Hallo Josef,
mit "Restsehleistung" ist die Sehleistung in Prozent gemeint, die man noch hat, wenn man ohne Brille/CL oder mit einer zu schwachen Brille/CL rumläuft. Man kann seine "Restsehleistung" in etwa nach folgender Faustformel überschlagen
- Pro nicht korrigierter Kurzsichtigkeit von -0,5 dpt., fällt die Sehleistung auf ca. die Hälfte ab. -
Im Klartext heißt das Wenn ich bei optimaler Sehleistung von einem Visus 1,0 (==> 100%) ausgehe, habe ich bei einer Kurzsichtigkeit von -0,5 ohne Brille/CL nur noch eine "Restsehleistung" von ca. 50%, bei -1,0 nur noch ca. 25%, bei -1,5 noch ca. 12,5% usw.
Dementsprechend hast du bei -4,0 nur noch ca. 0,4% Restsehleistung! Wenn du optimal korrigiert einem Visus von 1,4 hast (==> 140%) bleiben bei -0,5 noch 70%, bei -1,0 noch 35% usw. ... und bei -4,0 noch ca. 0,55% übrig.
Diese Faustformel stimmt aber genaugenommen nur bei Kurzsichtigen, weil ein Übersichtiger (bzw. "Weitsichtiger") einen Teil der Fehlsichtigkeit durch Akkomodation (Veränderung der Augenlinse) ausgleichen kann.
Gruß Trudi
PS Es ist schon erschreckend, dass z.B. ein Kurzsichtiger mit -0,5 dpt, der mit Brille oder CL einen Visus von 1,0 hat, ohne Korrektur nicht einmal mehr Autofahren darf (min. geforderter Visus 0,7 pro Auge einzeln, lt. StVO).