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Bild des Benutzers Stefan2
Verbunden: 2. September 2005 - 0:00
Räumliches Sehen nach der OP

Hallo,

ich bin neu hier also verwendet bitte nicht zu viele Fremdwörter. Bei mir wurde strabismus divergens (Außenschielen des linken Auges) festgestellt. Bei der Untersuchung wurde ein Wert von 42° festgestellt. Angefangen hat das Schielen bei mir mit ca. 8 Jahren. Jedoch nur wenn ich müde war. Mittlerweile bin ich 19 Jahre alt und das schielen ist dauerhaft. Nun habe ich mich für eine OP entschieden.

Momentan habe ich gar kein räumliches sehen.
Wie groß ist bei einem so großem Schielwinkel die Möglichkeit nach einer OP wieder räumliches sehen zu erlernen???

Dies ist mir wichtig zu wissen, da die Versicherung (ich bin Privat versichert) nicht zahlen möchte. Denn diese behauptet nach einer Prüfung der Unterlagen von der Augenklinik, dass durch die OP keinerlei Verbesserung eintreten würde.

Wie sind eure Erfahrungen mit dem räumlichen sehen. Ich glaube hier sind auch ein Paar Fachärzte im Forum unterwegs was meint Ihr?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Neumann

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Stefan,

wenn mit voller Auskorrektion des Schiel:wink:els, also mit prismatischen GLäsern, beidäugiges, räumliches Sehen möglich ist, (das kann im Prüfraum getestet werden), wird auch die OP von Erfolg gekrönt sein.
Solltest Du aber durch die lange Zeit, in der Du nicht korrigiert warst, die Fähigkeit zum räumlichen Sehen verloren haben, ist die OP nur kosmetisch wirksam und Du wirst immer nur mit einem Auge sehen.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Da auch ein psychischer Moment eine Rolle spielen muss, (da hier echtes Schielen vorliegt) kann meineserachtens eine OP niemals vom Erfolg der Massnahme abhängig gemacht werden. (Jede Kasse muss zahlen, selbst wenn der Patient über einer OP verstirbt,)
Die Funktion kann erst hinterher und dann viel sensibler geprüft und korrigiert werden, hier handelt es sich doch quasi um eine Einleitungs-OP.

Mit Sicherheit ist die Argumentation der Krankenkasse falsch! Es sollte diesbezüglich vom einweisenden Arzt oder vom operierenden Arzt eine entsprechende Gegenargumentation erbracht werden. Mir fallen jedenfalls schon spontan als medizinischer Laie eine Menge ignorierter Fakten ein. Viel Erfolg!

Da Du privat versichert bist, spielen allerdings die Bedingungen der Privatkasse eine alles entscheidende Rolle. Da Du meinst, mit acht Jahren erst geschielt zu haben, kann (wie Eberhard Lukas meinte) evtl. schon im Vorfeld, aber viel eher im Anschluss Funktion wieder anspringen, da einmal gelernte Funktionen i.d.R. nicht ganz verloren gehen.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)