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Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Auf die rote 7? Also über 7 Grad Exotropie.

Sie sind doch jetzt am rechten Auge operiert worden? Mit Fadenfixation? Ich hatte das so verstanden. Wieso soll dann links reoperiert werden wenn die Inkomitanz beim Rechtsblick auf die Fadenfixation (rechter innerer Augenmuskel) zurückzuführen ist?

Das ist mir jetzt wirklich zu hoch. Da komme ich nicht mehr mit. Das linke vor Jahren operierte Auge hat doch mit den jetzigen Doppelbildern vor allem beim Rechtsblick nichts zu tun. Unterschiedliche Winkel in Ferne und Nähe sind möglich. Das ist nichts ungewöhnliches beim echten Schielen. Die bekommt man jedoch nur mit kombinierten Operationen und entsprechender OP-Dosierung in den Griff.

Es gibt bei Ihnen ganz gewiß Untersuchungsmethoden um den Schiel:wink:el exakt zu messen. Ich habe ja schon die nichtdissoziierenden Meßmethoden angesprochen. Schwankende Winkel sollten dann aber über einen Prismenaufbau stabilisiert werden. Doch soweit ist es bei Ihnen noch nicht. Ich würde wirklich, und ich weiß das ich sie damit nerve, abwarten und mit dem geringsten Prismenwert der die Doppelbilder unterdrückt, man muss das nur mal richtig ausmessen, mich rumschlagen. Operieren geht immer noch. Nur irgendwann weiß man wegen der vielen OP's dann nicht mehr, welchen Muskel man noch wie umlagern soll. Deswegen erst mal der konservative Weg.

Sie hatten vor der OP schon Doppelbilder beim Aufblick? Dann lag möglicherweise da eine V- oder A- Symptomatik vor. Da muss man an die Senker und Heber heran und nicht eine Fadenfixation machen. Was soll denn das?

Lieber Walter, ich kann hier aus der Ferne sowieso nicht viel für Sie tun. Ich kann nur hoffen, das ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten wissen was sie da tun und ich habe leider, ich will keinem zu Nahe treten, durch ihre Ausführungen hier ein wenig Zweifel und hoffe nur das beste für Sie für die Zukunft.

Franklin-Gläser sind Brillengläser mit unterschiedlichen Werten für Nähe und Ferne. Es werden zwei Gläser pro Seite gefertigt, eins für die Nähe, eins für die Ferne, jeweils für rechts und links, diese geteilt entsprechend der notwendigen Höhe für das Nahteil und zusammengekittet oder nur zusammengelegt und in die Brillenfassung eingesetzt. Man kann daher unterschiedliche prismatische Wirkungen für Ferne und Nähe in eine Brille "reinbauen". Da braucht man keine zwei oder drei Brillen. Prismenwerte sollte man wegen der Abbildungsfehler solcher Gläser immer gleich auf rechts und links verteilen.

Stereoteste für die Ferne sind eben Stereoteste. Das gibt es auch als Random-Dot-Test, nicht aber als Titmus. Mit normalen Sehzeichenprojektoren kann man das prüfen, oder am Synoptophor. Jedoch nicht die Quantität. Das geht nur mit dem Stereotest am Pola-Test. Hier ist es möglich den Stereogrenz:wink:el für die Ferne exakt zu bestimmen.

Vielleicht kennen ja die Teilnehmer dieses Forums hier noch andere Möglichkeiten der quantitativen Bestimmung vom Stereosehen in der Ferne.

P.s. Die Doppelbilder gaben Sie vorwiegend für Ferne an und bei Rechtsblick. In der Nähe hatten Sie, nach Ihren Aussagen, bis auf die heutige, keine Doppelbilder. Jetzt sind welche da? Permanent? Die Höhenabweichung ist ja ebenfalls bis heute nicht korrigiert worden. Das sollte man aber auf jeden Fall tun. Sonst bekommt man die Diplopie nie in den Griff. Der Doppelbildabstand ist aber für Ferne und Nähe unterschiedlich? So schrieben Sie. Deswegen eben kein Horror fusionis.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers walter55
Verbunden: 20. April 2006 - 0:00

Sorry. Ich habe mich diesbezüglich geirrt was eine mögliche ReOP betrifft. :unsure: Natürlich war das rechte Auge gemeint.
Sie hatten mich gefragt ob ich schon vor der OP beim Aufblick Doppelbilder gehabt habe. Ja natürlich das habe ich auch so meiner Orthophtistin erzählt sie hat das ja auch deutlich beim Lee Screen gesehen.
Sie meinte aber dazu, das diese Abweichung so gering ist, das man hierzu keine OP durchführen würde. Außerdem ist eine OP an einen Senker und Heber wesentlich komplizierter als an den Horizontalmotoren
Der einzige Unterschied zwischen diesen DB prä- und postoperativ ist, das ich vorher wenn ich z.b. auf der Couch gesessen bin und zum Fernseher geblickt habe schon DB gehabt habe, jetzt nicht mehr. Jetzt habe ich die DB nur dann wenn ich z.b. in den Himmel sehe und ein Flugzeug beobachte.
Die Höhenabweichung ist aber laut Auskunft der behandelten Dame nur durch Operation des Externus und internus zurückgegangen.
Ich dachte zwar das die Horizontalmotoren für den Abblick oder Abblick wenig zu tun haben, aber anscheinend war dies eine Fehlmeinung von mir. Zumindestens untersützend müssen sie mithelfen
Schlimm ist halt für mich das mit den Doppelbildern das deswegen weil ich vor der letzten OP nur beim Aufblick DB gehabt habe, jezt aber DB beim Autofahren, beim Schreiben und diese manifest!!
Vor allem bekam ich ja als Vorwegnahme vor der OP auch eine Brille mit einer Folie mit der super zurecht kam und überhaupt keine Doppelbilder hatte. Und jetzt??dry
Die OP wurde natürlich nicht nur wegen den DB gemacht sondern auch wegen den effektiven Schiel:wink:el.
Was dann leider herausgekommen ist, statt Eso eine Exoabweichung steht natürlich auch einer anderen Seite.

Was ich, ich weiß @AgnesMaria sie können und wollen sich diesbezüglich kein Urteil abgeben nicht verstehen.
Einerseits meint mein Augenarzt man müßte eine Umlangerung durchführen weil das Auge nicht weit genug in die richtige Richtung bewegen kann, meint aber das eine neuerlich OP sehr schwer zu operieren wäre, weil wieviel macht man, der Schiel:wink:el wäre zu inkonstant und außerdem würden sich Narben bilden.
Also er widerspricht sich ja hier selber.
Das trägt natürlich diesbezüglich auch zu einer Verunsicherung bei.

DB in der Nähe habe ich eigentlich nur beim Ermüdung, dann hilft die Brille auch nicht.
Gut ich fahre ja morgen in das Spital und ich werde ja sehen was diesbezüglich gemacht wird.

Problem ist halt nur wie sie schon gesagt haben das richtige Ausmessen.
Nur wenn ich z.b. meinen Weg mit den Prismenfolie ausgehe.
Zuerst nach der OP bekam ich eine Minusfolie. War laut meiner Orthophtistin ein Fehler, hatte große Probleme damit.
Dann bekam ich ein sehr starkes Prisma, viel zu stark wie sich rausstellte.
Laut ihrer Meinung nach, war sie aber darüber überrascht, hätte geglaubt das sich meine Exoabweichung verschlimmern würde, und sie das Prisma sogar verstärken müßte.
Dann jetziges Prisma. War zwei Tage im Spital. Prisma bekommen hat gepaßt.
Keine Db in der N, gut da ist es ja nicht so schlecht, aber auch in der Ferne zu diesen Zeitpunkt keine DB.
Nach zwei Wochen hatte ich auf einmal DB in der Fern, den nächsten Tag wieder wieder weg waren, und dann fing das ganze wieder von vorne an.
Und seit der dritten Woche habe ich jetzt manifeste DB die ab ca. 12 m beginnen.
Vorher habe ich sie entweder nicht, oder kann sie ausschalten.

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

walter55 schrieb


Sie meinte aber dazu, das diese Abweichung so gering ist, das man hierzu keine OP durchführen würde. Außerdem ist eine OP an einen Senker und Heber wesentlich komplizierter als an den Horizontalmotoren

Das ist überhaupt nicht so. Entweder man versteht was davon, oder nicht.


Die Höhenabweichung ist aber laut Auskunft der behandelten Dame nur durch Operation des Externus und internus zurückgegangen.

Nur, wenn man den M. medialis entsprechend der A/V - Inkomitanz in der Höhe verlagert hat. Dann aber bitte beidseits.


Ich dachte zwar das die Horizontalmotoren für den Abblick oder Abblick wenig zu tun haben, aber anscheinend war dies eine Fehlmeinung von mir.

Das sehen Sie richtig. Nicht verkehrt.


Was dann leider herausgekommen ist, statt Eso eine Exoabweichung steht natürlich auch einer anderen Seite.

Ich schrieb Ihnen mehrfach voran das liegt.


Was ich, ich weiß @AgnesMaria sie können und wollen sich diesbezüglich kein Urteil abgeben nicht verstehen.

Was verstehen Sie nicht? Mehr als was ich Ihnen schrieb ist meinerseits nicht möglich. Ich bin doch kein Hellseher! Was denken Sie von mir? Das ich etwas äußere das mich, juristisch gesehen, ihretwegen vor den Kadi bringt?
Das, lieber Walter, können sie doch nicht ernsthaft von mir verlangen!


Problem ist halt nur wie sie schon gesagt haben das richtige Ausmessen.

