Ich habe eine Frage und hoffe das ich hier eine Antwort bekomme da im Internet alles sehr verschieden steht.
Darf ein Azubi im zweiten Lehrjahr allein im Geschäft im Verkaufsraum stehen, Meister und Geselle sind nicht da (Urlaub).
Welche arbeiten darf er dort machen.
Wenn der Azubi in den Tätigkeiten eingewiesen und sachkundig ist?
z.B auch wenn der Azubi nix macht außer Termine?
Wie ist das rechtlich zu bewerten??
Vielen Dank
Hallo Christian,
ein Azubi darf rein menschlich gesehen, nicht alleine arbeiten. Ob das rechtlich gesehen anders ist, weiß ich nicht. Aber Deinen Meister sollte man in den Allerwertesten treten, weil er solchen Bockmist veranstaltet. Wende Dich bitte an die zuständige Innung.
Sorry, das ist normalerweise nicht meine Art, solche Worte zu schreiben.....
Trotzdem, Dir schöne Weihnachten,
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
1. So ein Verhalten verstößt gegen die Ausbildungsordnung.
Sowohl Handwerkskammer wie Innung müssen dies unterbinden, im Bereich der AOI RheinRuhr wurde aus diesem Grund 2009 ein Ausbildungsverhältnis zu einem neuen Ausbilder verlegt.
2. Die Arbeitsrichtlinien sind rechtsverbindlich.Dort steht: eine Brille darf nur unter Aufsicht eines Meisters abgegeben werden, wenn dieser in Urlaub ist darf bei "üblichen" Urlaubszeiten ein Geselle die Brillen ohne Aufsicht anpassen. Refraktion, Kontaktlinsenanpassung und Low Vision ist ausschließlich dem Meister gestattet. Soweit die Theorie!! Im übrigen spätestens in einem Rechtsstreit wird dies zu beweisen sein, hier gilt das MPG, welches die Dokumentation vorschreibt!
3. Termine darf ein Azubi selbstverständlich machen!, wenn das alles ist und der Ausbilder nach drei Wochen wieder zurückkommt und die Ausbildung fortsetzt ist alles ok.
VG
Christian