Kunde legt dem Optiker eine augenärztliche Brillengläser-Verordnung für eine Gleitsichtbrille vor.
Der Optiker empfiehlt eine Kontrollmessung, der der Kunde zustimmt.
Diese Messung ergibt höhere Werte für die Ferne und den Leseteil der Gleitsichtbrille. Weiter wird ein leichter Zylinderfehler festgestellt.
Der Optiker legt dem Kunden nun nahe, die Brille nicht nach den Werten des Augenarztes, sondern nach dessen gemessenen Werten einschließlich einer Korrektur des Zylinderfehlers anfertigen zu lassen.
Resultat Der Kunde kommt mit der Brille nicht zurecht. Eine zweite Brille, immer noch abweichend von den Werten des Augenarztes, ist verträglicher aber im Fernsichtteil zu stark.
Inzwischen ist dem Kunden klar geworden, dass eine Brille nach den Vorgaben des Augenarztes keine Probleme bereitet hätte.
Was hat der Optiker falsch gemacht und ist er verpflichtet, zum dritten Mal die Brille ohne Kosten für den Kunden zu ändern?
Sollten für die Beurteilung des Problems die Messwerte benötigt werden, so stelle ich diese gerne zur Verfügung.