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Verbunden: 19. Oktober 2020 - 1:19
augenärztl. Ermessen b. Führerschein? - Diplopie/Doppelbilder zentr. Blickfeld 20°
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Liebes Forum, liebe Augenärztinnen und Augenärzte,

ich habe mich im Netz eingelesen, bin dabei immer depressiver geworden und auch hier so manche Beiträge durchgegangen, finde aber keine Lösung für meine akute Hoffnungslosigkeit:

Nach über einem Jahr Bearbeitungszeit, von Antragstellung bis amtlicher Bearbeitungsnachricht, hoffte ich nun endlich meinen Führerschein wieder zu erhalten, nachdem ich kürzlich die MPU auf Anhieb bestanden habe. Jedoch fiel - im Rahmen der angeforderten und von mir freiwillig sowie gutgläubig übergebenen Therapieunterlagen - der FS-Stelle auf, dass ich an Diplopie leide. Dies ist seit 11/2001 so, aufgrund eines traumatischen Ereignisses, einer Messerstichverletzung im rechten Augapfel (Schädigung Musc. ret. inf und lat.). Danach schielte ich auf dem rechten Auge stark und hatte ständig Doppelbilder.

Meinen Führerschein Klasse B hatte ich im Sommer 2001, also noch zuvor erworben. Mein Augenarzt hat mir einen Monat nach dem Trauma damals ein Gutachten ausgestellt, nach diesem ich Auto nur noch mit Augenklappe fahren durfte und das habe ich auch gemacht (Gutachten habe ich sogar noch hier).

Anfang 2005 wurde ich dann in Heidelberg an der Uni-Klinik an beiden Augen einer Schiel-OP unterzogen. Wie ich meine sehr erfolgreich, der Unterschied war damals wie Tag und Nacht. Allerdings verblieb außerhalb des zentralen Blickfelds ein Bereich, in dem ich auch heute noch doppelt sehe. Auch hier hieß es dann von den Ärzten damals, ich solle erstmal zur Gewöhnung 3 Monate kein Auto fahren. Gemacht und getan, mich dann im Sommer 2005 sogar entschieden, den FS Klasse A zu machen. Diesen habe ich mit ebendiesem Blickkfeld bestanden und fuhr - sowohl zuvor schon einäugig, als auch später zweiäugig operiert - stets sicher Auto und Motorrad. Ich dachte nie und denke auch heute nicht, dass mich meine Diplopie im Leben und Straßenverkehr besonders stark beeinträchtigen würde oder gar fahruntüchtig macht. Meine Suchterkrankung hingegen hat das sehr wohl getan, das konnte, durfte ich einsehen und ändern... 

Das Amt hat mir nur folgende zwei Fragen mitgegeben, noch nicht mal ein Gutachten explizit gefordert:

Es ist erforderlich, dass der Augenarzt Ihnen bestätigt, dass Sie die Anforderungen der Ziff. 1.2.2 der Anlage 6 zur FeV erfüllen. Hier werden Anforderungen an das Gesichtsfeld und an die Beweglichkeit gestellt:

Bzgl. des Gesichtsfeldes ist von Nöten, dass Sie ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad aufweisen. Insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Das Gesichtsfeld jedes Auges sollte an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Bzgl. der Beweglichkeit ist zu beachten, dass Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser zulässig ist.

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Angaben einen Augenarzt finden können, der Ihnen ein geeignetes Attest ausstellen kann. Bitte legen Sie uns die Bescheinigung spätestens bis zum 31.12.2020 vor.

Jetzt bin ich also guten Mutes und nach vielen Jahren - wieder einmal zu demselben Augenarzt von früher und wollte mir das bescheinigen lassen, bin aber ganz hart ausgebremst worden und nun völlig am Ende.

Ich habe alle Tests seines Gutachtens nach Anlage 6 FeV bestanden, nur bei dem Goldmann-Perimeter wurde festgestellt, dass ich nach oben nur 10 Grad dopppelbildfrei hinbekomme. Nach links, rechts und nach unten komme ich sogar weit über die 20 Grad, so zwischen 25, 30 bis 45° (siehe Anlage 1). Originalton meines Arztes war: "Er müsse mir trotzdem ein positives Attest/Gutachten versagen, da er die Verantwortung nicht übernehmen will bzw. die Entscheidung nicht treffen könne und mich an die übergeordnete Behörde/Stelle, nach Erlangen ins Uni-Klinikum, verweisen".

Danach war ich so fassungslos und bin so niedergeschlagen, dass ich es auch heute kaum in Worte fassen kann. Über 4 Jahre Kampf und Arbeit an mir (so lange bin ich jetzt abstinent)...Ich könnte schon wieder weinen, wenn ich noch Tränen hätte und mittlerweile nicht einfach nur gebrochen wäre. Meinen Führerschein wieder zu erlangen, war ein riesiges, wenn nicht gar das leidenschaftlichste Ziel, denn ich liebte es, hobbymäßig Motorrad zu fahren. Beruflich brauche ich den Schein in meiner jetzigen Arbeitstelle zwar nicht unbedingt, aber immer den Azubi als Fahrer zu missbrauchen, wenn man doch im guten Glauben ist, selbst fahren zu können... Auch wenn ich mich mal wieder verändern will: In meinem Berufsbild sind 70 % der Stellen mit FS ausgeschrieben und das sind dann oft auch die interessanteren.

