GMG – Umsetzung – Änderung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
ZVA erreicht Änderungen im Bereich der Versorgung von Personen mit schwerer Sehbeeinträchtigung und beim Verordnungsrecht bei Jugendlichen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr.
Im Rahmen der Umsetzung des GMG hat der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen zwischenzeitlich die geänderten Heil- und Hilfsmittelrichtlinien verabschiedet. Sie liegen jetzt des Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vor.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Hilfsmittel-Richtlinien wurden aufgrund der Intervention des Zentralverbandes der Augenoptiker folgende Punkte geändert
1. Die ursprünglich vorgesehene generelle Notwendigkeit einer augenärztlichen Verordnung für den verbleibenden Teil der Anspruchberechtigten wurde eingeschränkt. Der Text lautet
„Ziff.53.3 Die Verordnung von Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe und therapeutischer Sehhilfen zu Lasten der GKV kann nur aufgrund einer augenärztlichen Verordnung erfolgen. Dies gilt nicht für Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe
bei Folgeverordnungen nach Vollendung des 14.Lebensjahres, sofern nicht aufgrund einer auffälligen Veränderung der Sehschärfe seit der letzten Verordnung die Gefahr einer Erkrankung des Auges besteht und keine schwere Sehbeeinträchtigung im Sinne der Nummer 53.I.II vorliegt
bei Ersatzbeschaffung innerhalb von 3 Monaten bei Kindern bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres ohne Änderung der Refraktionswerte.
2. Der ZVA hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die „bestmögliche Korrektur“ im Rahmen der Feststellung einer schweren Sehbeeinträchtigung nur die bestmögliche Korrektur mit Brille und nicht wie vorgesehen, „jeglicher Art“ sein kann.
Der nunmehr verabschiedete Text lautet
„53.1 Eine Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe ist verordnungsfähig ….
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie aufgrund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der WHO empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen. Diese liegt vor, wenn die Sehschärfe (Visus) bei bestmöglicher Korrektur mit einer Brillen- oder möglichen Kontaktlinsenversorgung auf dem besseren Auge maximal 0,3 beträgt.“
3. Nicht geändert wurde die Regelung, wonach prismatische Gläser bzw. Folien mit prismatischer Wirkung ab 3 Prismendioptrien automatisch unter den Begriff der therapeutischen Sehhilfen gefasst werden und damit regelmäßig einer augenärztlichen Verordnung bedürfen.
4. Zusätzlich wurden unter die Rubrik der therapeutischen Sehhilfen „Kontaktlinsen bei Keratokonus mit Verdünnung der Hornhaut um mindestens 50%, kegelförmiger Verwölbung und Vogt-Linien sowie Keratitis punctata superficialis“ aufgenommen.
Datum 5.12.2003
Quelle ZVA, Düsseldorf
Autor Ute Limberg
5. Dezember 2003 - 19:45
#1
Geänderte Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
"3. Nicht geändert wurde die Regelung, wonach prismatische Gläser bzw. Folien mit prismatischer Wirkung ab 3 Prismendioptrien automatisch unter den Begriff der therapeutischen Sehhilfen gefasst werden und damit regelmäßig einer augenärztlichen Verordnung bedürfen."
Dies bedeutet doch wohl, dass ein Augenoptiker, der höhere prismatische Werte misst und versorgt, jetzt "HEILKUNDE" ausübt?! Denn es gilt krankenkassenrechtlich ab Januar 04 als "Therapeutikum".
Mag es hier gerichtlich evtl. anfechtbar sein, dass Gläser erst ab einem bestimmten Wert medizinisiert sein sollten (die Ärzte sind letztlich sicher bereit, ALLE prismatischen Wirkungskomponenten als Medizin zu verkaufen), so ist es in meinen Augen jedenfalls unmöglich, bei dieser Zwangsjacke weiterhin unter dem Dikat der Ärzte (Krankenkassen) auszuharren.
Nur in der Abgrenzung und in der Ausgrenzung von Krankenkassenleistungen wird man (wenn überhaupt noch?) den Beruf des Augenoptikers voll ausfüllen können, leider! Wie sehen das die Kollegen?
Wie kann der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) hier einwilligen?
