Guten Tag, alle zusammen,
jüngst hatte ich Gelegenheit, vor Gericht einen augenärztlichen Gutachter zu erleben, der folgende Aussagen machte
Zitat "Die ursprüngliche, augenärztliche Verordnung für den Patienten XY von
R -3,25 -0,5 cyl 135°
L -2,75 -0,5 cyl 70°
gleicht in etwa der 2.Verordnung von mir (ärztlicher Gutachter)
R -3,5 -0,5 cyl 20°
L -3,25 -0,25 cyl 20°
Die Abweichungen gehören zur physiologischen Spannweite der Prüfdifferenzen bei Menschen.
0,5 Zylinder wird von niemandem bemerkt, auch wenn der Wert eigentlich gar nicht gebraucht wird. Dabei ist durchaus nicht immer eine Achse von 90° für den stärksten Hauptschnitt notwendig." Zitatende
So weit der offizielle neutrale Gutachter des Gerichts. In seiner Rede nahm er die Gelegenheit 4x(!) wahr, gegen den Berufsstand der Augenoptiker zu wettern. Er behauptete jedesmal Zitat "Augenoptiker verordnen Zylinderwerte meist nur aus merkantilen (gewinnorientierten) Gründen, während Augenärzte lieber das sphärische Äquivalent dazu verordnen.
Komischerweise sind die vom Augenoptiker in diesem Falle verordneten Gläser sphärisch, da ist das mal umgekehrt. Die vom Augenoptiker verordneten Werte von
R -4,0 dpt und
L -3,5 dpt liegen wiederum in der Normbreite, die von Patienten im allgemeinen angenommen wird. Es ergeben sich keine relevanten Differenzen zu den oben genannten Werten. Der Patient könnte auch mit diesen Gläsern genauso gut sehen, wie mit den anderen."
Daniel K.