Das ist machbar. Kein Problem. Nur... ob das einer ihrer Therapeuten richtig macht? Wir hoffen nur das beste.

Weswegen? Sie haben das selber aufgezählt. Ich muss ja hier nicht wiederholen.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers walter55
Verbunden: 20. April 2006 - 0:00

Was ich, ich weiß @AgnesMaria sie können und wollen sich diesbezüglich kein Urteil abgeben nicht verstehen.

Was verstehen Sie nicht? Mehr als was ich Ihnen schrieb ist meinerseits nicht möglich. Ich bin doch kein Hellseher! Was denken Sie von mir? Das ich etwas äußere das mich, juristisch gesehen, ihretwegen vor den Kadi bringt?
Das, lieber Walter, können sie doch nicht ernsthaft von mir verlangen!

Nein @Agnes Maria ich habe mich hier mißverständlich ausgedrückt, ich habe gemeint das sie mich ohne gesehen zu haben natürlich keine Diagnose stellen können das ist ja klar.
Und selbstverständlich kann ich von Ihnen keine Aussagen verlangen die sie in Schwierigkeiten bringen würden.
Wenn das von mir bei Ihnen so angekommen ist, tut mir dies wirklich leid und das lag natürlich nicht in meinen Sinn.

[
Problem ist halt nur wie sie schon gesagt haben das richtige Ausmessen

Das ist machbar. Kein Problem. Nur... ob das einer ihrer Therapeuten richtig macht? Wir hoffen nur das beste.

Mit den Problem bzw. das es bei einer Untersuchung richtig ausgemessen wird glaube ich Ihnen sicherlich; ich kann hier aber nur von meinen Standpunkt schreiben wie ich es erlebt habe.

Ich war z.b. vorgestern und gestern im Spital.
Bis jetzt war es immer so, das ich alle Beobachtungen zwischen den Kontrolluntersuchungen die mir aufgefallen sind aufgeschrieben habe und nachher dann ein paar Tage bevor ich wieder bei meiner Orthoptistin war, ihr geschickt habe.
Sie betonte immer wieder das, wenn auch subjektive Befinden des Patienten sehr wichtig ist, weil sie sich im Vorfeld ein Bild machen könnte.

Diesmal war es so das ich ihr ein E-Mail diesbezüglich geschickt habe eben mit diesen.
Ich habe sie ganz höflich bei meinen dieswöchigen Besuch gefragt,nach dem ich gemerkt habe, das 4er Prisma nicht mehr o.k ist, was und ob sie sich aus meinen E-Mail für Schlußfolgerungen ziehen könnte.

Zitat von ihr "Nein habe ich nicht, das wäre für mich zu viel zum lesen gewesen und in meiner Freizeit beschäftige ich mich sicherlich nicht mit den Krankengeschichten meiner Patienten"

Ich möchte hier lieber nicht darauf eingehen was ich mir in diesen Moment gedacht habe, weil mich meine ganze Leidensgeschichte ja schon psychisch genug runterzieht( :unsure:
Man muß das auch aus meiner Sicht sehen, das ich heuer alleine nur zum Spital 8400 km gefahren bin.

Wie gestern die letzten beide Auge befand ich mich im Spital. Zunächst nachdem meine schriftlichen Beobachtungen kein Gehör fanden, erzählte ich dies halt meiner Ortophtistin die dann wiederum die üblichen Tests durchführte
Bagolini Test, Madox Kreuz, Le Screen.
Sie kam zur Auffassung das das Prisma nicht mehr stimmen würde und zu schwach ist. Zunächst gab sie mir ein stärkeres Prisma 8 Basis nasal lies mich ein wenig damit gehen, ich ging auf die Straße usw.
Zum Schluß war ich fast wiederum bei meinen alten Ausgangswert angelangt als ich postoperativ ein Prisma mit 15 Prismendioptrien Basis nasal bekam.

Derzeit trage 12cm/m Bais innen das ich derzeit gut vertrage und keine Doppelbilder damit habe.

Kontrolluntersuchung wäre auf Grund des Urlaub der behandelten Dame in ca. 9 Wochen.
Anschließend wäre eine neuerliche Untersuchung. Würde diese Prismenfolie dann passen, so Zitat würde n u r eine Operation in Frage kommen.
Angedacht wäre das der rechte Externus rückgelagert wird. Also keine kombinierte Operation und keine Rücklagerung in Verbindung mit den anderen Auge.
Inwieweit dies zweckmäßig ist mag ich als Laie natürlich überhaupt nicht zu beurteilen.
Soweit ich nur mich autodidaktisch damit beschäftigt habe aus der Fachliteratur wird die Einmuskelchirugie immer etwas skeptisch gesehen.
- geht nur bei kleinen Schiel:wink:eln
- die Verringerung des Schiel:wink:el pro, in diesen Fall Rücklagerung ist geringer
- genauere und bessere Reprodukzierbarkeit des Ergebnisses

Vorteil wäre sicherlich die geringere Reizung wenn man nur auf einen Auge operiert und die womöglich einfachere Durchführung.

Das eine Rücklagerung ohne gleichzeitige Operation am Antagonisten eine Spannungsverminderung bedeutet und dadurch eine Drehung des Auges in die neue Gleichgewichtsstellung erscheint mir hierzu plausibel.
Durch die Einmuskeloperation wird allerdings auch die Lidspalte verändert.
Brille käme für das Spital mit den jetzt 12 Prismendioptrien nicht in Frage da dies kosmetisch, sprich das Glas viel zu dick ist.

Auf mein Bedenken wie sinnvoll eine neuerlich OP dann wäre, ausgehend davon das der jetzt gemessen Winkel konstant oder in einen gewissen Rahmen bleibt, meinte sie das wäre keine Problem.
Das Problem was sicherlich aus meiner Sicht wären die Narben, dazu meinte sie, warum?? die haben sie jetzt auch schon durch die vorangegangen OP´s.
Und schließlich müßte man ja bei einer neuerlichen Rücklagerung eine Neupräparation durchführen.
Und wie paßt sich dann die Sensorik dann wieder an??. Eine Diplopie, das weiß ich, kann ja nie ganz ausgeschalten werden.

Ich hätte noch zwei Fragen dazu. Mir wurde seitens der Orthoptistin erklärt das in meinen Fal wie präopertiv vorhandenl bei einen Strabismus convergens von 11 Grad bei einer Rücklagerung und gleicheitiger Resektion von 3 mm der Schiel:wink:el um 9 Grad ändern hätte müssen.
D.h. laut ihrer Defination hätte ich vielleicht noch 2 Grad Restschiel:wink:el gehabt.
Wie sehen sie diese Angabe was die Verringerung dieses Schiel:wink:els betrifft??
Den konsekutiven Strabismus begründet sie einerseits gleich nach der Operation mit der Schonhaltung des operierten Auges.
Auf die Frage von mir warum ich zunächst nur ein Minusglas bekommen habe, nach Feststellen eines solchen wurde mir erklärt das dies eine Fehleinschätzung ihrerseits gewesen wäre.
Warum ich nach den 15 er Prisma ein 4er Prisma und schließlich wiederum jetzt ein 12er Prisma habe, begründet sie damit das sich die Sensorik soweit umgestellt hat.

Und als letztes hätte ich gerne gewußt wieviel unabhänig von der Sinnhaftigkeit wieviel mm ich bei 12 Prismendioptrien Basis nasal man rücklagern müßte, würde man diese Operation an einen Auge durchführen??

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo Walter,

ich bin mal gespannt, ob und wie "Agnesmaria" hier antwortet.

Ich schreibe dies bewusst mal zwischen die Zeilen, um kund-zu-tun, dass Du in meinen Augen wirklich noch einen kompetenteren Berater brauchtest.

Dabei sind die Erklärungen Deiner Berater in sich schlüssig und sicher auch so richtig. Mir fehlt aber immer noch eine Bewertung unter assoziierten Meßbedingungen, sprich MKH. Deshalb freue ich mich aber trotzdem mit Dir, wenn die neue 12-er Korrektion besser angenommen wird.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers walter55
Verbunden: 20. April 2006 - 0:00

Ja darauf bin ich auch schon sehr gespannt) und möchte mich hier auf diesen Weg auf jeden Fall bedanken, das sich @Agnes Maria soviel Zeit für die Beantwortung meiner Fragen bis jetzt genommen hat.
Ich finde es sehr schön, das sich jemand in seiner Freizeit neben seinen Job diesbezüglich noch diese Zeit nimmt)
Leider, das ist mein nächstes Problem, die meines derzeitigen psychischen Zustandes mich schon sehr verzweifeln läßt.
Ich bin natürlich ziemlich depremiert derzeit und leider auch über das Verhalten einzelner Personen die mich untersucht haben.
Dies aus mehreren Gründen Einerseits habe ich den Eindruck umso mehr sich ein Patient mündig zeigt, hinterfragt, sich selber ein wenig auskennt desto schwerer hat er es.
Und andererseits finde ich es auch als Betroffenen nicht o.k das man einen Patienten direkt in das Gesicht sagt, das seine Beobachtungen ihn nicht interessieren, weil man keine Zeit dazu hat.
Das hat mich schon sehr erstaunt, weil ich ja bisher diesbezüglich eben einen gegenteiligen Eindruck gehabt habe.
Ich habe z.b. weil mein ortsansässigen Augenarzt auf Urlaub war seine Urlaubsvertretung aufgesucht.
Der habe ich meine Probleme geschildert und sie fragte mich wie alt ich überhaupt wäre und wann ich operiert worden bin.
Zitat der Augenärztin "Mit 38 Jahren sind sie noch operiert worden, warum eigentlich??"dry
Ich wußte nicht das es ein Höchstalter für solch eine Operation gibt.
Wenn ich mir z.b. ansehe in den Spital wo ich operiert wurde, finden sehr viel OP bezüglich des Grauen Star statt.
Die Patient sind großteils meistens in einen höheren Alter.
Aber spricht man jemanden das Recht auf Gesundheit oder Lebensqualität nur Menschen eines gewissen Alters zu:angry:

@Paul-Gerhard Mosch was ich dich aber fragen kann weil du ja hier auf jeden Fall mir eine Antwort geben könntest. Ist es eigentlich möglich, eine Prismenbrille wo ich jetzt 12 Prismendioptrie Basis innen habe, auf beide Gläser verteilt also 6+6 in das Glas einzuarbeiten??
Und vor allem wie würde so etwas kosmetisch aussehen?? Würde ich dann mit zwei "Aschenbecher" herumrennen??
Weil die Orthoptistin hat ja so eine kleine Schatuelle mit den verschiedenen Stärken und das 5er Prisma sind mir hierzu schon sehr stark aus.
Also von da her käme es mir optisch nicht sehr schön vor.

