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Bild des Benutzers Nicole
Verbunden: 16. August 2004 - 0:00
Starke Kurzsichtigkeit und Führerschein

Hallo,

ich bin 17 und kurzsichtig, im Moment habe ich R -9,0, L -9,5. Ich würde gerne demnächst den Führerschein machen, aber jeder rät mir davon ab. Meine Eltern wollen mir auch nichts dazuzahlen (es geht ihnen hier nicht ums Grundsätzliche, bei meiner Schwester haben sie auch was zugelegt, es ist nur wegen meiner Augen, sie würden mir wohl auch nie ihren Wagen leihen). Meine Freunde sagen auch alle, sie würden sich nie bei mir ins Auto setzen. Ich möchte aber so gern den Führerschein machen, weil ich nicht gerade mitten in der Stadt wohne. Ich habe jetzt mal heimlich einen Sehtest gemacht, leider nicht bestanden, die Optikerin hat dann meine Werte neu vermessen, -9,75 und 10,0. Sie sagte, mit der neuen Brille würde ich den Test wohl mit Ach und Krach bestehen so um die 70%, sie hat mir aber geraten es zu lassen, weil ich besonders nachts, oder auch wenn ich nicht ausgeruht bin, auch diese Sehkraft nicht immer abrufen könnte, zumal meine Augen wohl in den nächsten Jahren auch noch schlechter werden. Wenn ich Auto fahren würde, bräuchte ich ja auch immer Vollkorrektion (statt sonst vielleicht so 0,5 dpt weniger), was die Zunahme noch beschleunigen würde. Könnte man mir dann eigentlich den Schein wieder wegnehmen? Ich denke jedenfalls eigentlich, ich könnte fahren, ich weiß, daß ich auch mit Brille nicht ganz so gut sehe wie andere, setze mich in der Schule oder im Kino nie ganz nach hinten, aber ich denke, es müßte eigentlich reichen zum Fahren. Ich will ja nicht mit 200 rasen, nur hier in der Umgebung gut vorankommen. Wo ich jetzt alles selbst bezahlen müßte, möchte ich natürlich wissen, ob dies eine sinnvolle Investition ist, oder eher verantwortungslos. Wie geht es denn anderen mit einer Stärke wie meiner?

Grüße

Nicole

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Verbunden: 2. November 2002 - 0:00

Ich kann dir leider nur sagen, wie es mit der Gesetzteslage in Österreich aussieht. Aber ich denke in Deutschland wirds auch nicht viel anders sein.

Hier ist mal ein Gesetztesauszug aus dem österreichischem Führerscheingesetz

Sehvermögen § 7. (1) Alle Bewerber um eine Lenkberechtigung müssen sich einer Untersuchung unterziehen, um sicherzustellen, daß sie ein für das sichere Lenken von Kraftfahrzeugen ausreichendes Sehvermögen haben. In Zweifelsfällen ist der Bewerber von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie zu untersuchen. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem die Sehschärfe, das Gesichtsfeld sowie die Fähigkeit zum Dämmerungssehen zu untersuchen und auf fortschreitende Augenkrankheiten zu achten. (2) Die im § 6 Abs. 1 Z 6 angeführte mangelhafte Sehschärfe liegt vor, wenn nicht erreicht wird eine Sehschärfe mit oder ohne Korrektur 1. für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 von mindestens 0,5 auf einem Auge und von mindestens 0,4 auf dem anderen Auge; 2. für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 von mindestens 0,8 auf einem Auge und von mindestens 0,5 auf dem anderen. (3) Wird die in Abs. 2 geforderte Sehschärfe nur mit Korrektur erreicht, so ist die Verwendung eines entsprechenden Sehbehelfes beim Lenken eines Kraftfahrzeuges als Bedingung gemäß § 8 Abs. 4 FSG vorzuschreiben. Für die Sehbehelfe ist folgendes zu beachten 1. Lochbrillen (stenopäische Brillen) dürfen nicht verwendet werden; 2. Zylindergläser dürfen nicht kreisrund sein; 3. bei Verwendung von Kontaktlinsen ist deren Eignung für die betreffende Person von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie zu bestätigen. (4) Bestehen weitere Mängel des Sehvermögens, so ist die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen gemäß § 8 zu beurteilen, wobei Lenkern von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 nur dann eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden darf, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.