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo, Paul Gerhard
ein Schlag ins Gesicht aller ernsthaft arbeitenden Kollegen. Der ZVA ist nicht mehr fähig, unsere Belange durchzusetzen.
Gott sei dank ist für die Leute ab 18 keine Kassenleistung mehr drin, also können wir arbeiten, oder?
Bei Kindern sehe ich schwarz, oder werden wir die Regelung beihalten können, wie bisher, sph-tor. abrechnen, prismatisch liefern?
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo Paul-Gerhard,
vielen Dank für die Infos, endlich mal ein klein wenig mehr Handfesteres.
"Therapeutisch" bedeutet aber auch, dass Prismen eine therapierende Wirkung zugeschrieben wird und die Kasse weiterhin die Prismenzuschüsse zahlen würde, sofern eine Verordnung vorliegt? Das wäre ja zumindest für die PatientInnen ein Lichtblick.
Allerdings war in der Tagespresse (Frankfurter Rundschau) dazu zu lesen
"In allen anderen Fällen zahlen die Krankenkassen nur noch bei therapeutischen Sehhilfen, die nicht allein der Korrektur der Sehschärfe dienen, sondern der Behandlung von Augenerkrankungen oder Augenverletzungen."
Demnach wäre "therapeutisch" nur "zur Heilung von Erkrankungen"? So dass die Kassen sich darauf berufen könnten, Wfs sei keine Krankheit? Bisher war in den Kassenrichtlinien jedenfalls nicht von Krankheit, sondern nur von "motorisch-sensorischen Störungen" als Grund für eine Verordnung die Rede.
Erstaunlicherweise heißt es in der FR zum Zahnersatz
"Beim Zahnersatz gelten auch im nächsten Jahr die bisherigen Befreiungs-Regeln. So sind etwa Singles, die 2004 weniger als voraussichtlich 966 Euro pro Monat zur Verfügung haben, grundsätzlich von Zuzahlungen für Standard-Zahnersatz befreit"
Wenn dies beim Zahnersatz gilt, warum dann nicht auch für Brillen?
Wer weiß mehr?
Grüße,
Anna
Lieber Eberhard
ich sehe das zur Zeit ganz einfach, wer als MKH-ler meint, die Krankenkasse wird ihm noch irgendwie helfen, hat innerhalb kürzester Zeit einen Rechtsstreit am Hals, entweder von der KK oder vom BVA. Denn(!) er hat die Auflagen, die die Richtlinien jetzt neu schaffen, für seinen Betrieb jedenfalls akzeptiert. Und das sogar unabhängig von der speziellen Versorgung im Einzelnen.
Hallo, Anna
die Zähne sind ja erst ab 2005 richtig dran. Dann gibt es hier die Möglichkeit der Zusatzversicherung über Kooperationen der gesetzlichen und privaten Versicherer. Dies soll ja auch bei Brillen greifen, aber auch hier gelten sicher dann die gleichen(!) Auflagen.
Übrigens, Anna, bringst Du mich auf den Gedanken, dass "korrektionsrichtige Brillen" über die Schiene "KRANKHEIT und ARZT" in das Gesundheitssystem zurückkehren könnten. Wenn da nicht System hinter steckt.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo, Freunde
es gibt doch in Zukunft das Erstattungsprinzip, d.h. daß der Versicherte immer für ein Jahr entscheidet, ob er Leistungen privat erhält und anschließend der KK zur Erstattung vorliegt. Das ist doch eine Möglichkeit auch als MKH-ler alle fachlichen Register ziehen zu können, unabhängig von Arzt und Krankenkasse. Prismatische Gläser sollen jetzt vor der KK als Therapeutikum gelten, aber die Rechtsprechung hat es bisher ja ganz anders gesehen. Hat sich was geändert?
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Lieber Eberhard,
das die Rechtslage unser Handels stützt ist wohl wahr. Das z.Zt. mit Macht am Gebälk fundierter Augenoptik gezerrt wird, eine andere.
Leider folgt die Rechtsprechung längst nicht immer dem Recht, sondern bildet Ihr Urteil häufig nach den gängigigen Wertvorstellungen, die nicht selten Veränderungen unterworfen sind.
