Liebe KollegInnen, ich suche Trost!
Das Kontaktlinsen ohne Beratung,Anpassung, Toleranztest, Service, Pflegemittelempfehlung, Nachkontrollen usw. über den Versandhandel verschleudert werden ist eine Tatsache und der Grad der Gewöhnung daran hängt oft von meiner Stimmungslage ab. Als ich allerdings heute auf einer Homepage auf den Hinweis stieß, daß die gelieferten Kontaktlinsen bei ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse erstattungsfähig sind, verfiel ich doch in mittelschwere Depressionen. Hier die Formulierung "
Mit den Kontaktlinsen erhalten sie eine Rechnung, die bei Ihrer Krankenkasse erstattungsfähig ist. Gehen sie also mit der Rechnung zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich den Anteil zurückerstatten" sinngemäßes Zitat Ende!
Nun gehöre ich nicht zu den Menschen, die sich viel um berufspolitische Dinge kümmern wollen, mein Engagement gilt eher dem Praktischen, aber wenn ich mich recht erinnere, gibt es doch diese Geschichte mit der Kassenzulassung - oder beziehe ich mich auf ein Märchenbuch.
Wer also Kontaktlinsen mit der Kasse abrechnen möchte, muß eine Mindestausstattung an Gerätschaften und Qualifikation nachweisen (Eingeweihte wissen, was gemeint ist)..... also mehr als einen großen Lagerraum, die Fähigkeit ein Telefon zu bedienen, Rechnungen zu schreiben und Päckchen zu packen.
Nun frage ich mal so in die Optikerschaft, ob da schon praktisch umgesetzte Fälle zu Ohr gekommen sind, und wie die Meinungslage so ist. Manchmal hilft es ja schon, wenn man sich den Unmut mit ein paar Gleichgesinnten teilen kann. Wenn sich keiner rührt, werde ich mir Anti-Depressiva verordnen lassen, die ich mir dann über das große Netz besorge und die in spannender Erwartung meiner Krankenkasse zu Erstattung vorlege - juchu, das Leben ist so einfach!
Bis bald mit besserer Laune
------------------
Carsten Einsiedel
...viel zum Sehen
