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Bild des Benutzers Klausi
Verbunden: 28. April 2006 - 0:00
Höhenprisma-Pfusch?

Hallo zusammen!
Hier ist mal wieder ein "Neuer" und der kommt gleich mit einem ganz akuten Problem
Ich trage seit 4.11.2005 meine neue Brille, an die ich mich bis jetzt nicht gewöhnen konnte.Meine Werte sind
neu
R Sp.+1,75,Zyl.-1,75,Achse 8
L Sp.+2,75,Zyl.-2,25,Achse 172
alt
R Sp.+2,0,Zyl.-1,75,Achse 10
L Sp.+3,0,Zyl.-2,25,Achse 170.
Die neue Brille wurde wg. verschlissener Gläser der alten nötig, zur Kontrolle besuchte ich den Augenarzt, der die oben ersichtliche leichte Abschwächung der Gläser verordnete.
Bis heute fühlt sich die Brille für mich wie ein Fremdkörper vor meinen Augen an, es ist mit nicht möglich, ohne Anstrengung keine Doppelbilder zu sehen. Um scharf sehen zu können, strengt sich mein Sehapparat extrem an und das linke (nichtführende) Auge schielt. Dann erst kann ich scharf sehen, nur halt doppelt.
Nach Auskunft des Augenarztes können die geringfügig schwächeren Gläser hierfür nicht verantwortlich sein und er schicktemich zu einem anderen Optiker um die Zentrierung der Brille "unabhängig" prüfen zu lassen.Dies auch deshalb, weil der ausführende Optiker schon von Anfang an ziemlichen handwerklichen Pfusch abgeliefert hatte.
Der kontrollierende Optiker stellte nun ein Höhenprisma von 2 mm nach unten am rechten (führenden) Glas fest und schickte mich mit dieser Information und der Behauptung, daß dies absolut und unzweifelhaft Grund für meine Beschwerden und Grund zur Reklamation sei zum alten Optiker zurück. Auch die Achsen beider Gläser differieren leicht von der Verordnung, dies sei aber im Rahmen der Toleranz.
Der ausführende Optiker fand (natürlich) ein garnicht so großes Prisma und außerdem könne so etwas in keinster Weise für meine Beschwerden verantwortlich sein und er sehe deshalb auch keinen Reklamationsgrund.
Er will wohl auch nicht noch einen 2. Satz neue Gläser rausrücken, da er mir die allerersten Gläser bereits beim Korrigieren der Spitzfacette ruiniert hatte, die ich reklamieren mußte, weil sie mit der Hand geschliffen und nicht poliert abgeliefert wurde.Bei der Nachbearbeitung zerkratzte er dann beide Gläser in der Mitte, da wo er sie offensichtlich mit schmutzigen Fingern angefaßt hatte.So kriegte ich sie auch kommentarlos zurück und mußte das zweite Mal reklamieren, bekam neue Gläser.
Nun vielen Dank, falls ich jemand diesen ewigen Erguß hier durchgelesen haben sollte und zu Schluß noch die BITTE UM EINEN RAT,WIE ICH GEGEN DEN OPTIKER VORGEHEN SOLL UM ENDLICH PASSENDE GLÄSER ZU ERHALTEN!
Vielen herzlichen Dank!
Klaus

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo Klaus,

der korrekte Weg ist eine schriftliche Mängelrüge an den Augenoptiker. Hier musst Du Deine Beschwerden klar benennen.

Der Augenoptiker hat das Recht diese Mängel selber überprüfen zu dürfen, er kann in eine Nachbesserung einwilligen, wenn er dieselben anerkennt. Ansonsten solltest Du auf einer schriftlichen Stellungnahme bestehen.
Die Aussagen von dem Augenarzt und von dem Augenoptikerkollegen sind nur dann hilfreich, wenn diese von denselben schriftlich abgeben wurden. Da alle Aussagen schriftlich fixiert, vor Gericht anders bewertet werden könnten, wird dies wiederum etwas schwieriger zu bekommen sein. Aussagen von "Kollegen", die nur mündlich erbracht wurden, bleiben immer kritisch hinterfragbar, insofern war auch der Tipp des Augenarztes rechtlich so nicht korrekt. (Augenoptiker stehen untereinander in einem Wettbewerb, und dieser Fall ist "rechtlich" strittig zwischen den "4" Parteien (Arzt für Augenheilkunde / Augenoptiker / Gläserlieferant und Kunde) und erstmal zwischen diesen Parteien selbst zu klären)

Wenn dies nicht gelingt, gibt es z.B. den Weg über einen Sachverständigen im Augenoptikerhandwerk, der über die zuständige Augenoptikerinnung (oder einen Kollegen) erfragt werden kann. Dieser darf die Sache zur Prüfung annehmen und kann sich nach beiden Seiten hin (Parteien hier Augenoptiker / Kunde) um Einigung bemühen. Im Vorfeld sollte er schon evtl. Differenzen zwischen Rezept und Ausführung abgeklärt haben. Sollten hier die Toleranzwerte eingehalten worden sein, wäre der Verordner und nicht der Augenoptiker (über den Augenoptiker evtl. sogar der Gläserlieferant) haftbar zu machen. Der Sachverständige kann nur dann selbst gutachterlich vor Gericht mit gehört werden, wenn er sich vorher einer Parteinahme bewusst enthalten hat. (Das heißt, er hat nur die Fakten festzuhalten und unparteilich zu vermitteln, dies sollte aber in vielen Fällen zur Schadensbegrenzung und -behebung führen können.)