Veränderungen werden aber seit Jahren (1997) massiv vom BVA verfolgt und auch vom Staat (Heil- und Hilfsmittelrichtlinien) abgesegnet. Das wird ganz bestimmt auch rechtliche Folgen haben. Wir sollten diese klar ins Auge fassen.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo, Paul Gerhard
vielleicht ist es eine Lösung, zusätzlich zur Meisterprüfung noch eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, dann ist der Vorwurf der nichterlaubten Ausübung der Heilkunde nur heiße Luft.
Unsere Älteste macht zur Zt. die Ausbildung (Meister und Heilpraktiker).
Aber ich finde, unsere Berufsverbände müssen härter auftreten und dürfen sich nicht abkanzeln lassen vom Bundesausschuß für Gesundheit. Werden wir noch umfassend vom ZVA vertreten?
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo Eberhard,
korrektionsrichtige Brillen haben nichts(!) mit Medizin zu tun. Was nützt mir es da, Heilpraktiker zu sein?
Dies gilt es für unseren Berufsstand zu vertreten, nicht mehr und nicht weniger!
(Das ein Heilpraktiker andere Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, ist nicht die Frage.)
Aber, was meinen unsere Kollegen dazu?
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt am heutigen Tage die Nachricht, dass am Montag, 1.12.2003, eine Sitzung in Siegburg zwischen dem Verband d. Krankenkassen und dem BVA statt findet. In dieser Sitzung soll beschlossen werden, dass alle unter 18 Jahre nur noch einen Zuschuss der Krankenkasse bekommen sollen, wenn ein Augenarzt das Rezept ausstellt. Zur Zeit ist mir das Bundesministerium Bonn sowie der VdAK in Siegburg, auf unseren geführten Schriftwechsel (im Anhang), eine Antwort schuldig.
Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit
Tätig bundesweit Deutschland, Schweiz, Österreich etc.
Bildet sich eine Selbsthilfegruppe, geht es immer darum, einen Misstand bekannt zu machen. Alle Augenärzte wissen, dass die Augenoptiker helfen könnten und es wird keinem gesagt.
In dem medizinischen Fachbuch „Strabismus“ von Prof. Dr. med. Herbert Kaufmann, Gießen, unter Mitarbeit der Professoren W. de Decker, D. Friedburg, W. Haase, V. Herzau, G. Kommerell, B. Rassow, W. Rüßmann, hier Zitat de Decker, unter der Generalüberschrift Heterophorie (manifester Strabismus), Kapitel Ätiologie und Pathogenese, Seite 270, schreibt er
Hier muss sofort betont werden, dass dieser das Kaptitel über die klinischen Krankheitsbilder abschließende Abschnitt nur eine Skizze sein kann, da unsere gesicherten Kenntnisse für eine überzeugende Darstellung noch nicht ausreichen. Immerhin erlauben sie die Aussage, dass die Schieltheorien aus 100jähriger Beschäftigung nicht befriedigen.
Und weiter führt er auf Seite 273 aus
Ich bin aber überzeugt, dass Schieltheorien, die nur mit augenärztlichen Argumenten gestützt werden, wenig Aussicht auf Bestätigung haben.
Das aber wird den Betroffenen verschwiegen.
Warum wird ein Kind oder Erwachsener mit nutzlosen Behandlungen traktiert, unabhängig von den Kosten? Für mich unfassbar, da ich zwei Jahre von einem Arzt zum anderen mit meinem Kind unterwegs war.
Der 02.07.2001 ist die Geburtsstunde der Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit. Mittlerweile ist die Gruppe bundesweit sowie im Ausland tätig. Bei den hier ortsansässigen Treffen besteht ein fester Personenkreis aus 20 Personen. Bei Vorträgen sind es sogar bis zu 50 Personen. Es nehmen immer wieder neue Betroffene an dem 4wöchigen Treffen teil.
Mit unglaublichem Engagement setze ich mich dafür ein, dass es anderen Kindern oder Erwachsenen nicht genau so schlimm ergeht wie meinem Sohn. Ich entwickele Aktivitäten, um diesen Missstand der Desinformation zu beseitigen. So ein Artikel, wie kürzlich im Mitteilungsblatt des Berufverbandes der Augenärzte veröffentlicht wurde, signalisiert mir, dass ich offensichtlich auf dem richtigen Wege bin.
