Hi Ihr, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.Ich bin AO-Gesellin seit drei Jahren.Jetzt möcht ich aber einfach weiterkommen, nun stellt sich die Frage was kann ich machen? - Studieren kommt nicht in Frage. - Den Meister machen wäre eine Option, nur was kann ich damit anfangen, wenn ich kein eigenes Geschäft haben möchte. Was habe ich für möglichkeiten mit dem Meister? Danke im vorraus LG
28. Mai 2007 - 14:39
#1
Weiterbildung, WAS?
SteffiS schrieb
Hallo Steffi,
ist dies denn die Möglichkeit, es gibt so viele Optikermeister hier im Forum, aber keiner kann Dir eine Antwort zu Deiner Frage geben.
Dann versuche ich es als fachfremder Laie mal, wobei etwas "vorbelastet" bin ich zu diesem Thema trotzdem, denn meine Schwester studiert nämlich Augenoptik.
Soweit ich von ihr weiß verdient man als Optikermeister erheblich mehr Kohle als ein Geselle, so daß sich die Ausgaben für die Meisterschule nach kurzer Zeit amortisiert haben.
Man hat als Meister wesentlich mehr Kompetenzen und Verantwortung in seinem Berufsleben.
Man kann zum einen als rechte Hand von einem Chef oder als Filialleiter eines opt. Fachgeschäftes arbeiten.
Und dafür kommt man eben mehr Kohle, und darum geht es ja schließlich im Leben, oder!? ;))
Was mir nur etwas unklar ist, bekommt man das als AO-Gesellin in den drei Jahren nicht automatisch mit?! *grübel*
In diesem Sinne, liebe Grüße
Jack
Hallo,
bist Du denn schon staatlich geprüfte Augenoptikerin oder warum steht das in Deiner Beschreibung?
http://www.zva.de/ZVA/brancheninfo/beruf_augenoptiker/051118_augenoptike...
-> Dann hast Du Meister doch schon in petto.
Ansonsten hilft bei solchen Fragen eigentlich auch die Berufsberatung vom Arbeitsamt.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_124664/Navigation/zentral/Ausbildung-ber...
Wobei Dir keiner die Frage beantworten kann, wo Du in Deinem Leben hinmöchtet... Möchtest Du bei einem kleineren Betrieb arbeiten oder wären auch Filialisten eine Überlegung wert? Es gibt doch so viele Möglichkeiten eigener Betrieb, Meister in einem kleineren Betrieb angestellt, Urlaubsvertretung, Kontaktlinsenstudio, diverse Fortbildungen und Spezialisierungen bei den Filialisten...
Gruß Lucccy
Lucccy schrieb
Hallo,
genau das hat mich bewogen, erst mal andere Reaktionen abzuwarten
Viele Grüße
Eberhard
Eberhard Luckas schrieb
Dann wollen wir mal abwarten, was die Antwort ist.
Lucccy
Hi, zu der Frage, ich bin staatlich gepr. Augenoptikerin! Danke schon mal
Klingt eher nach Gehilfin.
Horst schrieb
Irgendwie klingt das für mich als Außenstehender etwas abwertend, Herr Obermeister Horst...
Wenn ein/e stattl.gepr. Augenoptiker/in nach Möglichkeiten des beruflichen Einsatzes fragt, frage ich mich, wo hat er/sie die Prüfung abgelegt
Was hat diese Frage denn dann zu bedeuten?
Hi Ihr, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.Ich bin AO-Gesellin seit drei Jahren.Jetzt möcht ich aber einfach weiterkommen, nun stellt sich die Frage was kann ich machen? - Studieren kommt nicht in Frage. - Den Meister machen wäre eine Option, nur was kann ich damit anfangen, wenn ich kein eigenes Geschäft haben möchte. Was habe ich für möglichkeiten mit dem Meister? Danke im vorraus LG
Sie will nicht studieren, hat aber den staatl.gepr. Augenoptiker, was ohne Studium nicht geht. Irgendwie seltsam diese Sache, oder?
Viele Grüße
Eberhard
Jack schrieb
Niemals .. aber nach bestandener Ausbildung ist man nunmal Augenoptikergehilfe.
Staatl. geprüfter AO is man nach bestandener Meisterprüfung.
Horst schrieb
Staatl. geprüfter AO is man nach bestandener Meisterprüfung.[/quote]
Da habe ich aber gestern etwas andere informationen von meiner Schwester bekommen.
Nach bestandener Meisterprüfung (schriftl. und praktisch) ist man staatl. gepr. AO und AO-Meister, und diesen staatl. Titel bekommt auch nur an bestimmten Meisterschulen verliehen.
Nach bestandener schriftlichen Prüfung und nicht bestandenem praktischen Teil ist man kein Meister, aber ein staatl. gepr. AO.
Wer hat nun recht, oder ist das für Dich Erbsenzählerei?
http://www.augenoptikermeister-werden.de
Jack schrieb
Da habe ich aber gestern etwas andere informationen von meiner Schwester bekommen.
