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Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00
Gericht bestätigt Abgabe von Prismenbrillen

Diskussion zum Beitrag Gericht bestätigt Abgabe von Prismenbrillen

Anbei noch die beiden Pressemitteilungen zu diesem Thema

Prismenbrillenklage nach 3 Jahren zurückgezogen

Ein Augenoptiker hatte ein Kind augenoptisch vollständig versorgt. Wegen einer vermuteten Augenkrankheit suchten die Eltern einen Arzt für Augenheilkunde auf. Dieser behauptete, dass die Augenoptische Versorgung nicht bedarfsgerecht sei und dass der Augenoptiker nicht berechtigt gewesen sei, „Prismen“ vor die Augen zu bringen. Daraufhin verlangten die Eltern von dem Augenoptiker die Kosten zurück. Mit dieser Begründung konnte dieser Forderung nicht entsprochen werden, sodass die Eltern den Klageweg beschritten. Als Klagegrund trugen sie die Meinungsäußerung ihres behandelnden Arztes für Augenheilkunde als vor. Ihre Argumentation deutete darauf hin, dass der Berufsverband der Augenärzte (BVA) beratend zur Seite stand. Das Gericht ließ ein Gutachten über die geleistete Versorgung des Augenoptikers erstellen. Dieses Gutachten bestätigte die fachgerechte Arbeit des Augenoptikers. Des Weiteren ließ das Gericht durchblicken, dass die substanzlose Meinungsäußerung eines Nichtaugenoptikers, auch wenn er Mediziner sei, als Klagebegründung nicht ausreicht. Daraufhin nahmen die Kläger, die auf Anraten ihres behandelnden Augenheilers die Klage angestrengt hatten, die Klage zurück. Ob sich der Arzt für Augenheilkunde, auf dessen Rat die Klage angestrengt wurde, an den Kosten beteiligt hat, ist nicht bekannt.

Augenarzt drohen im Wiederholungsfall empfindliche Strafen.

Ein im September ergangenes Urteil des Landgerichts Stuttgart hat es einem Arzt für Augenheilkunde bei Androhung einer Strafe von €250.000 oder 6 Monate Haft untersagt, sich negativ zur vollständigen Augenoptischen Versorgung zu äußern. Was bisher häufig zu Verunsicherungen bei den Verbrauchern führte, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Bewertung augenoptischer Arbeit durch Personen, die keine Zulassung zur Ausübung des Augenoptikerhandwerks nachweisen können, verstößt gegen die Rechtsvorschriften. Dieses Urteil beendet die jahrzehntelang verschwommen wahrgenommene Frage nach der Zuständigkeit für die vollständige augenoptische Versorgung.

....schade für mich, dass das Urteil erst im September ergangen ist. Habe ich doch selber im Mai erfahren müssen, dass ein Augenarzt im Krankenhaus (leider ohne meinem Besein) meiner Tochter erzählte, dass sie mit der Prismenbrille immer schlechter sehen würde und dass Mama ihr damit etwas ganz Schlimmes antun würde. Als nächstes erzählte er ihr, dass er den Optiker, der diese Brille angefertigt hat, wegen Körperverletzung anzeigen und ins Gefängnis bringen könne. Leider konnte mir mir meine Tochter nicht seinen Namen sagen, und die Kinderärzte wollten es irgendwie auch nicht...ist doch verdächtig, oder? Ich hätte gute Lust, in seine Praxis zu gehen,und ihn anzuzeigen.

Dieses Urteil ist jedenfalls Gold wert!!!!!!!!!!!!!!

Viele Grüße
Kerstin

Bild des Benutzers KerstinEP
Verbunden: 24. August 2004 - 0:00

Stimmt. Wenn ich an den Arzt von gestern denke, der von mir genau wissen wollte, welcher Optiker mir (namentlich) DIESE Brille abgegeben hat....das hat er dann in seinem PC festgehalten...

Aber aus Weitstellen-Kind ne IGEL-Leistung machen...möchte mal wissen, wer da wohl der größere Verbrecher ist...

Gott schenkt Dir das Gesicht. Lächeln musst Du selber!