Hallo,
wie verhält es sich mit der ges. Garantie, wenn eine Fassung nach einem Herstellerfehler nach einem Jahr an einer Stelle defekt ist und schließlich komplett und kostenlos ausgetauscht wird? Wird sie repariert gilt doch keine neue zweijährige Garantie. Wie ist es, wenn der Kunde dann nochmal eine komplett neue bekommt? Hat er darauf wieder zwei Jahre?
Gruß, Tobi
5. Juni 2005 - 13:29
#1
Frage zur ges. Garantie
Nein, auch dann läuft die (ursprüngliche) 2-jährige Verjährungsfrist weiter (sie wird ggf um die Zeit der NAchlieferung gehemmt).
Allerdings kann vertraglich auch vereinbart werden, dass auf die neue Lieferung eine neue 2-jährige Verjährungsfrist beginnt. Wie gesagt, dies muss gesondert vertraglich vereinbart sein, nach dem Gesetz ist es wie ich es oben gesagt habe.
Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß, tobi