Mein Augenarzt hat mich also an die Uni-Klinik in Erlangen verwiesen, mit der Frage nach einer Ausnahmegnehmigung, trotz des nicht erreichten doppelbildfreien Winkels nach oben. Dort bekam ich aber erst Mitte Dezember einen Termin, also ganz kurz vor Fristablauf der FS-Stelle!

Und hier komme ich jetzt endlich zum Punkt:

Wie schätzt Ihr, wie schätzen Sie Sie meinen Fall ein?

Warum konnte oder will mir mein Augenarzt nicht direkt eine Ausnahmegenehmigung erteilen, ggf. mit besonderer Fahrprobe natürlich, so wie es in der Anlage 6 Fev steht?

Ich bewege doch meinen Kopf beim Auto- und Motorradfahren automatisch mit dem Verkehrsgeschehen und der Umgebung mit! Ich schiele doch nicht sinnlos und schief im Aufblick nach oben! Dieses schräge Aufblicken nach oben ist beim konzentrierten Motorrad- und Autofahren doch gar nicht üblich und selbst wenn ich einmal kurz so sehe, justiere ich automatisch sofort nach und habe gelernt - auch durch jahrelange Fahrpraxis - mit ebendiesem Gesichtsfeld umzugehen und zu fahren... Mein Gebrauchsblickfeld im Alltag reichte immer vollkommen aus.

Warum können die mir fehlenden 10° des Verordnungstextes nach oben, nicht durch die übererfüllten Prozente der anderen Seiten ausgeglichen werden? Welchen Spielraum hat ein Arzt bei der Auslegung dieses Verordnungstextes? 

Was und wer kann mir noch helfen, in dieser Sache? Kann man die 10° nicht irgendwie noch operativ oder mit Prismen/Gläsern/Folien korrigieren?

Was soll ich tun? Zu einem anderen Augenarzt gehen, nochmal zu meinem, nachdem ich mich jetzt einigermaßen gesammelt hab und aus meiner Depression langsam herauskomme? Ich wäre bereit fast alles zu tun - nur nicht zu lügen oder zu betrügen - und jede Reise auf mich zu nehmen!

Kann ich nicht einfach wieder mit Augenklappe fahren?

Ich will nicht glauben, dass ich jetzt hierüber nachdenke, aber wäre es schlimmstenfalls möglich, mir endgülitg den Sehnerv des rechten Auges zu durchtrennen, wenn ich anders bzw. nach dem Buchstaben der Verordnung nicht mehr fahrtüchtig geschrieben werden kann? Vollständig Einäugige dürfen doch fahren, meines Wissens nach... 

Ich will ehrlich und aufrichtig bleiben, nicht zu irgendeinem anderen Augenarzt rennen und versuchen, das Goldmann-Perimeter einfach auszutricksen, indem ich ne halbe Sekunde später sage "jetzt wird es doppelt"... aber auch darüber habe ich in meiner Verzweiflung schon nachgedacht. Trotz meiner bodenlosen Ohnmacht will ich auf dem rechten Pfad bleiben; nicht betrügen, weder mich selbst, noch andere.  

Es fühlt sich nur einfach alles so ungerecht an. Noch 1998 - drei Jahre bevor ich meinen FS erstsmals erwarb - gab es diese harte, oben zitierte Vorschrift in den Zulassungsrichtlinien der FeV offenbar noch nicht einmal. Das kam alles erst später, 2001/2002 und heißt für mich ganz platt, dass auch heute noch Menschen auf den Straßen unterwegs sind, die genauso sehen wie ich, aber trotzdem fahren dürfen.

Und ich könnte und würde Dinge ja einsehen, wenn man mir glaubhauft machen könnte, dass ich eine Gefahr für den Straßenverkehr bin. Das bin ich aber nicht, wenigstens nicht, solange ich nüchtern bin und genau das bin ich eben jetzt, schon mehr als vier Jahre lang! 

Brauchen Sie noch weitere Informationen oder Unterlagen? Bitte mich einfach anschreiben oder hier kommentieren. Vielen Dank für Alles und Gott segne Sie!

Ich versuche trotzdem nicht meinen letzten Sinn für Humor zu verlieren und verbleibe

Mit bean'schen Grüßen

Reinhard 

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin Reinhard,

 

ich kann Dich gut verstehen, aber ich verstehe auch den Augenarzt. Der will vermeiden, irgendwann an einem schlimmen Unfall mit schuld zu sein.

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Reins
Verbunden: 19. Oktober 2020 - 1:19

N'abend Eberhard,

ich bedanke mich für deinen Kommentar, selbst wenn er mir kein Stück weiterhilft.

BG

R.