Nach bestandener Meisterprüfung (schriftl. und praktisch) ist man staatl. gepr. AO und AO-Meister, und diesen staatl. Titel bekommt auch nur an bestimmten Meisterschulen verliehen.
Nach bestandener schriftlichen Prüfung und nicht bestandenem praktischen Teil ist man kein Meister, aber ein staatl. gepr. AO.
Wer hat nun recht, oder ist das für Dich Erbsenzählerei? ;)[/quote]
WEnn man an den staatlichen Schulen zwar deren Prüfung besteht, aber nicht die zusätzliche Prüfung vor der Handwerkskammer, sind die einzigen Einschränkungen die, daß man als Selbständiger nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, (was heute auch nicht mehr nötig ist) und keine Lehrlinge ausbilden darf. Alle Tätigkeiten im Betrieb, wie Refraktion , KL-Anpassung, Werkstatt-Aufsicht können übernommen werden.
Viele Grüße
Eberhard
Eberhard Luckas schrieb
Und ist diese zusätzliche Prüfung vor der Handwerkskammer nicht der praktische Teil?
Also
Schriftlicher Teil = staatliche/schulische Prüfung = bestanden = staatl. gepr. AO
Praktischer Teil = Prüfung von der Handwerkskammer abgenommen.
Und erst, wenn man beides bestanden hat darf man sich auch beide Titel an die Wand hängen.
Ist dem so?
fast aber doch nicht ganz P
nicht dass es wichtig wäre - schreib heute Abend wenn ich Zuhause bin!
Grüße
Georg Scheuerer
Jack schrieb
Also
Schriftlicher Teil = staatliche/schulische Prüfung = bestanden = staatl. gepr. AO
Praktischer Teil = Prüfung von der Handwerkskammer abgenommen.
Wenn das stimmt, scheint das je nach Berufsbild unterschiedlich gehandhabt zu werden. Ich habe ja zwei Berufe gelernt, und bei jedem davon gab es zusätzlich die Prüfung vor der Handwerkskammer, obwohl in der Schule vorher schon schriftlich geprüft wurde - die Handwerkskammer hatte nochmal einen schriftlichen UND praktischen Teil. Habe denn auch im Handwerkskammerzeugnis meines zuerst erlernten Berufes zwei Noten Fachkenntnisprüfung (= schriftlich und mündlich) und Fertigkeitsprüfung (praktisch).
Bei meinem zweiten Beruf kann man nicht praktisch prüfen, da wird vor der IHK dann nochmal schriftlich und mündlich geprüft.
Aber Steffi wird sich bestimmt noch mal zu Wort melden.
Viele Grüße
Kerstin
Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!
Hallo Freunde,
der Augenoptikermeister wird von der HWK abgenommen schriftliche und praktische Prüfung (wie in jedem Handwerksberuf)!
staatl. gepr. Augenoptiker (bzw. Optonia Diez=staatl. anerkannkter AO) wird von einer Fachschule (z.B. höhere Fachschule, Fachakademie) geprüft und abgenommen. Dauer 2-2,5 Jahre Vollzeit
Prüfung Praktisch und Theoretisch sowie Klausuren unter dem Jahr.
Diese Fachschulen bieten auch immer die Vorbereitung auf den Augenoptikermeister an.
Bei mir war es so dass die HWK die Theorieprüfung der Fachschule anerkannt wurde (dass ist Sache der HWK - Sprich ich musste Fachtheorie und BWL an der HWK nicht schreiben-> Teil 3 und 4 aber schon). Praktische Prüfung musste ich für beide Abschlüsse machen (wobei hier die Fachschule eher Bereiche prüft die beim Meister weniger drann kommt -> bei uns z.B. MKH.
wenn alles geschafft bekommt man 2 Urkunden(oder auch nur eine wenn man z.B. bei der HWK durchfällt oder an der Fachschule)
- staatl .gepr. Augenoptiker
- Augenopiktermeister
der Begriff staatl gepr. Augenoptikermeister wird oft verwendet um beide Abschlüsse in einen Ausdruck zu bringen -> existiert aber eigentlich nicht!!
So war es bei mir!!!! Je nach Schule und Bundesland kann es au wieder anders sein!!
Nach meinen Infos müssen die Studenten jetzt in München gar keine HWK-Prüfung mehr machen und bekommen alles anerkannt. So habe ich es gehört aber vielleicht kann sich ja ein aktueller "Student" äussern!!
So danke für euer Interesse an unseren Beruf - ich halte dieses System für "Reformbedürftig"(zuviele Abschlüsse es gibt ja noch den Dip.Ing.(FH), Bachelor, Master, Diplom-Optiker/Optometrist (FH)) -> mal sehen was kommt
Grüße und schönen Abend
Georg
Hallo,
ich glaub, zu Weiterbildung ist jetzt in diesem Thread alles gesagt, oder?
@Steffi wo und wie bist Du denn staatlich geprüfte AO geworden?
Gruß Lucccy