Hallo, zusammen
Eberhard, meinst Du wirklich, der ZVA hätte bessere Regelungen erreicht? Schau Dir die Verhältnisse bei den Ersatzkassen bundesweit doch nur an!
Je größer, je einheitlicher, je besser davon bin ich weit entfernt in meinem Denken.
Eher denke ich, das der Ansatz vieler um die Sache bemühter und arrangierter, langfristig Erfolg versprechen muss. Jeder an seinem Platz mit seinen Fähig- und Möglichkeiten. Über den Austausch gibt es dennoch, so erfahre ich es selber, zusätzlich praktische Hilfen.
Kerstin, die Hilfen, die Du ansprichst, gehen grundsätzlich immer auf persönlichen Einsatz zurück und sind für uns ein Hoffnungsschimmer, den wir nicht hoch genug einschätzen können. Wir sollten daraus aber keine falschen Schlüsse ziehen. Die Probleme haben sich erst seit diesem Sommer zugespitzt, während die besagte Änderung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien von April 97 datiert. (s. auch letzter Absatz)
Burkhard, auch Du leistest einen großen Einsatz, das zeigte mir unser heutiges Telefonat. Genauso, wie wir die Zeit brauchen, unseren Klienten die MKH-Messtechnik nahe zu bringen, möchte ich auch aufklärend bei Krankenkassen wirken. Ich bin überzeugt, es lohnt sich. Der BdAO wäre eine Empfehlung.
Gernot, Deine Information ist wohl richtig. Deshalb sollte eine Genehmigung vor! einer Abrechnung vorliegen (Ausnahme Abdeckung über Versorgungsverträge der Innung). Diese Genehmigung fehlte bei den betroffenen Kollegen.
Inwieweit auch Mitarbeiter der KK haften, wird gemunkelt, ist aber wohl doch nicht ganz richtig. Sondern hier sind Entscheidungsspielräume gegeben. Nur so sind auch die unterschiedlichsten Genehmigungspraktiken quer durch Deutschland zu erklären.
Generell existiert ein Versorgungsauftrag von den KK an die Versicherten, ohne! Einschränkung auf bestimmte Brillenglaswerte. (s. hier mein Schreiben)
Höchstrichterlich haben wir diesbezüglich in der Rechtsprechung ebenfalls keine Einschränkungen in unserer Berufsausübung, übrigens auch nicht gegenüber den Krankenkassen.
Vielmehr haben sich die Krankenkassen den Ärzten (also Dritten) gegenüber verpflichtet (s. Heil- und Hilfsmittel Richtlinien), trotz geltender Rechtslage, deren neu geänderte Vorgaben zu akzeptieren. Die Richtlinien haben selbst aber keinen Rechtsetzungscharakter! Die Krankenkassen sind nun in der Notlage, diese im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien, (die zu höchstrichterlichen Rechtsprechungen im Widerspruch stehen!) den Ärzten! gegenüber, umsetzen zu müssen. Die Berufspolitik der Ärzte setzt neu als Druckmittel jetzt wohl auch den Staat (Arbeits-/Sozialministerium) gegen die KK ein. Was wird langfristig fallen? Die Gesetze? – Die Richtlinien? Ich hoffe auf letzteres, zum Wohle der Fehlsichtigen und unseres Berufsstandes, im speziellen auch der Anwender der MKH. Das Mitarbeiter der KK nicht wirklich haften, erhellt sich für mich schon aus der Tatsache, das ein bestehender Versorgungsvertrag, die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien aushebeln kann. Deshalb wären eigene Verträge gefragt. Dies ist unser Manko!!! Allerdings wird es sie z.Zt. nicht neu geben. Unsere Lobby ist zu schwach. Hier können sich nur die Betroffenen selbst zur Wehr setzen, und sich dafür einsetzen, das ihr neues gutes Sehen letztendlich auch von ihrer Krankenkasse durch Kostenbeteiligung mitgetragen wird. Dies ist unbedingt ihr eigenes gutes Recht! - Weil sie dadurch auch für uns einen Beitrag leisten, möchte ich sie selbst wiederum bestmöglich unterstützen.
(2. Update)