Hallo,
Ich glaube, meine Frage ist mißverstanden worden. Konkret Darf eine Firma, egal welcher Art, nun Fertiglesebrillen oder auch verglaste Brillen an den Endverbraucher abgeben, wenn die Kassenabrechnung entfällt oder auch kein Rezept vorliegt? Beispiel Kunde X geht in einen Sonnenbrillenladen und will sich eine Brille mit seiner Sehstärke zulegen. Darf das Geschäft diese verkaufen, wenn kein Meister präsent ist ?