20. Oktober 2003
Im Mitteilungsblatt des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) ist unter dem Titel "In einem Boot mit den Optikern" zu lesen "...sitzen wir in einem Boot mit den Optikern. Ungeachtet berufspolitischer Differenzen sollen wir auch sehen, wo wir gemeinsame Interessen haben, und im Gespräch mit vernünftigen Leuten von der Optikerzunft herausfinden, welche gemeinsamen Nenner wir finden können. Wir können uns ja dann hinterher wieder gegenseitig die Köpfe einschlagen..."
Wir als Versicherte zahlen die Krankenkassenbeiträge ein und werden zu solchen Beschlüssen nicht gehört, aber ich möchte Sie bitten, bevor ein Beschluss gefasst wird oder ich massiv an die Öffentlichkeit gehen werde (Bildzeitung, Stern) zumindest die Augenoptikerverbände bei solchen Abmachungen mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Kubsch
Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit
Diese Schreiben habe ich Samstagabend an alle Bundesverbände gesandt.
Die Sitzung wurde auf den 5.12.2003 verschoben und so viel mir bekannt, wurde der ZVA angehört und nun so ein Ergebnis. Wer zahlt eigentlich die Krankenkassenbeiträge ein????? Wer hat uns Betroffenen geholfen, die Augenärzte o. die Augenoptikerschaft???? Warum steht der ZVA nicht hinter den Augenoptikern, vor allem nach solchen Aussagen, wie in meinem o.g. Schreiben erwähnt? Warum können Augenärzte und Augenoptiker nicht friedlich zusammen arbeiten? Warum greifen hier nicht die Krankenkassen (MDS) ein, damit durch berufstpolitische Streitigkeiten nicht die zahlenden Versicherten leiden müssen. Schon 1997 wurde verschlafen, als Änderungen der Heil- u. Hilfsmittelrichtlinien statt fanden.Ich werde auf jeden Fall mit dem ZVA so wie mit der Presse Kontakt aufnehmen. Leben wir in einer Demokratie o. Diktatur?
Mit heutigem Tage 6.12.03, erhielt ich ein Schreiben vom VdAK, datiert v. 4.12.03, auf meine Mahnung vom 17.11.03 (Fristsetzung war bis 8.12.03). Nun warte ich noch auf eine Antwort auf mein Schreiben im vorherigen Beitrag. Mal schaun, wie oft ich diesmal erinnern o. mahnen muss. Nun ein Auszug aus dem erhaltenen Schreiben
Kostenerstattung für Prismengläser bei Abgabe d. Augenoptiker
Um abzuklären, ob die damaligen Aussagen der Mediziner auch heute noch (sind ja erst 6 Jahre verstrichen) Gültigkeit haben o. ggf. neue Erkenntnisse vorliegen (warum werden wir als Betroffene nicht erhört und gehört???????????????????) , erfolgte erneut eine Anfrage an den MDS der Spitzenverbände der Krankenkassen. Durch den MDS wurde mit Schreiben vo. 2.7.03 bestätigt, dass die Bewertung aus 1997 nach wie vor dem heutigen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.Auch die Anfrage durch das BMGS v. 24.3.03 wurde dementsprechend beantwortet.
Hallo Paul-Gerhard und Eberhard,
eine Fragestellung zu den Begriffen Heil- und Hilfsmittel von mir.
Zunächst Heilmittel sind Dienstleistungen, wie zum Beispiel die physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie. Hilfsmittel z. B. Geh- oder Sehhilfen, aber auch Krankenfahrzeuge.
Mich beschäftigt in eurer Diskussion der Terminus "Therapeutikum". Wollt ihr damit ausdrücken, dass die Prismenbrille nicht Hilfsmittel sondern Teil eines Heilmittels, also der "Prismentherapie" sei und ihr somit "Prismentherapeuten" werden könntet?
Ganz ernsthaft gefragt, entweder stehe ich auf dem Schlauch oder weiß einfach nicht .
