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Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00
Landgericht Hannover untersagt Brillenvertrieb durch Augenar

In diesem Beitrag wird diese Nachricht diskutiert Landgericht Hannover untersagt Brillenvertrieb durch Augenarzt

Es gibt noch \"RECHT\"sprechung in diesem Land *staun*.

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Gast (nicht überprüft)

Da stellt sich für mich die Frage, warum Augenärzte Kontaktlinsen anpassen dürfen. Schließlich sind diese auch "Ware" im Sinne des Urteils des LG, oder nicht???

Bild des Benutzers Heinz
Verbunden: 21. November 2001 - 0:00

Hallo,
ich denke, dass es positiv ist, wenn der AA KL anpassen kann. Denn er ist als Arzt eher befähigt, die Besonderheiten meiner Hornhaut einzuschätzen.
Er darf sie halt nur nicht verkaufen. Was nicht heißt, dass er einen Vorrat an KL in der Praxis hat, die der Patient ausprobieren kann. Aber er kann sie verschenken - so wie er sie auch in den meisten Fällen von den Firmen geschenkt bekommt.
Heinz

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Heinz,
das ist so nicht richtig.
Verschenken bedeutet unlauterer Wettbewerb, die Anpasskosten über die GKV abrechnen, heißt Abrechnungsbetrug. Also muß sich der Augenarzt die Anpassung bezahlen lassen.
Jetzt kommt das Schwierige
Ein Arzt ist nicht umsatzsteuerpflichtig, aber sobald er KL verkauft
ist er mit allem umsatzsteuerpflichtig.

Viele Grüße

Eberhard

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Gast (nicht überprüft)

Hallo!

Mich hat mein früherer Augenarzt mal angesprochen, dass auch er und nicht nur mein Optiker KL verkauft. Da ging es nicht nur um eine (Erst)Anpassung, weil ich zu dem Zeitpunkt schon KL trug. Es ging tatsächlich darum, dass ich sie bei ihm kaufen sollte, und zwar um weiche Jahreslinsen. Ich trug damals Monats-KL und war zufrieden, daher hatte ich abgelehnt. Und ich glaube nicht, dass er sie mir geschenkt hätte, dafür war seine Ansprache zu flammend! ohmy

Angesichts des Urteils dürfte das jedenfalls rechtwidrig sein, da dort nun von "Ware" im allgemeinen gesprochen wird und nicht reduziert wird auf Brille.

LG...

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Gast (nicht überprüft)

Eberhard Luckas schrieb

Ein Arzt ist nicht umsatzsteuerpflichtig, aber sobald er KL verkauft
ist er mit allem umsatzsteuerpflichtig.

Ich denke nicht, dass er in diesem Fall mit allem Umsatzsteuerpflichtig wird. Die Befreiung steht im §4 Nr. 14 UStG
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei
die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt
, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker. ...
Ich habe nicht gefunden, dass diese Tätigkeiten nicht mehr USt-befreit sind, wenn der Arzt etwas verkauft oder ein Gutachten erstellt. Nur die Einkünfte aus dem Verkauf und Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig. Zumindest meine Meinung.

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, i-user

Du dürftest z.Zt. mit Deiner Meinung richtig liegen.

Allerdings ist ja einiges im Fluss, und schon die getrennte Buchhaltung nach umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Tätigkeiten hat seit Jahren etliche Ärzte vom KL-Verkauf wieder abgebracht.

Jetzt kommt der weggebrochene GKV-Anteil für die Ärzte dazu.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Kontaktlinsenverkauf beim Augenarzt ist eine gewerbliche Angelegenheit und wird auch getrennt besteuert. Der Arzt gründet hiefür eine Gesellschaft. Wenn er das nicht machen würde wären seine gesamten Leistungen nicht mehr freiberuflicher sondern gewerblicher Art und würden eine entsprechende Besteuerung nach sich ziehen. Das passiert ganz sicher nicht. Wink

Nach geltendem EBM gehören Kontaktlinsenanpassungen bei therapeutischen Linsen und bei Versorgungen von Kindern mit den alten Richtlinien (Myopie/Hyperopie/Astigmatismus) weiterhin zu den ärztliche Leistungen und werden entsprechend vergütet. Wobei sie sich nicht vorstellen können wie superhoch diese ist, Herr Mosch. -(

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers Carsten60
Verbunden: 13. Januar 2007 - 22:59

Paul-Gerhard Mosch schrieb

........, und schon die getrennte Buchhaltung nach umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Tätigkeiten hat seit Jahren etliche Ärzte vom KL-Verkauf wieder abgebracht.

Es ist nicht notwendig, "getrennte Buchhaltungen" zu führen, um umsatzsteuerfrei und umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten zu unterscheiden. Im übrigen möchte ich einmal den Augenarzt (trifft aber auch auf jeden anderen Arzt, Gewerbetreibenden oder Freiberufler zu...) der seine Buchhaltung selbst erledigt. Buchführung und Gewinnermittlung, Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und all die vielen anderen Verpflichtungen, die nur mit den Ergebnissen der Buchhaltung zu erfüllen sind, werden heutzutage fast ausnahmslos von Experten (Steuerberatern, Buchführungsgesellschaften, überregionalen Rechen- und Abrechnungszentren) erledigt und denen macht es nicht viel Arbeit, noch ein weiteres Erlöskonto einzurichten.

Ich denke und hoffe, dass AA vom KL-Verkauf wieder abkommen, weil sie merken, dass für diesen Bereich Fachleute gibt.- Obwohl hier in HH gibt es einen AA, der mit dem Slogan "nicht nur gut sehen, sondern auch gut aussehen" neben KL-Anpassung und Verkauf seit letzten Herbst auch Botox-Spritzen anbietet.

Grüsse Carsten

Bild des Benutzers Horst
Verbunden: 30. August 2006 - 14:34

Gab erst kürzlich wieder ein richterliches Urtei, das besagt, dass AAs Brillen abgeben dürfen.l