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Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00
Beihilfe

Hallo zusammen.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Hat jemand von Euch Informationen darüber wie hoch die Zuschüsse bei der Beihilfe in NRW sind? Ist das ein prozentualer Anteil am Brillenglas oder sind das Festbeträge wie bei den Kassenleistungen?
Würde mich freuen wenn mir jemand dazu ein paar Zahlen liefern könnte.

Vielen Dank,

Roman

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Jogger,

hier dürftest Du fündig werden (S 6)

http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/mb_beih_land.pdf

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00

Gika,

vielen Dank, hat mir schon weiter geholfen, jedoch fehlen mir noch Zahlen, sprich wieviel Euro es wofür gibt.

Interessant ist für mich, das es wohl auch je nach Behörde unterschiedliche Regeln gibt. In dem oben genannten Merkblatt steht als Regel
Bei Änderung um 0,5 Dpt. Das gilt auch wenn ein Auge - 0,25 dpt und das andere Auge + 0,25 dpt Änderung aufweist.
Jetzt hab ich von einer Kundin, deren Beihilfe abgelehnt worden ist, den zusätzlichen Hinweis auf einem amtlichen Blatt bekommen, das Änderungen beiderseits um + 0,25 dpt bzw. -0,25 dpt nicht zur Beihilfe berechtigen.

Das ist doch Willkür oder ? Da hat sich doch irgend ein Fachfremder hingesetzt und einfach mal so ein paar Regeln aufgestellt.

naja, wer näheres weiß....

Gruß,
Roman

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Roman,

Dein Fall war doch letztendlich eine Änderung von 0,5, egal wie sich das Amt windet. Deine Kundin sollte Einspruch einlegen.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00

Hallo Eberhard,

genau das hat nicht funktioniert. Die Kundin hat bei mir eine neue Nahbrille bekommen, bei der ich beidseitig die Glasstärke um +0,25 dpt. erhöht habe, was der Kundin sofort ein wesentlich entspannteres Nahsehen beschert hat. Also effektiv eine Änderung um 0,5. Doch genau dieser Fall wurde von der Beihilfe ausgeschlossen und ist knallhart abgelehnt worden mit dem Hinweis auf eben jene Regel in einem beigelegten "Aufklärungsblatt". Hätte ich jetzt das eine Auge um 0,25dpt verringert und das andere Auge um 0,25 dpt verstärkt, dann wäre die Beihilfe genehmigt worden.

Ich versteh es nicht, bin als ich diese Regel gelesen habe aus allen Wolken gefallen. Und in dem Merkblatt, auf welches oben genannter Link weist, steht eben von jener Regel nichts.

Naja, was meine Kundin jetzt noch unternommen hat weiß ich nicht.
Seht das ganze einfach mal als einen Hinweis oder Warnung für evtl. Fälle die bei Euch vielleicht mal vorkommen.

Viele Grüße aus Viersen

Roman

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Roman,

ich denke, in Deinem Fall hat die Beihilfestelle schon korrekt gehandelt. Jedenfalls stimmt das auch mit dem von mir eingestellten link überein.

Dort heißt es zum einen


sind allerdings nur beihilfefähig, wenn eine Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien (nur sphärischer Wert) vorliegt.

Das haben wir hier nicht. Denn die Änderung beträgt 0,25.

Des weiteren heißt es

Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn z.B. die Werte für ein Auge um 0,25 Dioptrien zugenommen und für das andere Auge um 0,25 Dioptrien abgenommen haben

Nach meinem Verständnis bedeutet dies, dass 0,5 dpt Differenz entscheidend sind. Dies wird gleichgesetzt mit 0,5 dpt Änderung auf einem Auge.

In Deinem Fall ist das jedoch anders. Jedes Auge hat nur 0,25 dpt Änderung und die Differenz ist 0.

Vielleicht lohnt es sich trotzdem, mal direkt mit der Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen, vielleicht mit dem Hinweis, dass Deine Kundin erheblich besser sieht und andere Beschwerden fortfallen. Vielleicht ist da ja eine Kulanzlösung drin (wobei das natürlich bei der knappen Kassenlage fraglich ist). Aber einen Versuch ist es wert.

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Roman,

Gika hat Recht. Du hattest ursprünglich von einerseits +0,25 und andererseits -0,25 geschrieben, das wären 0,5 Änderung gewesen. Bei bds. +0,25 Änderung reicht es für die Beihilfe nicht aus.
Bei 3 Jahre alten Gläsern oder älter zahlt die Beihilfe immer.

Viele Grüße

Eberhard