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Grüße
Ralf
PS läge ich mit meiner Interpretation richtig, wäre das finanzielle Leid vieler WFs möglicherweise besser zu lindern, wenn das Mittel zum Zweck (der Prismenaufbau) Teil des Heilmittels sei und im Eigentum des Therapeuten bliebe (bei einer physikalischen Therapie nutze ich ja auch die Geräte des Physiotherapeuten leihweise). Naturgemäß ist es schwieriger, den Materialaufwand zu rechtfertigen, da bei der Prismentherapie u.a. der Einsatz individuell angepasster Hilfsmittel (!) erfolgt, die nicht bei anderen "Patienten" wiederverwendet werden können. Da beginnt mein Vergleich auch schon zu hinken...
Hallo, Ralf
Prismenbrillen werden von Seiten der Krankenkassen und natürlich der Augenärzte als Therapeutikum angesehen. Daneben gibt es die Rechtsprechung, und die besagt, daß Prismenbrillen im Fall der Winkelfehlsichtigkeit, bzw. der Heterophorie ein Hilfsmittel sind, da es sich nicht um eine Krankheit, sondern eine Fehlsichtigkeit handelt. Mit ähnlicher Begründung ist das letzte Prismenurteil so weit ich weiß für den Optiker positiv verlaufen. Therapeut dürfen wir uns nicht nennen.
Vielleicht bleibt doch alles beim alten (bei Kinderbrillen) und die Krankenkassen zahlen lieber die Gläser, die von uns verordnet werden, als daß jedes Quartal eine Verordnung nötig ist.
Die Regel mit den 14 Jahren gab es doch schon immer, dran gehalten hat sich doch nur der, der nicht gerne refraktioniert. Oder nicht mit Kindern umgehen kann. Warten wir´s ab, oder müssen wir lauter werden?
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo, Paul Gerhard
" korrektionsrichtige Brillen haben nichts(!) mit Medizin zu tun. Was nützt mir es da, Heilpraktiker zu sein? "
es geht nur darum, daß man nicht Gefahr läuft, bei der Abgabe von prismatischen Brillen eine Therapie durchzuführen. Als Augenoptiker darf ich nicht therapieren, aber als Heilpraktiker. Sicher darf ein Heilpraktiker nicht in allen Bereichen der Medizin arbeiten, aber wenn es darum geht, z.B. Kopfschmerzen ohne Einsatz von chemischen Medikamenten zu bekämpfen.... ?
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo Ralf,
Deine Fragen tangieren Überlegungen, die sich aus der Sicht des Verbrauchers stellen. Das ist sicher völlig legitim, gerade auch in diesem Forum. Ob es teurer, billiger, oder nur anders händelbar abliefe, kann ich z.Zt. wirklich nicht beantworten.
In Deutschland gibt es medizinische Berufe, hierzu zählen alle Ärzte, Fachärzte und Heilpraktiker. Des weiteren gibt es medizinische Hilfsberufe und Therapeuten, hierzu zählen Krankenschwestern, -pfleger, Therapeuten u.ä. Diese Berufe arbeiten unter der Anleitung eines Arztes, teilweise auch selbstständig.
Der Augenoptiker gehört ebenso, wie andere Gesundheitshandwerke (Zahntechniker, Orthopädiemechaniker, Orthopädieschuhmacher und der Hörgeräteakustiker) nicht zu den medizinischen Berufen. Er übt sein Handwerk selbstständig und eigenverantwortlich aus.
Gerade der Augenoptiker hat schon in den 50er, und dann entgültig in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts seine Kompetenz für "Sehen" aufgrund höchstrichterliche Urteile bestätigt bekommen. Diese wurden Ihm damals immer wieder durch Ärzte und auch Krankenkassen streitig gemacht. Erst der Erfolg korrektionsrichtiger Brillen (incl. definierter prismatischer Wirkungen), der in den letzten zwanzig Jahren vermehrt von sich reden machte, hat dazu geführt, dass erneut das Thema der Augenglasbestimmungen zum Kompetenzstreitpunkt erhoben wurde. Dabei ging es nie um die Frage, ob ein Arzt, ohne eine Prüfung in den Kenntnissen und Fähigkeiten der Augenoptik abgelegt zu haben, Augenglasbestimmungen durchführen darf, sondern immer um den Punkt, ob ein Meister in der Augenoptik, dessen ureigenster Bezug die "komplette Augenglasbestimmung" ist, diese vollumfanglich aus- und durchführen darf. Als Hebel wurde dabei immer die Zahlung der (Gesundheits-)Krankenkassen für Sehhilfen gebraucht. Diese fällt nun weitestgehend weg. Und plötzlich taucht ein neuer Begriff auf, das Therapeutikum "Brille".