Bild des Benutzers CaptainMu
Verbunden: 10. Juli 2005 - 0:00

hallo walter,

ohne paul-gerhards antwort vorweg greifen zu wollen, hier kurz meine erfahrungen mit brillengläsern bis zu 26 prismen basis außen, die ich getragen habe

12 prismen sind schon ein bisschen was, aber es hält sich meiner meinung nach kosmetisch noch einigermaßen in grenzen. insbesondere kannst du die brillendicke durch zwei faktoren günstig beeinflussen

1) wenn du ein brillengestell wählst, bei dem die brillenglaser nicht so groß sind - insbesondere nicht so breit. Es gibt da auch welche mit relativ kleinen gläsern, die immer noch ganz gut aussehen.

2) wenn du dir gegen einen gewissen aufpreis die gläser "optimiert" herstellen lässt. Das bedeutet, dass die an der dünnsten stelle (bei dir dann außen) so dünn wie möglich gearbeitet werden, damit die gläser insgesamt nicht so dick werden. Die stellen das nur gegen einen aufpreis so her, weil die bruchgefahr beim einarbeiten damit etwas zunimmt. (Was für dich aber uninteressant ist)

Damit erreichst du meiner meinung nach bei deinen werten eine brille mit "relativ" dünnen brillengläsern.

Zwei effekte wirst zu jedoch trotzdem damit haben

1) Rein optisch erscheinen deine augen für außenstehende durch die brille leicht auseinander gesetzt. Dürfte bei 12 prismen aber nicht unangenehm auffallen. (Ich hatte mal 26 prismen mit basis außen - und DA hatte ich fischaugen ^^)

2) Wenn man schräg von außen auf deine brillengläser schaut, erscheinen die dicken innenränder der gläser ein wenig wie eine "endlosreflexion" zwischen spiegeln - du weißt schon, wo das spiegelbild immer wieder zurück geworfen wird. Finde ich aber auch kein argument gegen die brille! Wink

Wenn ich deine frage richtig verstehe, trägst du statt dessen zZ noch eine prismenfolie auf einem auge.

Wenn dem so ist, würde ich mich an deiner stelle aus KOSMETISCHEN gründen sicherlich NICHT gegen eine brille mit 6+6 entscheiden. Im gegenteil, die sehqualität sollte dadurch deutlich zunehmen.

Aber zu anderen gründen, die ggfs gegen eine brille sprechen, würden dir dann sicherlich Paul-Gerhard oder Agnes noch was schreiben...

gruß
chris

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo Walter,

grundsätzlich hat "CaptainMu" Recht, aber da das Sehen durch Prismengläser wesentlich klarer wird, kann der Schuß auch nach hinten losgehen.

So hast Du eine eindeutige Dominanz im Sehen über das Auge, das keine Folie trägt.
Dies kann bei den bekannten Steuerungsdefiziten im Raum und im Wechsel der Entfernungen Unsauberkeiten eliminieren helfen. Das visusstärkere Auge führt.

Im Fall der Korrektion über Prismen-Linsen tritt ein stärkerer Wettstreit der Seheindrücke untereinander ein. Dies ist bei Winkelfehlsichtigkeit gewollt und wird hier gefordert und gefördert. In Deinem Fall muss dann die zugrunde gelegte Korrektion aber sehr genau austariert sein. Gerade hier hege ich aber gewisse Zweifel. Allerdings ist eine Korrektion über (Brillen-)Linsen ansonsten unbedingt vorteilhafter zu sehen.

Was meint "AgnesMaria", Sie hat sich doch sehr weit in Deinen Fall hereindenken können.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Paul-Gerhard Mosch schrieb

Hallo Walter,

ich bin mal gespannt, ob und wie "Agnesmaria" hier antwortet.

Ich schreibe dies bewusst mal zwischen die Zeilen, um kund-zu-tun, dass Du in meinen Augen wirklich noch einen kompetenteren Berater brauchtest..

Ihre Aussagen lassen für mich den Schluß zu, dass ich völlig inkompetent bin? Warum sind Sie dann auf meine Antwort gespannt?


Dabei sind die Erklärungen Deiner Berater in sich schlüssig und sicher auch so richtig. Mir fehlt aber immer noch eine Bewertung unter assoziierten Meßbedingungen, sprich MKH. Deshalb freue ich mich aber trotzdem mit Dir, wenn die neue 12-er Korrektion besser angenommen wird.

Für mich sind die Erklärungen der Berater dort überhaupt nicht schlüssig.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

walter55 schrieb

Nein @Agnes Maria ich habe mich hier mißverständlich ausgedrückt, ich habe gemeint das sie mich ohne gesehen zu haben natürlich keine Diagnose stellen können das ist ja klar.

Nein, das kann ich ganz und gar nicht. Ich weiß zwar wo Ihre Probleme liegen, sehe die Untersuchungsvorgänge von Ihnen beschrieben und die Resultate und weiß daher sehr genau was los ist. Auch ohne sie zu sehen. Aber Ferndianosen stellen ist strafbar. Sie sind nicht mein Patient und aus der Ferne kann ich nur versuchen Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen somit ein wenig zu helfen. Mehr ist nicht drin. Das Internet ersetzt nicht den Arzt vor Ort!

Ich habe sie ganz höflich bei meinen dieswöchigen Besuch gefragt,nach dem ich gemerkt habe, das 4er Prisma nicht mehr o.k ist, was und ob sie sich aus meinen E-Mail für Schlußfolgerungen ziehen könnte.

Zitat von ihr "Nein habe ich nicht, das wäre für mich zu viel zum lesen gewesen und in meiner Freizeit beschäftige ich mich sicherlich nicht mit den Krankengeschichten meiner Patienten"

Sie verstehen daher auch sicher meine übergroße Liebe und Zuneigung zu dieser Dame? Ich möchte mich nicht weiter dazu äußern.

Man muß das auch aus meiner Sicht sehen, das ich heuer alleine nur zum Spital 8400 km gefahren bin.

Mein Gott, wo wohnen Sie denn und wohin fahren Sie so weit?

Derzeit trage 12cm/m Bais innen das ich derzeit gut vertrage und keine Doppelbilder damit habe.

Dann müssen Sie sie erstmal so ausprobieren.

Würde diese Prismenfolie dann passen, so Zitat würde n u r eine Operation in Frage kommen.
Angedacht wäre das der rechte Externus rückgelagert wird. Also keine kombinierte Operation und keine Rücklagerung in Verbindung mit den anderen Auge.

Den resezierten Muskel also zurücklagern. Aber die Fadenfixation, die mit die Ursache des "Übels" ist, will man nicht angehen? Mir völlig unverständlich.

Mit der Lateralisrücklagerung rechts werden Sie das nicht in den Griff bekommen. Nicht, wenn das alles zutrifft was sie mir geschildert haben.

Durch die Einmuskeloperation wird allerdings auch die Lidspalte verändert.

Das ist allerdings wahr. Man muss um die 8mm und sogar mehr zurücklagern. Das sind wir faktisch an der Grenze des Machbaren und die Doppelbilder beim Blick nach rechts behebt das wenn überaupt auch nur minimal.

Brille käme für das Spital mit den jetzt 12 Prismendioptrien nicht in Frage da dies kosmetisch, sprich das Glas viel zu dick ist.

Ich habe mir in den letzten Wochen ja schon so manches kluge und geniale Wort Ihrer Therapeuten lesen können. Da sollte mich das eigentlich nicht mehr erschüttern. Es tut es trotzdem.

Selbstverständlich kann man 12 cm/m Basis innen in eine Brille verordnen. Was mich aber noch dazu stört ist die Höhenkomponente die irgenwie Ihre Therapeuten so völlig kalt läßt. Mir ebenfalls unverständlich.

Sie müssen wissen das eine konservative Therapie, wenn sie denn wirkt und die Probleme behebt, einer operativen vorzuziehen ist.

Narben haben Sie rechts ja sowieso durch die Vor-OP. Die Bindehaut ist eben dann nicht mehr jungfräulich, wir öffnen sie eben und verschliessen sie nach der OP mit kleinen Knüpffädchen. Das heilt schnell wieder zu.

Damit man weiß wie die Sensorik damit klar kommt sollte man den Winkel mal unter nichtdissoziierenden Methoden ausmessen. Dann weiß man sehr genau woran man ist. Prismenaufbau bei subnormalen Binokularsehen ist unumgänglich, damit möglichst keine Doppelbilder nach OP auftreten. Das hat man ja vor der zweiten OP nicht getan? Oder nicht ausreichend? Pemanente Diplopie hat man bei Horror fusionis. Aber den haben Sie nun mal nicht. Denn mit Prismen eben keine Doppelbilder. Nichts von die Doppelbilder wird man nicht mehr los.