Mängel des Sehvermögens § 8. (1) Wird die in § 7 Abs. 2 erforderliche Sehschärfe nur mit Korrektur erreicht, so gilt die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen als gegeben, wenn 1. bei Lenkern der Gruppe 1 a) die Gläserstärke nicht mehr als +8 oder -10 Dioptrien sphärisch und +-2 Dioptrien zylindrisch beträgt und die Korrekturdifferenz nicht mehr als 2 Dioptrien zwischen den beiden Augen beträgt oder b) eine entsprechende fachärztliche Stellungnahme vorliegt, die die für das Lenken von Kraftfahrzeugen notwendige Sehschärfe bestätigt, und wenn auf Grund der bisherigen Verwendung von Brillen keine Bedenken bestehen; 2. bei Lenkern der Gruppe 2 das Sehvermögen ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 beträgt und a) die Gläserstärke nicht über +8 oder -8 Dioptrien liegt oder b) die erforderliche Sehschärfe mittels Kontaktlinsen erreicht wird. (2) Wird eine fortschreitende Augenkrankheit festgestellt oder angegeben, so kann eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 unter der Bedingung ärztlicher Kontrolluntersuchungen erteilt oder belassen werden. (3) Ergibt die fachärztliche Untersuchung einen Verdacht auf andere Augenerkrankungen, die das sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges einschränken würden, so kann in Ausnahmefällen auf Grund einer erfolgreichen Beobachtungsfahrt eine befristete Lenkberechtigung der Gruppe 1 erteilt werden. (4) Ergibt die fachärztliche Untersuchung ein horizontales Gesichtsfeld von weniger als 120 Grad auf einem Auge, so sind die Bestimmungen des Abs. 5 über die funktionelle Einäugigkeit anzuwenden; betrifft der Gesichtsfelddefekt beide Augen, darf eine Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden. (5) Fehlt ein Auge oder ist es praktisch blind oder ist eine funktionelle Einäugigkeit gegeben, so kann eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren erteilt werden, wenn durch eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt wird, daß beim normal sehenden Auge ein normales Gesichtsfeld und eine Sehschärfe von mindestens 0,8 ohne oder mit Korrektur vorhanden ist. Eventuelle Anzeichen bei beginnender Erkrankung des sehenden Auges müssen dahingehend beurteilt werden, in welchem Zeitraum eine augenärztliche Kontrolluntersuchung erforderlich ist; die Eignung kann nur für diesen Zeitraum angenommen werden. Bei der Festsetzung des Zeitraumes ist auch auf die Ursache und den Zeitpunkt des Verlustes oder der Blindheit des einen Auges Bedacht zu nehmen. Erforderlichenfalls muß durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Bei der Erteilung der Lenkberechtigung für das Lenken von Kraftfahrzeugen ohne Windschutzscheiben oder mit Windschutzscheiben, deren oberer Rand nicht höher liegt als die Augen des Lenkers beim Lenken, ist als Auflage die Benützung eines Augenschutzes vorzuschreiben. Diablo Im Falle des Doppeltsehens ist die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme gegeben, unter der Bedingung der Verwendung einer entsprechenden optischen Vorrichtung wie schwarzes Glas, Mattglas usw., die die Sicht eines Auges ausschaltet. In diesem Fall sind überdies die Bestimmungen des Abs. 5 über die funktionelle Einäugigkeit anzuwenden. (7) Bei Vorliegen von Augenzittern (Nystagmus) ist auch bei Erbringen der geforderten Sehschärfe eine fachärztliche Stellungnahme beizubringen, die die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 bestätigt.


Ach ja Fahrzeuge der Gruppe 1 sind PKW und Motorrad.

Hoffe, dass dir auch damit geholfen ist. Hab leider nur den Auszug des Österreischen Gesetzes.

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Gast (nicht überprüft)

Die deutschen Mindestwerte gemäß StVZO sind zu finden unter http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php3

Mindestwerte 0.5/0.2 bzw. einäugig (d.h. bei nur einem vorhandenen Auge oder wenn eines unter 0.2 liegt) 0.6

M.E. ist jemand, der mit bestmöglicher Korrektur nur 0.5 auf dem besseren Auge erreicht, eine rollende Zeitbombe - aber Gesetz ist Gesetz.

Für Nicole gilt es zu benken, wie sie damit zurecht käme, jemanden zu verletzen oder zu töten, den sie - nachweislich oder vermutlich - bei besserem Sehvermögen rechtzeitig erkannt hätte.