Frage Was läge Ärzten näher als "BRILLE" zu medizinisieren. Gelänge dies, wird unser Beruf seiner Kernkompetenz entkleidet. Dagegen allerdings wehren wir uns entschieden.
Nachsatz an Eberhard
Kolleg(inn)en, die dazu den Kompetenznachweis eines Heilpraktikers benutzen, schwächen dadurch unsere ureigene Kompetenz in Augenoptik. Wenn es wirklich (z.Zt. nicht erkennbare) Defizite geben sollte, hat sie der Augenoptikerberufsstand selbst zu erkennen und abzustellen.
Die Sache mit den 14 Jahren ist ein Kriegsüberbleibsel der Jenaer Augenoptikermeisterschule (damals eine Selbstverpflichtung dortiger Absolventen), die von keiner anderen Schule jemals übernommen wurde. Aber von Ärzten gerne ohne Quelle zitiert wird. Übrigens war damals der Leiter der Jenaer Schule ein Arzt (Prof. Dr. Schachtschnabel)!
Übrigens, hat man Dir diese Auflage nie gemacht. Du hast unterschrieben, Kinder nicht zu refraktionieren, bei denen noch keine augenärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Und daran denke ich, hast Du Dich im eigenen Interesse gehalten. (Vor einer ersten Messung auf WF habe ich Kinder grundsätzlich medizinisch vom Facharzt für Augenheilkunde untersuchen lassen, und dabei Zeiten, die länger als ein 1/2 Jahr zurück lagen, nicht akzeptiert)
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo,
ich versuche mal, ein bisschen Ordnung in das für Nicht-Eingeweihte recht undurchsichtige Gelände zu bringen.
Zuerst fände ich es wichtig herauszufinden,woran die Kassen sich aufhängen
-Verstehe ich das richtig, dass die Optiker nicht nur in Bedrängnis kommen, weil die Kasse keine Prismenzuschüsse mehr zahlen könnte, sondern vor allem, weil es ihnen nicht erlaubt ist, "Heilkunde" auszuüben?
-Zahlt die Kasse die Zuschüsse nicht mehr, weil sie Prismen als Therapieform nicht genügend anerkennt, oder einfach deshalb, weil sie sparen muss und daher keine Rücksicht mehr auf den medizinischen Bedarf nimmt?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind, kann man m.E. auch keine vernünftige Strategie gegen die Kassenbeschlüsse entwickeln.
Im ersten Fall müsste man z.B. darauf hinweisen, dass auch PatientInnen mündige BürgerInnen sind Darf ich nicht mehr selbst entscheiden, was ich mit meinem Körper anstelle, wenn ich es ohnehin selbst bezahlen muss?
Könnte sich die Frage des PatientInnenschutzes nicht z.B. dadurch lösen lassen, dass die Optikerverbände Aufklärungstexte zu den Risiken und Nebenwirkungen von Prismen herausgeben, deren Kenntnisnahme man vor dem Kauf unterschreiben muss? Damit hätte man auch eine Handhabe gegen die schwarzen Schafe, die ihren KundInnen tatsächlich Prismen aufschwatzen, ohne sie aufzuklären.
Außerdem müsste man die Kassen fragen wenn sie anerkennen, dass Prismen eine so starke therapeutische Wirkung haben, dass sie nur ärztlich verordnet werden dürfen - wie ist es dann zu verantworten, dass die verordnenden ÄrztInnen so wenig in der Thematik ausgebildet werden?
Wenn es nun so sein sollte, dass es der Krankheitsreform ohnehin nicht mehr um die therapeutischen Wirkungen geht, sondern nur noch ums Sparen dann kann man sich die Diskussion um die Wirksamkeit doch sparen und nur noch mit Kosten argumentieren. d.h. wieviele unnötige Behandlungen sich einsparen ließen, wenn die Betroffenen sofort die richtige Therapie (nämlich Prismen)erhielten. Vom Arbeitsausfall aufgrund der Sehstörungen auch nicht zu schweigen.
