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Bild des Benutzers Yvöni
Verbunden: 19. November 2006 - 20:25
Tarif? Kennt jemand gute Literatur zum Wiedereinstieg (nach

Nabend erstmal! Ich bin neu hier im Forum, ist auch überhaupt meine erste Teilnahme an einem Forum. Also gut möglich, dass bei mir noch nicht alles so klappt. Ich bin Augenoptikerin (31 Jahre alt) und habe womöglich bald die Chance zum Wiedereistieg nach einer 3-jährigen Pause. Daher tun sich mir folgende dringene Fragen auf
1. Wie bzw. wo erfahre ich die aktuellen Tarife für Augenoptiker?
2. Welches Gesellenjahr wäre denn bei mir bzgl. der Tarife relevant? Nur die im Beruf oder werden die 3 Jahre Pause einfach mitgezählt?
3. Kennt jemand ein aktuelles Buch, um wieder in die Materie einzusteigen, um wieder mit der Augenoptik warm zu werden, und vielleicht sogar neue Produkte der letzten Zeit kennen zu lernen? Ich befürchte, inzwischen ein wenig den Anschluss verpasst zu haben. Toll war \"damals\" das Handbuch der Augenoptik von Zeiss, wenn ich mich recht erinnere, scheints aber nicht mehr zu geben.

So, nun bin ich mal gespannt, ob und wie das hier funktioniert. Gruss Yvöni

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Hi,

ich habe zwar nicht dieses Insiderwissen, aber ich betreue Berufsrückkehrerinnen im Rahmen eines Projektes welches vom Land (noch) gefördert wird.

Wenn Du aus der Nähe kommst, kann ich Dir vielleicht zumindest eine Anlaufadresse nennen, die sich schlau machen kann. Ansonsten habe ich eine Freundin, die bei uns Praktikum gemacht hat, und nun wieder eingestiegen ist (als Optikerin).

Evtl. könnte ich sie fragen.

LG
Kerstin

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!

Bild des Benutzers Georg Scheuerer
Verbunden: 16. Januar 2003 - 0:00

Hallo Yvöni,

das Zeiss Handbuch für Augenoptik - gibts öfters mal bei e-bay!

Ansonsten über neue Produkte etc. sind wahrscheinlich die Homepages der Hersteller sinnvoll (wobei man sich immer noch die eigene Meinung bilden muss)!

Ansonsten sind die Grunprinzipien ja unverändert - PC-Kenntnisse sind heute auch von Vorteil finde ich.
Ich glaube nach ein paar Tagen arbeit - fällt dir so einiges wieder ein )

Ob Elternzeit etc. mitzählt beim Tarif, weiss ich leider nicht.

Viel Erfolg und Grüße
Georg Scheuerer

Bild des Benutzers Lucccy
Verbunden: 31. Dezember 2002 - 0:00

Hallo,

ich denke, viel fällt Dir beim arbeiten wieder ein.

Vielleicht hilft es Dir ja, dass in den letzten Jahren individuelle Gleitsichtgläser (Zeiss Gradal Individual, Rodenstock Impression, Essilor Varilux Physio/Ispeo) und Kunststoff in 1,74 die Neuheiten sind. Zudem gibt es jetzt viele Entspiegelungen mit "Lotus"-Effekt Zeiss Lotutec, Essilor Alize.

So, dass wären so die Eckpunkte an denen Du Dich ja langhangeln kannst bei suchen und finden im Netz... Zeiss und Essilor haben ja auch recht ausführliche Webseiten.

Gruß Lucccy

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Yvönni

zu Deiner Frage nach der Tarifierung Zumindest in unserem Tarif darf durch reine Elternzeit KEIN Nachteil entstehen (Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fällt mir dazu noch ein). Die betroffenen MitarbeiterInnen werden bei der Eingruppierung so behandelt, als ob sie diese Jahre gearbeitet hätten, die Zeit der Elternpause wird also anerkannt. Anders verhält es sich bei einem Sonderurlaub - da wird diese Zeit rausgenommen und auch nicht in der Dienst- und Jubiläumszeit berücksichtigt (und auch nicht als Anwartschaft auf Rentenpunkte in der Rentenversicherung übrigens).

Ich weiß nicht, ob das auf den Berufszweig der Optiker übertragbar ist, ich kann mir aber vorstellen, dass es sich ähnlich verhalten müsste (Frauen wären sonst benachsteiligt) und vielleicht ist es auch ein wenig Verhandlungssache - erst mal "kleiner" anfangen und nach einem halben Jahr das Gespräch mit dem Chef suchen.

Viele Grüße
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers borckmann
Verbunden: 16. September 2005 - 0:00

Hallo

Ein Arbeitgeber wird sicherlich einer Wiedereinsteigerin das Gehalt bezahlen, das sie bekommen hätte, wenn sie ohne Pause weitergearbeitet hätte. )

Voraussetzung für o.g. Sie hat in dem Zeitraum ihre Kenntnisse und Fertigkeiten weiter entwickelt.

Nur der öffentliche Dienst kann (auf unsere Kosten) gleichen Lohn für weniger Leistung zahlen. evil

Es dürfte ja auch im öffentlichen Dienst innerhalb von 3 Jahren bei den Beschäftigten ein Zuwachs von Kenntnissen und Fertigkeiten festzustellen sein. Wink

Gleichberechtigung Papa und Mama dürfen die Auszeit nehmen ! P

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Borckmann,

zur Gleichberechtigung deshalb schrieb ich ja MitarbeiterInnnen. Das ist kein Vertippser, sondern das große I steht für Mitarbeiter UND - innen.

...übrigens werde ich NICHT nach BAT bezahlt, nur um dies klarzustellen. Auch bei uns wird nach Leistung gezahlt, aber keinem ein Strich durch die Rechnung gemacht, wenn er (oder sie) Familienpause nimmt. Ich fühle mich also durch das Teufelchen nicht angesprochen P

Gruß
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers borckmann
Verbunden: 16. September 2005 - 0:00

Hallo Kerstin

Meine Einstellung zur "Leistungssteigerung" von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst stammen aus 2 Quellen

a) Eigene Erfahrungen als Saisonarbeiter bei einer öffentlichen Einrichtung

b) folgender Text (hier am Beispiel Hauptschullehrer)

" Der Zweijahresrhythmus bei den Beamten ist nichts anderes als ein so genannter "Bewährungsaufstieg" als Anpassung an die Lebenshaltung und Kostensteigerung bei den Angestellten, die nach Lebensalter eingestuft werden. Er trifft auf alle zu. Theoretisch ist der Aufstieg zwar von der Leistung abhängig, aber de facto wird er grundsätzlich gewährt, so weit man nicht irgend eine Fehlleistung begangen hat. Diese würde dadurch bestimmt, dass man ein Disziplinarverfahren bekommen hat oder die Schulleitung oder Dienstaufsicht die Nichtbewährung in irgendeinem Leistungsbericht ausgesprochen hat.

c) Die Aufstiegsleiter eines Hauptschullehrers ist

Hauptschullehrer > Hauptschullehrer > Hauptschullehrer ohmy

d) Ein Hauptschullehrer der z.B. als Bundestagsabgeordneter gewählt wird, kann nach z.B. 12 Jahren Bundestag in seinen Beruf zurück, ohne irgendwelche Nachweise über Fortbildung erbracht zu haben - und die Schüler müßen darunter leiden evil

Glücklicherweise gibt es im öffentlichen Dienst auch Mitarbeiter, die eine sehr positive Ausnahme bilden.