Hallo,
wie muß ich argumentieren, damit die Kosten für den POLA-Test von der Krankenkasse übernommen wird ?
30. März 2003 - 15:27
#1
POLA-Test / MHK - Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Argumentation übernimmt mein Optiker - ich zahle nur einen Teil als Eigenanteil und die Summe pro Auge kriege ich noch locker gewuppt. Schwieriger wirds nachher bei den Gläsern (aber auch da ist das was die Kasse zahlt, schon immer sehr gering gewesen) und am allerschwierigsten wird es, wenn es um eine OP geht. Diesbezüglich bastele ich gerade an einem Schreiben an meine Krankenkasse.
viel Erfolg!
Kerstin
Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!
Hallo Kerstin,
mein Sohn trägt seit ca. 15 Jahren eine Brille mit dicken Prismengläser und ihm steht auch so ein Polatest bevor und danach evtl. die OP.
Da der Arzt eine Erklärung über die "Wahlentscheidung zur Privatärztlichen Behandlung" unterzeichnet haben möchte, die er dann auch selbst zu bezahlen hat, frage ich mich, ob es nicht eine Möglickeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt (sowohl für Untersuchung und auch für die OP).
Wenn du mir da von deinen Verhandlungen mit deiner KK berichten könntest, und evtl. mir das Schreiben an die KK zukommenlassen könntest, wäre ich dir sehr dankbar.
Gruß Hermann
Hallo Ihr Lieben,
offiziell darf die GKV eine Augenprüfung nur nach den festgelegten Hilfsmittelsätzen zahlen.
Das ist bei uns Optikern ein Betrag von 7,66 € für beide Augen, aber nur für Kinder ab 14 Jahren bis zum 18. Lebensjahr.
Erwachsene erhalten keine Leistungen mehr für Brillen, also auch keine für die Augenprüfung. Kinder unter 14 Jahren brauchen eine ärztliche Verordnung, also wird eine Augenprüfung bei uns auch nicht von der GKV vergütet.Prismatische Brillengläser nach MKH werden ebenso nicht bezahlt, Ausnahme: ein Arzt bescheinigt eine Erkrankung im binokularen System. Aber:
Winkelfehlsichtigkeit ist keine Krankheit. Steht eine Tropie dahinter, ist der Arzt erstmal dran.
Wenn irgendeine Kasse doch mal mehr bezahlt, ist es immer eine Einzelfallentscheidung.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard
MKH ist eine IGEL-Leistung und wird in der Regel von den GKV- en nicht übernommen.
In allen Grenzen ist auch etwas Positives.
Immanuel Kant
Vielleicht wäre das eine Hilfe für Sie.
Auf der Seite der Selbsthilfegruppe für Winkelfehlsichtigkeit von Frau Kubsch gibt es ein Download zum Thema:Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. (Vorgehen)
http://www.shgwf.de/page/downloads/1268254387_ErstattungKrankekasseTextU...
Sie können danach verfahren, aber es gibt keine Gewähr der Übernahme des Kassenanteils.
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)