Was den Kampf gegen die neuen Prismenrichtlinien betrifft, so sehe ich ziemlich schwarz, solange nicht einige Spielregeln eingehalten werden, nach denen solche Lobbyarbeit vonstatten geht
-Man braucht ein gemeinsames, aufeinander abgestimmtes Vorgehen aller Gruppen (Optikerverbände, Betroffene), sonst hat die Gegenseite leichtes Spiel, diese einzelnen Gruppen gegeinander auszuspielen.
-Für ein gemeinsames Vorgehen muss man so gut wie möglich organisiert sein -die MKH-AnwenderInnen wie auch die Betroffenen. Dann könnte man schon anhand der Mitgliederzahlen in den jeweiligen Organisationen (ivbv? Selbsthilfegruppen) eindrucksvoller belegen, dass nicht nur eine kleine Minderheit hinter den Forderungen steht. Außerdem hätte man durch die Mitgliedsbeiträge auch das nötige Kleingeld für die Kampagnen.
-Für eine gemeinsame Strategie braucht man gemeinsame Ziele soll die Kasse Prismen als therapeutisch anerkennen? Oder lieber nicht? Soll den AA grundsätzlich die Prismenverordnungskompetenz abgesprochen werden oder darauf hingewirkt werden, diese zu erhöhen? Usw.
-Für die Durchsetzung der Strategie braucht man gute Argumente. Da reichen keine Einzelfallerzählungen á la ich kenne viele, denen Prismen helfen. Die Krankenkassen glauben sicher auch, viele zu kennen, denen Prismen nicht helfen.
Ohne repräsentative und wissenschaftlich seriöse Studien kommt man also nicht weiter. Wenn es daran mangelt, kann man zumindest versuchen, die Studien der Gegenseite auf ihre Wissenschaftlichkeit hin zu durchleuchten. Da es damit wohl nicht so weit her ist, ließen sich viele Argumente gegen Prismen leicht entkräften.
-Gute Argumente alleine reichen natürlich auch nicht, wenn die Argumentierenden nicht ernst genommen werden.
Um ernst genommen zu werden, sollte man jede Ideologisierung (etwa der einzig wahren Messmethode) unbedingt vermeiden. Aber auch nicht zuviel auf die Tränendrüsen drücken erstens erweckt das den Eindruck, dass nur aus der eigenen Betroffenheit heraus argumentiert werde und keine besseren Argumente zur Hand seien;
zweitens werden die Kassen sich bestimmt nicht aus Mitleid mit den Betroffenen bewegen, sondern nur, wenn sie handfeste Argumente bekommen.
-Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich immer wichtig. Man muss nur aufpassen, an welche Medien man sich wendet, und wie man es tut.
Wenn die Medien -sensationslustig, wie sie nun einmal sind- einen Artikel verhackstücken und verzerren, geht alles nach hinten los.
Eine verkürzte Darstellung der Thematik läuft z.B. immer Gefahr, als unwissenschaftlich gebrandmarkt zu werden. Möglicherweise werden die Fronten zwischen AAs und OptikerInnen auch noch mehr verhärtet, wenn es zum polemischen Schlagabtausch kommt.
Einige Gedanken zum Thema von
Anna
PS Wie ist eigentlich die offizielle Haltung der Optikerverbände zu Prismen, wenn sie so wenig Lobbyarbeit dafür leisten?
Hallo, Anna
"-Verstehe ich das richtig, dass die Optiker nicht nur in Bedrängnis kommen, weil die Kasse keine Prismenzuschüsse mehr zahlen könnte, sondern vor allem, weil es ihnen nicht erlaubt ist, "Heilkunde" auszuüben"
Wenn wir Prismen privat abgeben kommen wir nicht in Bedrängnis. Wenn es über die GKV geht, haben wir das gleiche Problem wie bisher, nur ist es jetzt wieder offensichtlicher, weil deutlich herausgestellt.
-Zahlt die Kasse die Zuschüsse nicht mehr, weil sie Prismen als Therapieform nicht genügend anerkennt, oder einfach deshalb, weil sie sparen muss und daher keine Rücksicht mehr auf den medizinischen Bedarf nimmt?
Die GKV hat die Prismen noch nie ohne ärztliche Verordnung gezahlt, nur in Ausnahmefällen bei Vorlage eines Kostenanschlages.
