder Abschalten der Seheindrücke eines Auges. Es handele sich dagegen um einen Bildlagefehler, d.h. das Bild trifft in der Ruhelage der Augen nicht an den Stellen der beiden Netzhäute auf, die einander zugeordnet sind und das Bild zu einem einheitlichen Seheindruck verschmelzen könnten.
Ratschlag, Betroffene sollten den Weg zur Patientenbeauftragten des Bundes-gesundheitsministeriums (BMG) suchen zur Wahrung ihrer Interessen. Offen sei, welche Hoffnungen die Betroffenen auf die Stärkung der Patientenrechte ab 01.01.2004 setzen können. Einerseits werden erstmals Patientenvertreter in den entscheidenden Gremien sitzen, welche die Verordnungsrichtlinien der Krankenkassen festlegen. Sie werden dadurch besseren Zugang zu Informationen haben und ggf. die Öffentlichkeit mobilisieren können. Andererseits haben sie kein Stimmrecht, sondern nur Anhörungsrecht.
Sachstandsbericht der Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit. U.a. Behandlung des Themas „Visuelles Training“ bei einem Vortrag anlässlich eines Kongresses der IVBV in Aschaffenburg. Visuelles Training beschreitet einen völlig anderen Weg als die prismatische Korrektion, es trainiert die Augenmuskeln, anstatt sie zu entspannen. Daher sei eine klare Trennung zwischen MKH und „Visuellem Training“ wichtig für den Fall, dass ein AO beides parallel anbiete. Des Weiteren stelle sich augenblicklich noch die Kontaktaufnahme zu verschiedenen Institutionen als schwierig dar.
Anschließende Diskussion über Einzelfälle aus dem Forum.
Dabei wurde deutlich, dass Befindlichkeitsstörungen, die auch nach längerer prismatischer Korrektion verblieben, zum einen auf eine noch nicht aufgedeckte Höhenabweichung zurückgehen können, die sich oft erst sehr spät zeigt. Zum anderen wiesen die Augenoptiker auf verschiedene andere körperliche Störungen hin, die ihrer Erfahrung nach als Ursache in Betracht kommen können. Darunter u.a. niedriger Blutdruck, Schilddrüsenfehlfunktionen, Diabetes, Glaukom. Bei einem betroffenen Kind mit mehrfachen Problematiken wurde vor kurzem ein KISS-Syndrom diagnostiziert, dessen Behandlung bereits erste Erfolge auch bei der Kompensation des lateralen Bildlagefehlers zeigt.
Gegen 24 Uhr Ende des offiziellen Teils des Treffens.
5 Teilnehmer verlassen die Runde.
Sonntag, 11.01.2004, 1000 Uhr, Ausklang des Treffens; eine erneute Zusammenkunft im Sommer d.J. bei Frau H. anvisiert.
Ende 1300 Uhr (Auflösung der Runde)
Abschließend sei anzumerken, dass die Diskussion in einer angenehmen und offenen Atmosphäre geführt wurde.
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Grüße
Ralf