Ich hätte noch zwei Fragen dazu. Mir wurde seitens der Orthoptistin erklärt das in meinen Fal wie präopertiv vorhandenl bei einen Strabismus convergens von 11 Grad bei einer Rücklagerung und gleicheitiger Resektion von 3 mm der Schiel:wink:el um 9 Grad ändern hätte müssen.
D.h. laut ihrer Defination hätte ich vielleicht noch 2 Grad Restschiel:wink:el gehabt.
Wie sehen sie diese Angabe was die Verringerung dieses Schiel:wink:els betrifft??

6mm Bulbusumlagerung machen rund 9 Grad Schiel:wink:el aus. Da aber eine Fadenfixation des M.medialis rechts zusätzlich erfolgte, haben wir noch eine Veränderung der Abrollstrecke und der jetzt verringerten Zugkraft des Medialis. In diesem Fall hätte man max. 2 mm den Lateralis resezieren sollen und am Medialis nur die Fadenfixation in 10 mm machen dürfen. Auf keinen Fall dann eine Rücklagerung!! Fadenfixationen operiert man dazu sowieso in der Regel beidseits.

Den konsekutiven Strabismus begründet sie einerseits gleich nach der Operation mit der Schonhaltung des operierten Auges.
Auf die Frage von mir warum ich zunächst nur ein Minusglas bekommen habe, nach Feststellen eines solchen wurde mir erklärt das dies eine Fehleinschätzung ihrerseits gewesen wäre.
Warum ich nach den 15 er Prisma ein 4er Prisma und schließlich wiederum jetzt ein 12er Prisma habe, begründet sie damit das sich die Sensorik soweit umgestellt hat.

Nein, das ist es eben nicht.

Und als letztes hätte ich gerne gewußt wieviel unabhänig von der Sinnhaftigkeit wieviel mm ich bei 12 Prismendioptrien Basis nasal man rücklagern müßte, würde man diese Operation an einen Auge durchführen??

Ich würde mir das liebend gerne mal ansehen. Das ist soviel so anders gelaufen, wie ich an eine solche Sache herangehen würde. Man müsste 8-10 mm den Lateralis zurücklagern. Das halte ich nicht für klug. Überhaupt nicht.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Paul-Gerhard Mosch schrieb

Was meint "AgnesMaria", Sie hat sich doch sehr weit in Deinen Fall hereindenken können.

Es geht mit Brille. Es geht auch mit MKH. Aber da sollen dann wirklich Profis ran die auch über Strabismus und subnormales Binokularsehen Bescheid wissen. Und um die inkomitante Augenbeweglichkeit, und um die Diplopie und um eventuelle OP-Indikationen.

Ich habe das ungute Bauchgefühl, das die Therapeuten, die Walter in seinem Spital betreuen und die Orthoptistinnen, hier nicht wissen, was sie tun. Ich unterstelle damit nicht, das Sie keine Ahnung haben. Es ist eben nur meine eigene Meinung das ich Ihn dort nicht gut genug aufgehoben fühle.

Wenn man sich so durchliest wie alles anfingt, das Hick-Hack, die OP-Indikation, die Hornhautdelle nach OP, die Befunderhebung, die Interpretation.... ich weiß nicht....

Gehr mir das nur allein so?

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo AgnesMaria,

nur ganz kurz, Sie waren mit den Beratern eindeutig nicht gemeint!

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

So melde mich nach einiger Zeit wieder. Mein Zustand hat sich eigentlich, leider:angry: nicht wesentlich verändert.
So ich hoffe, trotzdem das ich Österreich bin kann mir wer helfen, ich suche da ich leider vor Gericht nun gehen muss, ich habe bis heute nach über 2 Jahren keine ordentliche Patientenakte bekomme, einen beeideten Gutachter.
Da ich aber Verfahrenshilfe beantragen musste und ich diese auch bewilligt bekam ich suche ich einen Gutachter.
Kann mir bitte wer helfen??

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

walter56 schrieb


Kann mir bitte wer helfen??

Nein, das glaube ich nicht. In Deutschland würden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Landes wenden können. Die nennen Ihnen dann Patientenanwälte. Wenn Sie einen dann beauftragt haben, wird der Akteineinsicht verlangen und vor dem Gericht die Klage einreichen. Das Gericht entscheidet, nach Aktenlage, ob es der Klage stattgibt und erhebt dann Anklage. Ihr Anwalt kann dann einen Gutachter vorschlagen. Das Gericht entscheidet aber immer in erster Instanz, wen Sie mit dem Gutachten beauftragt. Man kann dann widersprechen oder zusagen. So wäre der Weg in Deutschland.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

AgnesMaria schrieb


Nein, das glaube ich nicht. In Deutschland würden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Landes wenden können. Die nennen Ihnen dann Patientenanwälte. Wenn Sie einen dann beauftragt haben, wird der Akteineinsicht verlangen und vor dem Gericht die Klage einreichen. Das Gericht entscheidet, nach Aktenlage, ob es der Klage stattgibt und erhebt dann Anklage. Ihr Anwalt kann dann einen Gutachter vorschlagen. Das Gericht entscheidet aber immer in erster Instanz, wen Sie mit dem Gutachten beauftragt. Man kann dann widersprechen oder zusagen. So wäre der Weg in Deutschland.

Nun, in gaaanz groben Zügen stimmt da schon manches, wenn hier auch einiges stark durcheinander geht (wobei ich jetzt die rechtliche Situation in Deutschland anspreche..)...

Ein Gericht erhebt niemals Anklage ( das ist Quatsch!) - gegebenenfalls muss es entscheiden „welche Fälle es annimmt“ und worüber es entscheidet!

Und da ist zu unterscheiden zwischen „Strafrecht“ und „Zivilrecht“.

Eine Anklage gibt es nur (und ausschließlich!!) im Strafrecht! Eine Anklage erhebt natürlich NIEEEEEE das Gericht!! Sondern allein die Staatsanwaltschaft (iÜ auch keine Rechtsanwälte - die erstatten Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls Ermittlungen einleitet und gegebenenfalls prüft, ob sie Anklage erheben kann - die Privatklage, die in Medizinhaftungsfällen eh keine Rolle spielt, lasse ich außen vor!).
Im Strafrecht fragt man sich – ganz grob und laienhaft ausgedrückt (denn alles andere führt zu weit..) – ob ein bestimmtes Verhalten „hoheitlich“ bestraft werden soll. (Ist dies der Fall, gibt es eine Vorschrift, die bestimmte Verhaltensweisen verbietet und „Verstöße“ unter Strafe stellt.)
Stellt die Staatsanwaltschaft aufgrund eigenen Wissens oder aufgrund einer Anzeige (und jeweils aufgrund entsprechender Ermittlungen fest), dass ein bestimmtes (ermitteltes) Verhalten strafbar ist, erhebt sie Anklage. Das Gericht prüft diese Anklage und wenn sie „Hand und Fuß hat“ wird ein Verfahren eröffnet und in einer Gerichtsverhandlung der Sachverhalt (tatsächlich und rechtlich - ggf mit einem oder manchmal auch mehreren Sachverständigengutachten, wenn dies nicht so wie in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingeholt wurde) geprüft. Bleibt dann etwas übrig, was gegen eine „Regel“ („ein Gesetz“) verstößt, wird eine Strafe ausgesprochen.
Von einer solchen Strafe hat der Geschädigte persönlich (außer Genugtuung und gegebenenfalls die Sicherheit, dass eine bestimmte Person „weggesperrt ist“) zunächst einmal gar nichts.

Dann gibt es das Zivilrecht. Da fragt man sich – wiederum gaaanz grob ausdrückt – ob ein Bürger vom anderen etwas verlangen kann. In Arzthaftungsfällen wäre das die Frage, ob der Arzt seinen „Mist“ rückgängig machen muss bzw. er die Kosten für eine entsprechende Behandlung zu tragen hätte oder aber, da es in solchen Fällen meistens utopisch ist, einmal „gebauten Mist“ zu revidieren, eine Kompensation als „Schmerzensgeld“ zu zahlen. Will ein Geschädigter dies erreichen, dann muss er den Arzt „verklagen“. Das bedeutet, der Geschädigte reicht (gegebenenfalls durch seinen Rechtsanwalt – das ist die Regel und je nach dem, was verlangt wird auch notwendig -) eine entsprechende Klage bei Gericht ein und muss ggf seine Behauptungen auch beweisen!..

Diese Klage muss das Gericht behandeln und (in den allermeisten Fällen) den Gegner hören.

Wenn sich der Gegner „meldet“ aber, diese Klage (rechtlich) „kein Hand und Fuß hat“ kann das Gericht (in der Regel nach mündlicher Verhandlung) von weiteren Maßnahmen absehen und die Klage abweisen..

Wenn diese Entscheidung aber - so wie es der Regelfall ist – von „Fachfragen“ abhängt wird das Gericht für diese Fragen eine(n) Sachverständige(n) beauftragen und jeder „gute“ Richter wird (von Ausnahmefällen abgesehen) niemals einen von einer Partei vorgeschlagenen Sachverständigen wählen – schon um dem Vorwurf der Parteilichkeit zu entgehen ( anders natürlich zB dann, wenn es zu einem bestimmten Thema nur einen Sachverständigen gibt)!!

Die fachliche Begutachtung des (vom Gericht gewählten!) Sachverständigen bildet dann die Grundlage der Entscheidung..

Das sind die gaaanz groben Zügen!