Seine Leistungen sind allerdings zuerst einmal allein für den jeweiligen Auftraggeber kostenpflichtig.

2.Update

Nachsatz
Im vorliegenden Fall, könnte es sehr hilfreich sein, auch die alte Brille mit zu vermessen. Wenn sich Fehler (z.B. in der Zentrierung) zeigen, die einander entgegengesetzt wirken, könnten sogar beide Brillen in der Toleranz bleiben, aber die ungenaue Anfertigung derselben nacheinander, erst die entsprechenden Probleme hervorgebracht haben.
Noch einen Schritt weiter käme man indes, wenn das ideale Zusammenspiel der Fixierung selbst überprüft und eingestellt würde und die Brille hierzu exakt angefertigt wird.

Ich hoffe aufgezeigt zu haben, dass die Abklärung eines solchen Vorganges viele Facetten besitzt, die dazu raten lassen, Anfertigung und Messung nicht in verschiedene Hände zu geben. Darüber hinaus ist jeder gut beraten, der sein Sehen umfänglich (inklusive Fixierung) prüfen lässt. So sollten oben genannte Probleme sehr schnell eingrenzbar und dann sogar vermeidbar bleiben.

Viele Grüße:

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Suomi
Verbunden: 11. Mai 2006 - 0:00

Hallo Klaus,

eine kleine Anmerkung!!!

Dein Problem mit deiner Brille hängt sicherlich NICHT an den "unterschiedlichen" Einschleifhöhen der Gläser. Beide Gläser haben im vertikalen Hauptschnitt einen sehr geringen Scheitelbrechtwert (R 0.034dpt; L 0.544dpt).

Ein Unterschied von 2 mm - falls der überhaupt messbar ist - hat demzufolge nur sehr geringe Auswirkungen auf das beidäugige Sehen.

Warum hat der Augenartz den die Achslagen geändert, wenn du keine Probleme mit der alten Brille hattest?

Bild des Benutzers Klausi
Verbunden: 28. April 2006 - 0:00

Hallo zusammen!
Entschuldige mich für die späte Reaktion auf Eure Antworten, bin leider grade auch im Umzugsstreß!Sorry!
Vielen Dank erstmal an Mosch für die sehr ausführliche Hilfe!
Ich bin leider bis jetzt noch nicht recht viel weiter gekommen, erst morgen hab ich nochmal nen Termin beim Augenarzt um die Sache vielleicht nochmal näher zu überprüfen.
Und hierzu auch gleich die Antwort auf SuomiNachdem ich kürzlich bei meinem alten Optiker einen sehr ausführlichen (und kostenpflichtigen) Sehtest ausführen ließ,stellten wir a) fest, daß der Augenarzt wohl versäumt hat das Zusammenspiel der Augen (wie auch immer das fachmännisch heißen mag) zu prüfen, und b), daß, wenn schon ein Höhenversatz, dann einer in die genau entgegengesetzte Richtung nötig gewesen wäre.
Ich stellte bei diesem Test erst fest,daß der Augenarzt ja nur die Augen einzeln kontrollierte,also immer eines zu und eines wird gemessen.Die dabei gewonnenen Werte waren damals so jeder für sich wohl nicht falsch, ich sah ja mit den einzelnen Augen tatsächlich richtig.
Einen großen Aha-Effekt hatte ich neulich bei einem weiteren Besuch meines alten Optikers, als der mir so "rein zum Spaß" zwei + 0,5 Dioptrien-Gläser vor meine Brille hielt und ich fast vom Stuhl gefallen wäre!Das war gigantisch!So hätte es wohl sein sollen!Meine Augen entspannten sich augenblicklich und ich sagte völlig spontan"So will ich´s haben!" Dies hat mich aber nun erst recht verunsichert, da das ja auch bedeuten würde, daß der "Fehler" wohl doch nicht beim Optiker liegt und nun weiß ich erst recht nicht mehr, was ich machen soll.Bleibt wohl nichts anderes übrig, als nochmal zwei neu Gläser machen zu lassen....?!
Danke nochmal!
Klaus

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Klaus,

frage Deinen Optiker nach einem Herstellerrabatt, den er eventuell erhält bei Falschverordnungen.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard