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Bild des Benutzers Inalissy
Verbunden: 2. Mai 2014 - 15:37
Kostenübernahme von Kontaktlinsen durch Krankenkasse

Ich habe auf der Kontaktlinsenverordnung folgende Werte

R  +0,75.    -1,50.    145

L +1,25      -3,00.    23

Welche Form von Astigmatismus habe ich und sind das Werte, bei denen die Krankenkasse Kontaktlinsen bezahlt?

Vielen Dank und viele Grüße

 

inalissy

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin,

bei Deiner recht normalen, zwar hohen Hornhautverkrümmung wird von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kontaktlinse bezahlt.

Deine HH-Verkrümmung heißt: Astigmatismus mixtus obliquus

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Inalissy
Verbunden: 2. Mai 2014 - 15:37

Danke für deine schnelle Antwort. Aber was ist denn dann Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptren?  

Vielen Dank für deine Hilfe.

 

LG Inalissy

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Keine Chance seit Ende 2003 von Krankenkassen etwas zu bekommen. Die Höhe des Astigmatismusses spielt keine Rolle.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Andreas Polzer
Verbunden: 1. März 2000 - 0:00

Es sei denn, Inalissy ist noch keine 18 ... dann gäbe es zumindest nen Zuschuss nach HilfsM-RL §15 Abs.3 Nr.5.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin,

 

aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Inalissy
Verbunden: 2. Mai 2014 - 15:37

Und die Beihilfe würde die Kosten übernehmen?

 

LG Inalissy

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin,

auch die  Beihilfe zahlt nicht alles, aber wie viel, weiß ich nicht. Das ist wohl auch je nach Bundesland verschieden.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Andreas Polzer
Verbunden: 1. März 2000 - 0:00

Moin, aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

 

Zumindest bei uns in Bayern gibt's bis zum 18. Lebensjahr nen Kontaktlinsenzuschuss, siehe:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-599/HilfsM-RL_Neufassung_2011-12-21...

Steht wie erwähnt in §15 Abs.3 Nr.5 (der wiederum bis zum 18 Lebensjahr oder bei einem Visus cc beidseits von unter 0,3 gültig ist, siehe hierzu §12 Abs.1).

 

Viele Grüße,

Andreas 

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Tja, lieber Andreas,

 

in Bayern ist alles besser, was die Optik betrifft. ;)  Auch in der Low-Vision, aber das weißt Du ja noch besser als ich.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin,

 

ich habe nochmal nachgesehen: Es muss mindestens eine Anisometropie von 2,0 dpt sein. Dann kann bei Kindern eine KL-Versorgung abgerechnet werden. Das liegt hier aber nicht vor.

Viele Grüße

Eberhard