Was im Einzelfall getan werden muss, um zu seinem Recht zu kommen, kann man pauschal nicht sagen. Es gibt - gerade außergerichtlich - viele Möglichkeiten!!

Ich stimme zu, dass man sich gegebenenfalls frühzeitig rechtlich beraten lassen sollte. Den „besten Anwalt“ findet man durch „Mund-zu-Mund-Reklame.“..
Ansonsten sollte man sich nach den „Fachanwaltschaften“ orientieren (das ist eine Garantie, dass sich ein Anwalt mit bestimmten Themengebieten befasst hat und insoweit „geprüft“ worden ist..)
Die Rechtsanwaltskammern, die iÜ bei den OLGs (und nicht bei den Ländern) angesiedelt sind (bis auf Freiburg, Kassel, Tübingen ) können und dürfen nur Fachanwälte oder Anwälte, die dies (subjektiv) als als ihr Spezialgebiet angeben haben, benennen, Die Benennung durch eine Kammer ist daher kein Qualitätsmerkmal...

Daher Schuster bleib bei Deinen Leisten!

LG Gika - )

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

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Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

Gika, was sollte das? Für einen juristischen Laien hat AgnesMaria das gar nicht so schlecht geschrieben.

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

AkkoStrabo schrieb

Gika, was sollte das? Für einen juristischen Laien hat AgnesMaria das gar nicht so schlecht geschrieben.

Wat mut, dat mut...;-)

Gika brauchte das, denke ich. Lach...

Jurist gegen Mediziner. Da hätte ich gar keine Chance.

Aber darum ging es im Ausgangsposting nicht. Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?

Wissen Sie die Antwort?

Lächelnd. und doch...ein wenig :grin:send....ich kann's mir nicht verkneifen....

A.M.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Vielen Dank für die Antwort. Habe in der Zwischenzeit mich mit den Gutachter unterhalten der vom Richter bestellt worden ist.
Nun werden wir sehen, was er in meiner Causa sagt.

Nur ganz kurz in Erinnerung

Mit vier Jahren zu Schielen begonnen, zunächst sporadisch, dann immer öfter nach Ermüdung.
Mit 20 Jahren bin ich operiert worden (Strabismus convergens).
Trotz eines großen Schiel:wink:els wird nur an einen Auge operiert. (LInks)
Ich hatte zu diesen Zeiitpunkt keinerlei Doppelbilder.

Im Laufe der Jahre begann ich zunächst sporadische Doppelbilder, die aber wieder verschwanden.
Schließlich hatte ich, allerdings nur beim Aufblick, DB.

Vor mittlerweile 2 Jahren wurde ich operiert, diesmal am rechten Auge, weil ein Restschiel:wink:el noch vorhanden wäre. (ca. 7 Grad)

Postoperativ, wurde mir auf Grund einer Hornhautdelle, das operierte Auge zugeklebt.
Als man mir nach 2 Tagen wieder abdeckte sah ich alles doppelt!!

Heute sehe ich alles ab ca. 7-10 m doppelt, stetig.
Und alles was sich rechts von mir befindet, teilweise aber manchmal, nur weniger stark auch links.
Leider sehe ich sowohl beim Ab- bzw. Aufblick alles doppelt.

Ich lehnte eine neuerlich OP ab, weil auf Grund meiner Frage ob ich bei einer mittlerweile 3 OP die Gewissheit haben könnte nicht doppelt zu sehen, folgendes zu hören bekommen bekam

"Für nichts im Leben gibt es eine Gewissheit"S

Außerdem bekam ich einen Brief der behandelten Dame;wortlaut sinngemäß.

Obwohl ich präopertativ doppelt sehe, sieht die gute Frau die Behandlung als abgeschlossen und möchte sich in Zukunft ihre Zeit jenen Patienten widmen die es notwendig haben!!:angry:

Da das Spital jede Schuld von sich weist habe ich den Weg zu Gericht gehen müssen.

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

AkkoStrabo schrieb

Was nicht ganz richtig war, sehe ich als eine Lappalie

So sind die Menschen verschieden.. Während für den einen minimale rechnerische Abweichungen eine Katastrophe sind, sind für den anderen falsche „Rechtsauskünfte“, die unter Umständen zu ganz erheblichem Rechtsverlust führen können, problematisch. Das muss halt jeder selbst entscheiden...

AkkoStrabo schrieb

verglichen mit meiner Erfahrung, welch böhmische Dörfer ZPO und BGB für eine Großzahl von Juristen (auch Richtern) offenbar sind. Da galt eher das Motto „das haben wir schon immer so gemacht“. Die guten Beispiele von Amtsrichtern fielen häufig nach gleichem Motto der nächsten Instanz zum Opfer. Ich könnte viele Beispiele erzählen.

Nun, ich kenne sehr viele Juristen, die Beides gut und sicher beherrschen (wobei natürlich jeder Fehler macht).. Was mich ein wenig wundert Offensichtlich gingen nach Deinen Erfahrungen die Interpretationen des juristischen Laien und vieler„gelernten Juristen“ gewaltig auseinander, und dies öfter? Und da konnte man nicht mit entsprechendem Vortrag auf die „richtige“ Handhabung hinwirken?
Also da kommt dann schon die Frage auf, ob entweder der Vortrag schlecht und wenig überzeugend war, oder die Interpretation vielleicht doch nicht ganz so stichhaltig...

Aber natürlich kann das auch anders gewesen sein. Es gibt auch Leute, die irren nie...

AkkoStrabo schrieb

Vor Gericht erhältst Du ein Urteil aber nicht Recht.

Dass ein Urteil nie die “absolute Wahrheit” widerspiegelt ist unbestritten und auch jedem gewissenhaften Juristen bewusst. Dies liegt schon daran, dass der Richter nie dabei war (sonst wäre er auch befangen) und den Sachverhalt nur aus Indizien „erforschen“ und werten kann. Und bekanntlich wird nirgendwo soviel gelogen wie vor Gericht...

Ob aber derjenige Recht hat, der meint Recht zu haben, mag dahinstehen. In der Regel meint der Gegner das auch Wink Daher muss ein negatives Urteil nicht zwangsläufig „unrecht“ sein....

AkkoStrabo schrieb

Das ist systemimmanent, sonst bräuchte es die weiteren Instanzen nicht.

Das ist nun allenfalls am Rande der Sinn des Instanzenzuges. In einem Rechtsstaat sollten Urteile überprüfbar sein, schon um Willkür möglichst zu vermeiden! Dass außerdem auch unabsichtliche Fehler, die es selbstverständlich wie in allen Bereichen gibt, gegebenenfalls berichtigt werden können, halte ich für positiv.

AkkoStrabo schrieb

Das bedeutet aber auch, Recht bekommt eher der, der Geld hat, weil er den Instanzenweg durchziehen kann.

Das ist ein unsinniger Gemeinplatz. Es gibt viele Möglichkeiten mit überschaubaren Mitteln, den Instanzenzug „durchzuziehen“, wenn wenigstens eine Chance auf Erfolg besteht. Die Prozesskostenhilfe ist da nur ein Beispiel...

AkkoStrabo schrieb

Was den Strafprozess anbelangt habe ich dagegen positive Erfahrung. Da kann man ohne jegliches Kostenrisiko eine Feststellung des Tatbestandes erhalten.

Und diese Feststellung ist dann immer absolut richtig???????

AkkoStrabo schrieb

Ich brauchte dann den Zivilprozess nicht mehr, weil der gegnerische Anwalt, der meine Forderung zuerst knallhart zurückgewiesen hatte, während des Strafprozesses auf gute Stimmung machte und jetzt die Forderungen außergerichtlich akzeptierte.

So etwas kommt durchaus vor, ist aber keinesfalls zwingend und ein “Automatismus”… Es gibt zig Fälle, wo das nicht „klappt“...

AkkoStrabo schrieb

(Dummer Anwalt denn vorher hätte er seinem Klienten ein Strafverfahren wegen Betruges ersparen können, danach ging es nur noch um das Strafmaß.)

Vielleicht war es auch ein dummer Staatsanwalt, der sich zur Durchsetzung eines Zivilrechtsstreites instrumentalisieren ließ, ohne die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen (zB Einstellung, bis zum Abschluss des Zivilrechtsstreites).. – Ob dies so war, vermag ich natürlich nicht beurteilen, denn das hängt von vielen Faktoren ab, von denen ich nicht ansatzweise weiß, ob sie vorlagen! Ich hoffe es war nicht so und es wurden für private Zwecke keine Steuergelder verschwendet ...

AgnesMaria schrieb

Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?

Und ich dachte das wäre für alle, die sonst soviel Überblick in allen Bereichen haben, offensichtlich.. Nicht? Nun gut

Einen Gutachter (und danach war ja gefragt) könnte ich – mangels Kenntnis – nie empfehlen!

Außerdem
Abgesehen von der Problematik, welcher konkrete Rechtsrat in Foren zulässig ist, kommt Walter aus Österreich. Mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus, so dass ich mir da ohnehin niemals anmaßen würde, einen konkreten Rat zu erteilen...

Und damit Finito con questa cosa e l’amore.. Wink

Gruß Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Ja ich möchte ein wenig auf die rechtliche Situation eingehen.

Da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, mir einen Anwalt zu nehmen, bin ich auf rechtlichen Beistand angewiesen.

Nun ist es so, das mir gewisse Kosten ersetzt werden, ich eben keine Möglichkeit hatte mir den Anwalt bzw. den Gutachter auszusuchen.

Das ist natürlich ein gewisser Nachteil und auch ein Risiko.

Es gab eine Vorverhandlung bei der der Richter eben einen Gutachter vorschlug.