Bild des Benutzers heiko
Verbunden: 2. November 2002 - 0:00

Das heißt doch, dass Nicole theoretisch für den Führerschein geeignet ist. Oder? Sie erreicht doch mit Sehbehelf eine Sehschärfe von 70%.

Ich kenne jemanden, der trotz -13 Dioptrien beiderseits in Österreich den Führerschein problemlos gemacht hat. Allerdings nur mit einem Augenärztlichen Attest, das die Bedenkenlosigkeit bescheinigt.

Bild des Benutzers much2slow
Verbunden: 9. Juni 2002 - 0:00

hi nicole,

woher kommst Du denn? In größeren Städten sind ja normalerweise öffentliche Verkehrsmittel ausreichend und meisst auch schneller... aber Du scheinst ja weit ab vom Schuss zu leben.

Meiner Meinung nach solltest Du für Dich selbst erstmal einschätzen wie gut Du im Alltag zurechtkommst mit Korrektur (Also Brille oder Linsen... was benutzt Du eigentlich?) - und dann ist halt die Frage ob Du während des Autofahrens keine Probleme hast, achte mal als Beifahrer drauf ob Du auch bei Nebel, Regen oder Nachts kleine oder sich schnell bewegende Objekte noch rechtzeitig wahrnimmst, Schilder und Signale früh genug erkennst um nicht hektisch reagieren zu müssen.

bye, much2slow

Bild des Benutzers münchner
Verbunden: 3. Juli 2002 - 0:00

Hi Nicole,
ich find’ es nicht in Ordnung, was deine Eltern und Freunde da so alles denken und sagen! Du hast es im Alltag wohl sowieso nicht immer leicht, wenn du eine solche Brille tragen musst, und dann noch solche Kommentare... Ich kann mir vorstellen, dass dich das sehr verunsichert, aber letzten Endes haben die alle doch keine Ahnung, was du siehst und was du kannst. Sie sehen halt deine dicken Brillengläser, vielleicht strahlt du dadurch auch eine gewisse Unsicherheit aus, und dann stellen sie sich vor, dass du halbblind durchs Leben tappst, weshalb man dich nicht ans Steuer lassen darf. Das ist Blödsinn, und du solltest dir das nicht gefallen lassen.
Denn im Prinzip kann man auch eine so starke Kurzsichtigkeit wie bei dir zu 100 % ausgleichen, so dass sich die Sehleistung in nichts von einem normalsichtigen Auge unterscheidet. Wie gut das in der Praxis gelingt, ist bei jedem anders. Ich glaube aber nicht, dass du schon das Optimale an Sehschärfe erreicht hast. Das erste ist natürlich, dass du deine Kurzsichtigkeit voll korrigieren lässt. Dass die Werte steigen, hat nichts mit deinen Gläsern zu tun, sondern – in deinem Alter – mit Wachstum; da musst du schauen, dass die Korrektur immer auf dem aktuellen Stand ist. Das zweite Hast du es schon mal mit Kontaktlinsen versucht? Bei stärkerer Kurzsichtigkeit ist mit Linsen die Sehschärfe oft besser als mit Brille, weil die Korrektur direkt auf dem Auge ansetzt und der Verkleinerungseffekt, den die starken Minusgläser nun mal haben, entfällt. Ich merke das mit meinen R -7.0 und L -6.5 schon ziemlich deutlich; erst recht könnte es bei deinen Werten eine echte Verbesserung bringen. Beim Ausprobieren nicht zu schnell aufgeben – an Linsen muss man sich gewöhnen.
Ich finde, du solltest erstmal nicht locker lassen mit dem Führerschein. Schließlich ist er ist auch beruflich oft wichtig. Diese Chancen solltest du dir nicht nehmen lassen, sondern versuchen, das Optimale an Sehschärfe rauszuholen. Dann schaffst du auch den Test. Wenn du den Führerschein dann hast, wäre es gut, wenn du dir selbst Auflagen machst, wo du selbst kein gutes Gefühl hast, z.B. dass du nicht nachts fährst. Das kannst du aber erst abschätzen,wenn du selber fährst (oder jetzt schon probeweise als Beifahrerin).
Nochwas zur Ermutigung Eine Freundin von mir, die fast so stark kurzsichtig ist wie du, hat vor ein paar Jahren den Führerschein gemacht, und sie fährt nicht schlechter als andere. Ich bin nie ungern mit ihr mitgefahren...
Schreib doch hier oder gerne auch per Mail an mich (nilfisk@12move.de), wie’s bei dir mit dem Thema weiter geht! Würde mich interessieren.
Liebe Grüße, Thomas

