Hallo,
wie verhält es sich mit der ges. Garantie, wenn eine Fassung nach einem Herstellerfehler nach einem Jahr an einer Stelle defekt ist und schließlich komplett und kostenlos ausgetauscht wird? Wird sie repariert gilt doch keine neue zweijährige Garantie. Wie ist es, wenn der Kunde dann nochmal eine komplett neue bekommt? Hat er darauf wieder zwei Jahre?
Gruß, Tobi