Ich hoffe nur das mit der Materie wirklich vertraut ist, und es keine Affinität zum Spital besteht, auch wenn Sie sehr weit voneinander entfernt sind.

Als ich nämlich schon einmal gegenüber den operierenden Spital erwiderte einen Gutachter nehmen zu lassen begann ich zu hören vom Spital

"Sie können zu jeden Gutachter in Österreich gehen, ich kenne sie alle, ich bin ja nicht nur Primar in diesen Spital, sondern auch in ...."

Ja so weit. Darum, wird mich jeder verstehen habe ich natürlich sehr viel Angst.

Aber wie heißt es so schön Recht zu haben ist die eine Sache, Recht zu bekommen eine andere.

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Hallo Walter,

ich hab jetzt nicht viel Zeit, daher nur ganz kurz

Ich kann Deine Angst und Sorgen sehr gut verstehen!

Ich kann Dir aus dargelegten Gründen (zumal ich mich im österreichischen Rechtssystem überhaupt nicht auskenne!) leider nicht helfen. Und ich glaube, was diesen rechtlichen Bereich angeht, ist das hier in diesem Forum (aber überhaupt im Rahmen eines Forums) auch sehr schwierig bis unmöglich.

Nur ein paar allgemeine Anmerkungen bzw Anregungen, die ich Dich bitte, auch so allgemein zu verstehen und nicht als nunmehr „präsentierte“, erschöpfende Lösung oder zwingenden Lösungsweg! Was bei Dir tatsächlich möglich und empfehlenswert ist, das kann ich Dir nicht annähernd sagen.

Da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, mir einen Anwalt zu nehmen, bin ich auf rechtlichen Beistand angewiesen.

Nun ist es so, das mir gewisse Kosten ersetzt werden, ich eben keine Möglichkeit hatte mir den Anwalt bzw. den Gutachter auszusuchen.

In Deutschland kann man auch mit Prozesskostenhilfe (Verfahrenshilfe heißt das wohl bei Euch) den Anwalt „frei wählen“. (wenn es sich um einen nicht beim zuständigen Gericht ansässigen Anwalt handelt, muss man gegebenenfalls – aber auch nicht immer – die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder tragen – dies ist aber überschaubar und kann auch vorher mit dem Anwalt vereinbart werden).
Gibt es die Möglichkeit in Österreich nicht? Vielleicht kannst Du Dich da nochmal erkundigen?

Und auch wenn das nicht der Fall ist, muss der „gerichtlich ausgesuchte“ Anwalt ja nicht der Schlechteste sein...

Gibt es in Österreich vielleicht auch sogenannte Prozesskostenfinanzierer? Vielleicht besteht da für Dich eine Möglichkeit?

Den Gutachter, auf den das Gericht seine Entscheidung stützt, kann man sich auch in Deutschland nicht aussuchen. Und das ist ja auch eigentlich nachvollziehbar. Denn der soll ja „neutral“ sein.... Wenn man gegen die fachliche Qualifikation Einwände hat, oder auch weiß, dass der Gutachter aus irgendeinem Grund befangen ist (er hat zB bis vor einem Jahr in dem fraglichen Spital gearbeitet, der behandelnde Arzt arbeitet mit dem Gutachter zusammen uvm..), dann kann man in Deutschland beantragen, den wegen Befangenheit abzulehnen – dies wird dann oft auch geschehen.

Als ich nämlich schon einmal gegenüber den operierenden Spital erwiderte einen Gutachter nehmen zu lassen begann ich zu hören vom Spital

"Sie können zu jeden Gutachter in Österreich gehen, ich kenne sie alle, ich bin ja nicht nur Primar in diesen Spital, sondern auch in ...."

Das sind häufig auch Sätze, die man hört, wenn außergerichtlich jemand eingeschüchtert werden soll und (vielleicht weil man weiß, dass an dem Anspruch „etwas dran ist“) um jeden Preis von weiteren Maßnahmen abgehalten werden soll.

Ich weiß gar nicht wie oft mir von Sprüchen wie „ich habe die besten Anwälte ganz Deutschlands auf meiner Seite, da haben Sie keine Chance!“ berichtet wurden. So schlecht waren die Chancen dann oft trotzdem nicht, im Gegenteil!!!....

Letztens habe ich mal mit einem Anwalt telefoniert, der unbedingt wollte, dass „anerkannt wird“ und mir sagte „wissen Sie eigentlich mit wem Sie reden? Ich vertrete eine (namentlich genannte) prominente Person“. Ich habe ihm nur geantwortet „Abgesehen davon, dass dies kein Qualitätsmerkmal ist und mit dieser Sache nichts zu tun hat, wissen Sie eigentlich, dass Sie gerade Ihre Schweigepflicht verletzt haben?“
Genützt hat ihm diese Drohgebärde letztlich auch nichts..

Was ich damit sagen will Von solchen „Sprüchen“ sollte man sich nicht einschüchtern lassen! Sie sind sehr oft sogar ein Zeichen, dass die Gegenseite unsicher ist...

Und was mir zuletzt noch einfällt

Gibt es in Österreich vielleicht bezüglich Arzthaftungsfällen Schlichtungsstellen? Oft wird von solchen Schlichtungsstellen schon ein Gutachten erstellt, welches man nicht vorfinanzieren muss... Vielleicht lohnt es sich, sich auch einmal in diese Richtung zu erkundigen und die Voraussetzungen zu prüfen. Ob es so etwas gibt, ob es (da Ihr ja schon im Gerichtsverfahren seid) überhaupt noch möglich ist und ob dies im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist, das kann ich Dir (und über ein Forum wahrscheinlich niemand) konkret sagen. Aber es wäre ja vielleicht noch etwas, wo man sich jedenfalls erkundigen sollte..

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück für die Durchsetzung Deiner Rechte!

LG Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

Verfahrenshilfe § 63 österr. Zivilprozessordnung

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Gika schrieb
[quoteAgnesMaria schrieb

Und man könnte sich ja jetzt im Stillen fragen, warum Gika dazu erst jetzt antwortet und auf mich und nicht eher und auf Walter?

Und ich dachte das wäre für alle, die sonst soviel Überblick in allen Bereichen haben, offensichtlich.. Nicht? Nun gut

Gruß Gika :)[/quote]

Wenn Sie so weiter machen, reden...äh...schreiben Sie sich noch um Kopf und Kragen...;-)

Was ist Sie wieder impulsiv unterwegs....

[Fußaufstampf....]
"Das ist doch sonst meine Domäne!" Wink

Schmunzelnd

A.M.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

IMAGE(<a href="http://www.das-rechtsportal.de/NR/rdonlyres/99691FB1-F6ED-48AE-B973-97CC572CA5AA/0/RechtJustizia.gif">http://www.das-rechtsportal.de/NR/rdonlyres/99691FB1-F6ED-48AE-B973-97CC...</a><br />
)

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Ja es gibt in Österreich ein Schiedsgericht das ist richtig, aber, Schiedsgericht, aber dies passiert auf freiwilliger Basis.

Zunächst lies ich mich von einen Patientenanwalt vertreten der auf Grund der Schlichtungsstelle dies wollte.
Das Spital lehnte jedoch es ab, dorthin zu gehen!!

Sie sehen kein Verschulden ihrerseits, sie behaupten sogar das wenn ein Patient nach einer Esotropie einen konsekutiven Strabismus divergens präoperativ aufweist dies nicht konsekutiv ist.

Zu medinischer Sicht ist natürlich zu sagen, das ich ohne Brille, praktisch meine Tätigkeiten nicht normal nachgehen kann.

Autofahren, Radfahren unmöglich,
Schreiben am PC unmöglich.
Doppelbilder auf einmal in der Höhe verschoben, dieses steht stets höher.
(das abweichende Auge steht tiefer??)
Das interessiert aber offensichtlich den Spital überhaupt nicht.

Trotzdem möchte ich bei Ihnen alle bedanken das sie mich informieren konnten, damit ich Zusammenhänge besser verstehen.

Natürlich bin ich recht verzweifelt, noch mehr, wenn ich lesen muss das ich postoperativ viel mehr Probleme wie vorher habe.

An manchen Tagen wenn ich die Brille nicht trage, z.b. beim Sport, habe ich solche große Probleme das mir furchtbar schlecht wird, und dies bis zum Erbrechen geht.

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

@AkkoStrabo und AgnesMaria

An dieser Stelle sollte man "unsere" Diskussion – wenigstens in diesem Thread – abbrechen! Gegebenenfalls kann man zum Thema einen neuen Thread aufmachen!

Es wäre Walter gegenüber sehr unfair, eigene persönlich erlebte „Justizskandale“ und die daraus gewonnen Schlussfolgerungen, die mit Walters völlig nachvollziehbaren Anliegen nichts zu tun haben, in „seinem“ Thread diskutieren. (nur am Rande die bisherigen Schilderungen sind so widersprüchlich, dass hier einiges nicht stimmen kann.. - wobei ich allerdings nicht ausschließen will, dass meine Einschätzung an der „rudimentären Schilderung“ liegen könnte und ich bei entsprechenden Nachfragen doch auf das gleiche Ergebins kommen könnte – nicht jeder weiß, worauf es ankommt..)