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Gast (nicht überprüft)

Ich habe diesselben Werte wie du, trage allerdings nur Kontaktlinsen. Ich habe letztes Jahr den Führerschein gemacht und bei mir war das mit dem Sehtest überhaupt kein Problem. Ich hatte auf einem Auge 96 % und auf dem anderen 80%(Linse war etwas zu schwach). Ich glaube in der Dämmerung sehe ich schlechter als andere. Im Alltag bin ich durch meine Kurzsichtigkeit überhaupt nicht eingeschränkt, viele Leute wissen es nicht mal. Der Fahrlehrer hats auch nicht gewußt, bis mich der Prüfer gefragt hat, warum ich keine Brille trage (Sehhilfe war ja in seinen Unterlagen eingetragen). Er meinte dann ich solle beim Autofahren einen Kontaktlinsenausweis mit mir führen. Ich finde, wenn nichts medizinisches dagegen spricht, solltest du es wirklich mal mit Kontaktlinsen probieren, ich habe mich sehr schnell daran gewöhnt, die Krankenkasse bezahlt auch einiges dazu. Laß dich von deinen Mitmenschen nicht unterkriegen.

Bild des Benutzers Gast
Gast (nicht überprüft)

Ich habe mir mal das deutsche Gesetz durchgelesen. Dort heißt es u.a.

"Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dürfen folgende Werte für die zentrale Tagessehschärfe nicht unterschreiten 0,8/0,5.

Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, darf die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,5 betragen; die Korrektur mit Gläsern ist zulässig bis maximal ±8,0 Dioptrien."

Ich habe es nicht vor, aber bedeutet das, ich darf die genannten Führerscheinklassen überhaupt nicht machen mit meinen -9/-9,5 Dioptrien, obwohl ich mit Kontaktlinsen vollkommen normal sehen kann, oder gilt das nur für Brillen ("Korrektur mit Gläsern").

Bild des Benutzers heiko
Verbunden: 2. November 2002 - 0:00

Vielleicht gibts da auch irgendwo die Klausel wie in Österreich, dass es auch mit einem Attest vom Augenarzt über die Bedenkenlosiegkeit geht.

Bild des Benutzers heiko
Verbunden: 2. November 2002 - 0:00

Ich würds jedenfalls mal versuchen Kontaktlinsen zu verwenden. Es kann ja so gut wie nichts schief gehen. Und auch wenn du den Test mit mit Brille bestehst und die dann auch verwendest dürfte es nicht so schlimm sein.

Ich bin gottseidank nicht so kurzsichtig wie du (beiderseits -1,25) aber als ich kürzlich unterwegs meine Brille überfahren hab und keine Reservebrille mithatte blieb mir nix anderes übrig als ohne heimzufahren. Angenehm wars nicht wirklich, wo ich doch mehr als 300 km zu fahren hatte. Geseztlich war ich zwar auf der sicheren Seite, da ich damals vor drei Jahren bei meinem Führerschensehtest noch alles problemlos sehen konnte und bin ich einem Eintrag entkommen.

Gottseidank war schönes Wetter und da ging es auch irgendwie, obwohl ich mit manchen Schildern schon das ein oder andere Problem hatte. Aber bei erhöhter Reaktionsbereitschaft ists schon gegangen. Bei schlechter Schicht wie Regen oder gar in der Nacht wär ich nicht mehr nach Hause gefahren. Ich glaub, bei -1,25 ist die Restsehschärfe unter 70% und ich bin dann doch auch recht gut zurechtgekommen, also wirds dann bei dir mit Brille kein Problem sein.

Aber du wirsts dann eh sehen, ob du vielleicht Schilder gleich Problemlos von der Ferne entziffern kannst, oder ob du schon mal vorbeischleichen musst, um vielleicht doch noch was zu sehen..........

Und ein wichtiger Hinweis Wenn du den Führerschein machst, dann fahr nur dann, wenn du dir es zutraust und begib dich nicht in die Abhängigkeit vom auto. Das soll heißen, dass, wenn du vielleicht eine neue Arbeit annimst, dasst du auch siehst, dass du vielleicht bei schlechten sichtbedingungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst...........

