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Bild des Benutzers matthiasfo
Verbunden: 24. November 2008 - 18:26
Rückgabe nicht passender harter Kontaktlinsen

Hallo,
ich habe folgendes Problem Seit nun mehr als 3 Monaten versuche ich bei einem Optiker harte Kontaktlinsen anpassen zu lassen.
Das Problem ist, dass die linke Linse nicht sitzt. Sie verrutscht bei jedem mal Auge zu/auf merklich. Danach rutscht sie merklich unter dem Augenlid hervor (also runter). Danach sehe ich alle Lichter Streifenförmig. Sehr nervig ist das beim Auto fahren in der Dunkelheit, dabei sehe ich kaum etwas und muss mit zusammen gekniffenen Augen fahren, damit die Linse nicht rutscht.
Das Problem besteht seit Anfang an und der Optiker hat deshalb schon diverse Male neue Linsen bestellt. Es wurde zwar besser, aber nie gut.
Jetzt meinte er, dass es nicht besser geht und dass er auch nicht bereit ist, weiter zu probieren, da ihn das Tauschen der Linsen Geld kostet. Gut, habe ich gesagt, dann müssen Sie die Linsen zurücknehmen und mir mein Geld wieder geben - immerhin 260€.
Das Problem ist nun, dass er mindestens 60€ einbehalten will, da er ja für die Linsen zahlen musste und Arbeit hatte. Und wenn ich alles wieder haben will, müsse ich mir einen Anwalt nehmen. Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
Das kann doch so nicht richtig sein??? Ich soll 60€ zahlen für nichts???
Hat hier jemand eine Idee, wie ich mich verhalten soll?
Ach ja, ich trage seit mehr als 6 Jahren harte Linsen und hatte nie solche Probleme...

Gruß,
matthias

Bild des Benutzers Adele
Verbunden: 12. August 2008 - 13:30

Hallo Matthias!

Ist die Ausführung, bzw.das Hartlinsenmodell geändert worden?

Die vorherigen KL waren gut? Was ist geändert worden und warum?

Wurdest Du auf die anfallenden Gebühren vorher aufmerksam gemacht?

LG,A.

Bild des Benutzers jolindner
Verbunden: 27. Dezember 2007 - 14:58

matthiasfo schrieb

Ich soll 60€ zahlen für nichts???

für nicht ist ja wohl nicht so ganz korrekt!! er hat ja diverse dienstleistungen, sprich messungen, etc. vorgenommen, die er dir sehr wohl in rechnung stellen darf!!

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

jolindner schrieb


für nicht ist ja wohl nicht so ganz korrekt!! er hat ja diverse dienstleistungen, sprich messungen, etc. vorgenommen, die er dir sehr wohl in rechnung stellen darf!!

Na ja, das kommt letztlich schon ein wenig darauf an, wo der Fehler liegt. Wenn die Anpassung wegen Unfähigkeit des Optikers nicht funktioniert, dann kann er auch für die erbrachten Leistungen nichts verlangen.
Wenn sie allerdings auf einer Unverträglichkeit o.ä. beruht, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Wer letztlich recht hat, dies müsste ggf festgestellt werden mit hohem zeitlichen Aufwand und jedenfalls vorzuschießenden Kosten! Und ob man dann nicht doch auf Kosten sitzen bleibt, die über 60,00 € liegen, mag dahinstehen und kann von hier aus nicht beurteilt werden....

Wenn ich persönlich betroffen wäre, würde ich das Gespräch suchen und versuchen mich zu einigen. Insbesondere würde ich den Optiker fragen, woran seiner Meinung nach die Probleme liegen... Wenn da wenig Resonanz kommt würde ich mir möglicherweise überlegen zu zahlen, um mir Ärger zu ersparen.
Ob und wie ich einen solchen Optiker dann allerdings weiterempfehlen würde, der sich nicht kompromissbereit zeigt, mag ja dann auf einem 2. Blatt stehen....

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Anpasskosten sind immer zu zahlen, egal ob die Anpassung erfolgreich ist oder nicht. Natürlich sollte das im Vorgespräch erwähnt werden.
Aber wo leben wir hier? Dienstleistung ist zu zahlen, niemand arbeitet umsonst, oder ?

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00


Anpasskosten sind immer zu zahlen, egal ob die Anpassung erfolgreich ist oder nicht. Natürlich sollte das im Vorgespräch erwähnt werden.
Aber wo leben wir hier? Dienstleistung ist zu zahlen, niemand arbeitet umsonst, oder ?

Dem muss ich aber doch widersprechen. Wenn die Anpassung (allein) aufgrund der Unfähigkeit des Optikers erfolglos ist, kann der Kunde gegebenenfalls zurücktreten und muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nicht zahlen!
Es handelt sich um eine Werkvertrag! Da ist Erfolg geschuldet, wofür der Beauftrage (hier der Optiker) einzustehen hat!

Oder würdest Du jemanden bezahlen, den Du beauftragst Deine Wohnung zu tapezieren, wenn nach getaner Arbeit die Tapeten alle von den Wänden fallen, weil derjenige gar nicht weiß wie man tapeziert????

Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob Dienstleistungen generell zu bezahlen sind oder nicht! Es gehört zum Risiko des Unternehmers, dass er nur fachgerechte Leistung vergütet bekommt und das ist auch richtig! Wer (auch nach Nachbesserung) Mist baut, kann auch kein Geld verlangen!

Ganz anders sieht das natürlich gegebenenfalls aus, wenn die Anpassung aus anderen Gründen scheitert.
Wenn die Anpassung fachgerecht war und das Scheitern zB auf einer generellen (nicht absehbaren) Unverträglichkeit beruht, besteht gegebenenfalls (soweit entsprechend vertraglich vereinbart etc...) ein entsprechender Anspruch.

Genauso würde gegebenenfalls ein Vergütungsanspruch bei dem Beispiel mit dem „Tapezierer“ bestehen, wenn die Tapeten von den Wänden fallen, weil diese zu feucht sind und der „Tapezierer“ trotz seines Hinweises hierauf zu den Arbeiten beauftragt wurde...

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)