Zum anderen ist eine Diskussion, die nur noch in Beleidigungen ufert, nicht nicht zielführend (wobei dies ja ein gängiges Mittel ist, wenn sachliche Argumente ausgehen... D).
In diesem Zusammenhang frage ich mich außerdem, was ist so schlimm daran, wenn man Aussagen des Diskussionspartners zitiert und dann dazu Stellung nimmt? Wenn man „im Besitz der Wahrheit ist“, „recht hat“ oder jedenfalls Sachlichkeit wahren will, sollte dies doch willkommen sein, die „Fehler“ (oder auch Gegenpositionen) des Diskussionspartners herauszuarbeiten und zu widerlegen... Dass man die Analyse der eigenen Aussagen nicht mag, ist meines Erachtens eher ein Zeichen, dass man eher „schwafeln“ als argumentieren möchte. Aber vielleicht denke ich hier auch zu analytisch...

Gruß Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

Nachdem ich mich inzwischen kurz in die österr. ZPO eingelesen habe

Der § 63 österr. ZPO entspricht dem Sinn nach dem § 114 deutsche ZPO.

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

@Walter Wurde Dir Verfahrenshilfe "zur Gänze" oder nur "zum Teil" bewilligt?

Wenn Du "zur Gänze" bewilligt bekamst, wärst Du hinsichtlich der Kosten ganz aus dem Schneider. Dein Verfahren steht und fällt dann "nur" mit der Eignung des vom Gericht bestellten Sachverständigen.

Handelt es sich bei dem Spital vielleicht um das "St. Johanns Spital"?
Würdest Du mir natürlich nur per PN "Ross und Reiter" nennen und wo Du wohnst?

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

AkkoStrabo schrieb

Gika schrieb
Wenn man „im Besitz der Wahrheit ist“, „recht hat“ oder ...
Genau das war's, was mich störte, dass Du (nicht zum ersten Mal und zuerst) nicht mit einem eigenen Sachbeitrag eingestiegen bist, sondern sehr belehrend den Sachbeitrag eines Anderen (nicht meinen) zerpflückt hast. "Wahrheit und Recht" angesichts der rechtlichen Realität, dem konnte ich tatsächlich nur rudimentär entgegnen.

Ich hoffe, Sie hat jetzt verstanden. Nicht ihr fachlicher Inhalt war superdiskussionsfähig sondern ihre Art und Weise.

Gika hat unter ihrem Niveau jemanden schräg von der Seite angemacht und da muss sie das Echo eben vertragen. Es ist und bleibt in meinen Augen ein Eigentor von ihr.

Die falsche Person "belehrt", die ja nicht Jura studiert hat, den falschen Zeitpunkt gewählt. Sie hätte gleich antworten und nicht später einsteigen sollen und dann so.

Aber damit soll's das jetzt auch gewesen sein. Wenn sie kritikfähig und lernfähig ist, dann wird sie das in Zukunft unterlassen.

Für Walter noch http://www.gericht.at
http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/Servicespektrum__Konsular...
http://www.ra-moser.at/info%20ZPO%20neu.htm
Einfach nach ZPO Österreich googeln.

Vielleicht finden Sie doch einen Rechtsanwalt, der Sie unterstützt. Ohne vor Gericht zu erscheinen, ist nicht sehr empfehlenswert. Man könnte doch auch Ratenzahlungen als Abgeltungsbetrag für die Arbeit des Rechtsanwaltes vereinbaren. Wenn das rechtlich möglich ist. Ich kenne mich da nicht aus.

In Deutschland gibt es noch den "Weißen Ring"

WEISSER RING e.V.
Info-Service
Weberstraße 16
55130 Mainz

Vielleicht haben die auch Informationen über Österreich.

Aber einen Gutachter werden Sie über dieses Forum nicht finden.

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers AkkoStrabo
Verbunden: 25. Januar 2008 - 16:50

">http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_zpo01.htm]Österr. Zivilprozessordnung §§ 44 bis 319 Zur Verfahrenshilfe siehe §§ 63 und 64

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Da ich mich, ob der Antworten, auch fachlich äußern werde, nutze ich die Gelegenheit auch zu den weiteren Dingen Stellung zu nehmen.

Aber erst da Vorrangige!
@Walter

Wenn ich Deine Postings bisher richtig verstanden habe, ist Dein Problem ja nicht, ob Du (überhaupt) Verfahrenshilfe bekommst (das ist ja wohl sogar geklärt), sondern, ob Dir ein kompetenter Anwalt – bzw ein Anwalt DEINER Wahl – zugeordnet wird.

Hier unterscheidet sich – bei „kurzem Einlesen“ (danke AkkoStrabo für den link) – die österreichische ZPO in der Tat sehr deutlich von der deutschen ZPO. Wobei in KEINEM Rechtssystem die „schnelle Durchsicht“einzelner Vorschriften auch nur annähernd eine zuverlässige Aussage über die Rechtslage gibt!.

Den beizuordnenden Anwalt scheint in Österreich (im Gegensatz zum deutschen Recht) letztlich das Gericht zu bestimmen, § 67 (österreichische) ZPO.. Nun mag es in Österreich entsprechende Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften , Auslegungsgrundsätze o.ä. geben, die dennoch die Möglichkeit eröffnen, zwingend einen Anwalt Deiner Wahl beigeordnet zu bekommen! Da ich dies –und das behaupte ich einfach mal – auch meine Vorredner nicht KOMPETENT und umfassend beantworten können, rate ich Dir (soweit Du dies nicht getan hast), Dich diesbezüglich noch einmal (vielleicht auch entgeltlich) bei Fachleuten zu erkundigen. Bestimmt gibt es aber auch in Österreich auch entsprechende Organisationen, die sich für bestimmte Rechte einsetzen.
AgnesMaria hat den „Weißen Ring“ in Deutschland genannt.. der würde sich (auch in Deutschland) für Deinen Fall eher nicht einsetzen (er setzt sich für Opfer von Straftätern ein). Aber dennoch ist der Tip vielleicht gar nicht schlecht denn das ist eine sehr engagierte Organisation und vielleicht kann man Dir dort „Anlaufadressen“ nennen!

@ AkkoStrabo und AgnesMaria

Einen Kritikpunkt muss ich annehmen

AgnesMaria schrieb

Die falsche Person "belehrt", die ja nicht Jura studiert hat

Es ist in der Tat nicht fair, jemanden deshalb herabzuwürdigen, weil er eine bestimmte Kompetenz/Ausbildung erkennbar nicht hat. Auch wenn sie diese Fachkompetenz vorspiegelt. Und insoweit ging mein Posting in der Wortwahl – das muss ich zugeben – teilweise über die sachliche Richtigstellung hinaus.

Und insofern hat AgnesMaria vollkommen recht, wenn sie schreibt
AgnesMaria schrieb


Gika hat unter ihrem Niveau jemanden schräg von der Seite angemacht

Allerdings, das muss ich zu meiner Verteidigung anführen, habe ich nichts weiter getan, als versucht, mich dem Niveau des Adressaten anzupassen. Meine mittlerweile intensive Teilnahme an diesem Forum hat mich glauben lassen, dass es hier mittlerweile bei einigen Teilnehmern „Art des guten Tons ist“, tatsächliche oder auch nur vermeintliche Überlegenheit herauszustellen und dabei den Adressaten „bloßzustellen“. Insofern wundert es mich schon ein bisschen, von welcher Seite die insofern sicherlich auch berechtigte Kritik kommt...(Da muss ich auch an das Sprichwort denken Quid autem vides festucam in oculo fratris tui; et trabem in oculo tuo non vides? Zu Deutsch Was siehst aber einen Splitter im Auge Deines Bruders; den Balken in Deinem Auge siehst Du nicht?)
Nun ja, ich bin grundsätzlich kritik- und lernfähig und werde in Zukunft wieder versuchen mein eigenes Niveau beizubehalten. Ob andere Mitglieder hier auch kritik- und lernfähig sind, wird sich herausstellen müssen...

Gruß Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Ich möchte mich nach längerer Zeit wieder melden, weil ich jetzt genauere Daten zu meiner Causa bekommen habe und auch die genauen Aussage der Orthopthistin und des operierenten Arztes.
"Ein Patient der schielt hat Doppelbilder". Ist das denn so richtig??
Meiner Meinung nach kann man das doch nicht so verallgemeinen, er könnte doch auch supremieren.
Präoperativ vor der 1. OP hatte ich keine DB auch nicht postoperativ nach der 1. OP bzw. beim Aufblick das nach Jahren.
Nun zur 2. OP. Der Innenschiel:wink:el betrug lt. Spital 9-11 Grad (maximal)sowohl in der Nähe als auch in der Ferne.
Postoperativ nach dieser Operation -6 bis - 8 pdpt.
Opereriert wurden Rücklagerung rectus internus 3 mm und Resektion externus 3 mm.
Die Orthophitistin erwähnte das die DB zwar auch vertikal vorhanden waren, aber auf Grund der geringen Abweichung keine Indikation zur OP gegeben war.
Schielen wird durch durch ein sensorisches Problem im Gehrin verursacht, der eine Muskel erhält einen zu starken Impuls der andere Musel einen zu schwachen Impuls, bei den der Operateur durch Schwächung des Muskels der einen zu starken Impuls erhält und nach hinten verlagert Einfluss nimmt
Dimentral wird der Muskel der einen zu schwachen Impuls erhält gekürzt und somit gestärkt. Veränderung des Muskelgleichgewichtes, ohne das auf die Sensorik Einfluss genommen wird.
Wie das Gehirn bzw. der Nerv auf die Verändern dieses Gleichgewichtes reagiert kann nicht gesagt werden.

Lt. Angabe der Dame bestand für die Ferne +20/22 Prismen und für die Nähe + 18/+ 20 Prismen. Zur Ermittlung des Grades der Schiel:wink:el werden die Prismen durch 2 divertiert.

Ich hatte nach der 2. OP praktisch nach der 1. Monat folgende Werte

-12 Prismen für die Ferne und -10/-12 Prismen für die Nähe.