Bild des Benutzers klaus
Verbunden: 18. Dezember 2003 - 0:00

Hi Nicole,
Da mach DIr mal keine Gedanken, das ist Blödsinn warum Du nicht Auto fahren solltest wenn Du den Sehtest bestehst. Ich denke DU solltest wirklich mal Kontaktlinsen probieren, das bringt sicher was bei deiner Stärke, und wen Du den Sehtest bestehst ist alles in Butter, da fragt Dich ja auch niemand nach deiner Dioptrienzahl. Und wenn Du tatsächlich die gesetztlichen 70% nicht erreichst, was ich mir in deinem Fall aber nicht vorstellen kann,schließlich schaffst Du es ja schon sogar mit Brille, könnteste den Führerschein immer noch bekommen mit einem Eintrag so wie bei meiner Tante, die darf glaub ich nicht schneller als 80 fahren und eben niemanden im Auto mitnehmen, fährt aber schon seit 50 Jahren unfallfrei. Ich würde den Führerschein machen, und wenn Du dich hinterher wirklich unsicher fühlst kannst Du immer noch überlegen vielleicht nur bei Tag zu fahren wenn die Sichtverhältnisse gut sind. Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

Bild des Benutzers Nicole
Verbunden: 16. August 2004 - 0:00

Hallo, ich danke Euch für die zahlreichen Antworten und versuche mal ein bißchen zusammenfassend zu antworten. Es macht mir alles in allem doch Mut, es mal zu versuchen. Meine Eltern und Freunde sehen ja nicht nur meine dicken Brillengläser, sondern merken auch, daß ich manchmal einen Schritt dichter rangehen muß, wenn ich was erkennen will und die 70% sind ja bis jetzt nur geschätzt von der Optikerin, da ich die neue Brille ja noch gar nicht habe. Und sie wären ja nur eine Momentaufnahme. Da meine Kurzsichtigkeit in den letzten 4 Jahren noch um über 5 Dioptrien zugenommen hat, denke ich, daß dasd Ende noch nicht erreicht ist und auch die Sehkraft mit Brille noch abnehmen wird. Mir ist das ganze halt zu teuer, wenn es nur für 2-3 Jahre wäre. Ja, Kontaktlinsen habe ich vor ein paar Jahren mal versucht und nicht besonders gut vertragen. Sieht man damit wirklich so viel besser? Ich habe hier in dem Forum auch schon was anderes gelesen, Carolin hieß das Mädel glaube ich. Aber vielleicht sollte ich es nochmal versuchen. Kann man mir dann auferlegen nur mit Linsen zu fahren, das wäre ja auch eine ganz schöne Einschränkung. Was den Job betrifft, ich gehe ja noch 2 Jahre zur Schule, dafür brauche ich den Führerschein nicht, es geht um abends und am Wochenende. Gerade abends ist es hier nervig, immer den letzten Bus kriegen zu müssen, oder auch sonst oft lange zu warten. Darum ist es mir schon wichtig auch nachts fahren zu können. Na gut, ich will mal weitersehen, im wahrsten Sinne des Wortes.

Bild des Benutzers münchner
Verbunden: 3. Juli 2002 - 0:00

Hi Nicole,
nur Mut! Es ist zwar wahrscheinlich, dass du in den nächsten Jahren noch kurzsichtiger wirst als du eh schon bist. Aber es muss überhaupt nicht automatisch sein, dass dadurch die Sehleistung (Visus) sich weiter verschlechtert. Der Wert, mit dem du jetzt (bzw. mit besserer Korrektur) den Sehtest schaffst, kann über etliche Jahre gleich bleiben.
Grundsätzlich kann man nämlich starke Kurzsichtigkeit genauso gut korrigieren wie schwache, es ist nur eine Frage der Dioptrien, und der regelmäßigen Nachkorrektur bei Verschlechterungen.
Wenn trotzdem der Visus schlechter wird, liegt es meistens am zunehmenden Verkleinerungseffekt der Brillengläser, je mehr Minusdioptrien sie haben. Etwas in der Ferne kann noch so scharf sein, es nützt dir nichts, wenn es zu klein ist, als dass du es gut erkennen kannst. Diesen Effekt kannst du mit Kontaktlinsen ganz vermeiden.
Wenn du den Sehtest bestehst, gibt es meines Wissens keine Einschränkungen 'nur mit Linsen' oder 'nur mit Brille'. Solche genaueren Auflagen gibt's wohl nur dann, wenn du (mit Gutachten) fahren willst, obwohl du den Sehtest nicht geschafft hast.
Was für Linsen hast du denn probiert? Und welche Probleme hattest du damit?
Liebe Grüße, Thomas