-- Wie ist eigentlich die offizielle Haltung der Optikerverbände zu Prismen, wenn sie so wenig Lobbyarbeit dafür leisten?
Ich fürchte, es sind zu wenige MKH-ler im ZVA- Vorstand, dadurch ist die Haltung zu Prismen leider uneinheitlich. MKH-ler haben in der Regel keine Zeit für Verbandsarbeit. Das ist, denke ich, eins der größten Schwierigkeiten.
Das gleiche haben wir im Bereich Low Vision erlebt. Die eigens gegründete Fachgruppe wurde vom Vorstand ausgegrenzt, dadurch trat der gesammte Vorstand der Fachgruppe Vergrößernde Sehhilfen aus Protest zurück. Es war kein Arbeiten möglich mit dem ZVA im Gegenwind.
Ich bitte alle Kollegen um Entschuldigung, die sich jetzt auf den Schlips getreten fühlen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Lieber Eberhard,
wenn "Brille" zur "Heilkunde" würde, hast Du sehr schnell Probleme, auch ohne Kassenleistungen! (Es sei denn, Du bist Heilpraktiker)
In Westfalen-Lippe regelt ein Vertrag bis heute die Abrechnung prismatischer Wirkungen über Berechtigungsschein mit allen RVO-Krankenkassen (ohne Genehmigung). Das war zumindest bis 1997 bei allen Krankenkassen die Regel. Hast Du so schnell vergessen?
Neben dem ZVA gibt es seit Jahren einen zweiten Berufsverband, der seit einiger Zeit mit in der MKH tätigen Kollegen an der Spitze besetzt ist. Dieser Bundesverband Deutscher Augenoptiker (BDAO) wird allerdings vom ZVA und leider auch von der Fachpresse ignoriert, obwohl er sehr wichtige Arbeit leistet und schon geleistet hat. Erst kürzlich hat der ZVA seinem Vorsitzenden die Zusammenarbeit wieder ausdrücklich verweigert. - Ich kann diesen Verband meinen Kollegen uneingeschränkt empfehlen; und überlege jetzt persönlich, ob ich über meine Innung im ZVA noch Mitglied bleibe. (Vielleicht wechselt meine Innung ja mal den Verband)
Seine E-mail-Adresse www.bdao.de
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)
Hallo, Paul Gerhard
Du hast ja recht, aber ich muß in Nordrhein arbeiten, und Westfalen ist nun einmal eine Ausnahme. Ich bin erst seit 97 selbstständig und habe vorher nicht viel mit Prismen arbeiten können, ich bitte um Verzeihung, daß ich "noch nie" geschrieben habe.
Deine Aussage über den BDAO begrüße ich, bestätigt sie doch meine nicht allzu hochgefaßte Meinung vom ZVA, in dem ich Mitglied bin, nur weil ich der Innung angehöre.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Hallo,
möglicherweise trägt dieser Link zur Aufklärung bei
http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/institute/06/b/augopt.htm
------------------
Grüße
Ralf
PS rate jedem Interessierten eindringlich, dies konzentriert bis zu Ende zu lesen
Hallo, Ralf
ein wirklich sehr interessanter Artikel.
Darin steht nur nicht, daß inzwischen ein anderes Urteil eines anderen Gerichtes in ähnlicher Situation gefällt wurde, positiv für den AO. Ich weiß nur nicht im Moment, welches Gericht und wann.
Nach diesen Ausführungen müssten wir uns keine Sorgen machen.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
Warum so blau-äugig?
Jeder Kommetar wird von einer Seite bezahlt. Und hier dürfte der Auftraggeber feststehen. Das besagt alles erstmal leider noch nichts!
Übrigens sind seit 2000 etliche Urteile positiv für die Augenoptik ergangen. Die Praxis zeigt, das die andere Seite immer cleverer zu Felde zieht und unser Berufsstand pennt, bis auf sehr wenige, die mit immer raffinierteren Anschuldigungen vor Gericht gezogen werden und sich dort zu bewähren haben.
Schrieb mir die Tage noch ein Kollege, die letzten Worte seines Richters "Na dann wird das wohl die Instanzen rauf und runter gehen." (Das Urteil steht noch aus; und es gibt ein "URTEIL" und nicht in jedem Fall das gewünschte Recht.)
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)