Wie gesagt diese Angaben sind nicht meine Meinung sondern der betroffenen Personen aus den Spital.

Ich kenne allerdings eine andere Formel zur Ermittlung des Grades der Schiel:wink:els. Nämlich 1,745.

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

walter56 schrieb

Ich kenne allerdings eine andere Formel zur Ermittlung des Grades der Schiel:wink:els. Nämlich 1,745.

Stimmt!

Haben die wirklich die Prismen durch 2 dividiert und dann operiert?!?!?! Das ist ja hahnebüchen!!!!!!!!!

Hinzu kommt, dass jeder Mensch anders strukturierte Muskeln hat. D. h., wenn man bei dem einen am Auge 5 mm kürzt und beim anderen auch 5 mm, ist das Ergebnis trotzdem nicht das Gleiche. Stelle dir Muskeln wie Gummibänder vor - der eine hat feste, der andere welche, die sich besser dehnen lassen. Ein erfahrender Operateur sieht "vor Ort", wie die Muskeln beschaffen sind und bestimmt erst dann die endgültige OP-Strecke.

Übrigens sieht nicht jeder Schieler doppelt!!! Ich z. B. muss es provozieren. Mein Sohn auch - und der kann locker 20 Grad Schiel:wink:el zaubern! Und er IST Schieler, allerdings intermittierender Außenschieler. Er sieht aber nicht doppelt und hat sogar perfektes Stereosehen.

Die Aussage ist also falsch, dass jeder Schieler doppelt sieht. Es gibt sooo viele Arten von Schielen in so vielen unterschiedlichen Ausprägungen, dass diese allgemeine Behauptung schlichtweg einfach und ergreifend nicht stimmt und entweder von großer Nichtwissenheit zeugt oder aber dass man davon ausgeht, dass Gerichte keine Ahnung von der Materie haben werden und man damit durchkommt.

Schielen wird auch nicht nur durch ein sensorisches Problem im Gehirn verursacht, ein Schielen hat immer auch eine motorische Komponente, wobei die bei einem Mikroschieler sehr klein ist, und hier die Sensorik überwiegt. Der Sensorik kann man sowieso nicht mittels OP beikommen - deshalb kann man Mikroschieler auch nicht operieren und sollte es auch tunlichst lassen, weil man sonst in die Korrespondenz reinoperiert und dann gibt es horror fusionis.

Bei der Motorik ist es einfach so, dass die Baulänge der Muskeln nicht homogen ist (wir haben ja auch in der Regel alle zwei verschieden lange Beine, was aber nicht bei jedem Probleme verursacht). Ebenso kann der Muskelansatz derart sein, dass die Zugkräfte nicht richtig wirken (s. schräge Muskeln und das Verrollungsschielen) - all dem kann man durch die richtig dosierte OP beikommen. Hier ist Handwerk gefragt und keine Neurologie. Es ist reine Physik, dier hier gefragt ist und natürlich Erfahrung und ein gewisses Gefühl für die Beschaffenheit der Muskeln. Das Gehirn kann uns hier also völlig wurscht sein, und wenn sich Deine bisher behandelnden Ärzte und Orthoptistinnen in diese Ausrede flüchten, indem sie sagen, man weiß nie was das Gehirn hinterher draus macht, dann kann ich nur sagen Denn sie wissen nicht, was sie tun!!!

Tja, und was willst Du nun weiter tun?

Viele Grüße
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Ich habe heute einen Termin für den Gutachter bekommen.

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Walter,

dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass der Mann Ahnung von der Materie hat!! Nicht unterkriegen lassen!

Viele Grüße
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers Gika
Verbunden: 26. März 2004 - 0:00

Da drücke ich Dir auch die Daumen, Walter, dass der zu einem ehrlichen Ergebnis kommt! Denn das ist das A und O in Deinem Fall! Ist der Gutachter aus der Nähe des Krankenhauses oder von ganz woanders her?

Halte uns weiter auf dem laufenden!

LG und viel Glück

Gika Smile

Ein wirklich erwachsener Mensch hat Kindlichkeit nicht abgelegt, sondern sie auf einer höheren Ebene wiedererlangt (David Steindl-Rast)

Bild des Benutzers walter56
Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Haben die wirklich die Prismen durch 2 dividiert und dann operiert?!?!?! Das ist ja hahnebüchen!!!!!!!!!

Ja genau so ist es. Der Arzt meinte noch weiter. Ich habe volles Vertrauen in die Sehschule und ihren Angestellten.
Was in diesen Krankenblatt des Patienten steht das operiere ich auch.

Die Orhtophitistin meinte noch bei mir wäre die sensorische Komponente halt sehr stark, sie spiele in 80 % der Fälle keine Rolle in 20 % eben akzeptiere das Gehirn es nicht.

Wenn es so wirklich wäre und dieser Faktor bekannt wäre, würde sich natürlich eine OP ad absurdum führen da es ja auch keine Indiktation dazu gebe.

Schlimm ist es natürlich schon Zuerst einen Strabismus convergens mit den in meinen Posting genannten Werten, bzw. präopertiv einen konsekutiven Strabismus divergens zu haben und schließlich behauptet die Orthophitistin ohne diese dokumentiert zu haben, mich noch auf diese Gefahr aufmerksam gemacht zu haben!!
Schlußendlich hatte ich präoperativ nur DB beim Aufblick, jetzt allerdings beim Blick in die Ferne, beim Rechtsblick, beim Linksblick manchmal allerdings nur bei Ermüdung und beim Auf- und Abblick.

Wißt ihr, wie es eigentlich ist zuerst als Kind/Jugendlicher verspottet geworden zu sein, wegen seinen Innenschielen, allerdings nie doppelt vor der OP gesehen zu haben und jetzt um den Restinnenschiel:wink:el zu beseitigen auf einmal nach außen zu sehen.

Ich sehe meine Kinder doppelt und mein erstes Enkelkind, und kann ohne Brille nicht einmal schreiben, autofahren, etc.(

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Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

walter56 schrieb


Ja genau so ist es. Der Arzt meinte noch weiter. Ich habe volles Vertrauen in die Sehschule und ihren Angestellten.
Was in diesen Krankenblatt des Patienten steht das operiere ich auch.

Na klasse! Und wie oft hatten wir doch schon genau das Thema von falschen Dokumentationen! Da wird so viel drin vertippt, statt eso gar mal exo geschrieben - ist ja nur ein Buchstabe anders.... ::sick:: Also ich bin heilfroh, dass ich von genau demjenigen operiert wurde, der auch die ganzen Messungen vorher veranstaltet hatte. Und der operiert auch erst nachdem er ein Verlaufsprotokoll über längere Monate hat....aber das hilft Dir nun auch nicht weiter. Hoffentlich weiß Dein Gutachter diese Aussage des Arztes als sträflichen Leichtsinn zu werten...es soll ja schon vorgekommen sein, dass Leuten das falsche Bein amputiert wurde....oder der Blinddarm statt die Galle....

Und wenn Deine sensorische Komponente so stark ist, und man das schon vorher "gesehen" hat (womöglich eine unharmonische anomale Netzhautkorrespondenz), dann hätte man auch das bei der OP berücksichtigen müssen und können. Mit Pech operiert man nämlich in die Sensorik rein und dann hat man den Salat, wie Du ihn nun hast....

Lieber Walter, ich kann dir nur die Daumen drücken, dass der Gutachter sein Geld wert ist - aber ich wünsche Dir eigentlich umso mehr, dass Du Deine DB endlich mit der richtigen Korrektion und Behandlung in den Griff bekommst. Das ist von unbezahlbarem Wert!

Ich schicke Dir auch noch mal eine PN...

LG
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

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Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Vielen Dank für die Aufmunterung die kann ich wirklich sehr gut brauchen)

"Interessant" in den OP Bericht ist folgendes, es steht zwar dort 3 mm RL und 3 mm RS aber man sieht, ich bin kein Graphologe, allerdings wurden diese Zahlen und nur diese von einer anderen Person bzw. mit einen anderen Stift geschrieben, weil in diesen Schriftstück kommt die Zahl 3 auch öfters vor, nur diese siehen anders aus.
Das nährt natürlich für mich den Verdacht das diese Zahlen von jemand anderen zu einen vermutlich nicht gleichen Zeitpunkt wie das übrige Schriftstück bzw. ob überhaupt dieser Wert zur Berücksichtigung kam.

Es wäre interessant hierzu einen Schriftguter zu Rate zu ziehen, nur fällt mir das als Laien absolut auf.S

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Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Ja, das ist wirklich interessant... hat da jemand im Nachhinein was geändert, weil da vorher evtl. eine 5 oder andere Zahl stand??? Honi soit, qui mal y pense..... Blush

LG
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

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Verbunden: 11. April 2008 - 19:20

Kerstin Harms schrieb

Ja, das ist wirklich interessant... hat da jemand im Nachhinein was geändert, weil da vorher evtl. eine 5 oder andere Zahl stand??? Honi soit, qui mal y pense..... Blush

LG
Kerstin

Ja als Schelm (Witzbold) habe ich mich schon manchmal gefühlt;)

In wie weit ändert eine unharmonisch anomale Netzhautkorrespondenz die Möglichkeit bzw. wie hätten man die OP ändern müssen??

LG
Roman

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Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Tja, man hätte vor allem erst mal die unharmonische ANK feststellen müssen - aber man schaffte es anscheinend nicht einmal, den Schiel:wink:el zu erfassen. In den Anomalie:wink:el (die ANK) darf KEINESFALLS hineinoperiert werden, sonst kann es bleibende Doppelbilder geben.

LG
Kerstin

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