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Bild des Benutzers Mutti
Verbunden: 5. September 2002 - 0:00
Die miesen Tricks der Versicherten :)

Hallo, Ihr alle!
Das die Krankenkassen in Kürze keine Festbeträge für Brillen mehr bezahlen wollen, wissen hier sicher alle.
Das die Versicherten teilweise zuhauf die Augenarztpraxen und Geschäfte der Augenoptiker stürmen, sicher auch.
Die neueste Entwicklung geht dahin, daß die Versicherten bitten, daß man Ihnen jetzt schon mal einen Berechtigungsschein für ihre Brille ausschreibt, den sie dann erst im Januar durch Kauf einer Brille einlösen wollen.

Jetzt frage ich Euch alle
Ist das verboten? Ist das moralisch verwerflich? Fühlt Ihr mit den kreativen Versicherten mit?
Oder ist das die ganz normale Ausschöpfung ihrer gesetzlichen Möglichkeiten?

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Beste Grüße von Mutti

Bild des Benutzers Birgit
Verbunden: 10. Januar 2003 - 0:00

Hallo,

schwierige Situation. Man will sich ja nicht das eigene Geschäft verderben.

Ich kenne einen ähnlichen - aber meiner Meinung nach "moralisch verwerflicheren" Fall, wo jmd. die dpt.Werte auf der Rechnung leicht verändert haben möchte, damit die (Privat-)Versicherung wieder eine Brille mitfinanziert. Nur weil dieser jmd. gerne eine trendigere Brille haben möchte.
Aus meiner Sicht ist sowas Betrug und nicht in Ordnung. Sowas geht zu Lasten der anderen Versicherten.

Gruß,
Birgit

Bild des Benutzers Ralf
Verbunden: 28. September 2002 - 0:00

Hallo,

mir ist nicht klar, warum bis Januar warten, wenn jetzt eine neue Brille nötig. Andererseits, warum schon im Januar 2004 ne neue Brille bestellen und jetzt noch einen Berechtigungsschein auf Reserve anfordern? Ohne jetzt lang recherchieren zu wollen eine Frage in welchem Zeitraum muss ein solcher Berechtigungsschein eingelöst werden, um Ansprüche zu wahren?

Im Falle des Vorsatzes handeln sicher beide Seiten strafbar, wie Birgit schon bemerkte. Sollte das Thema tatsächlich so akut sein, werden sich die GKV damit befassen. Eine Diskussion in diesem Forum bei Mutmaßungen über des Versichertenverhalten halte ich für nicht sinnvoll, bei begründetem Verdacht für gefährlich!

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Grüße

Ralf

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Zu einer solchen Abmachung gehören immer zwei!
Die Krankenkassenrichtlinien lassen solche Abmachungen keinesfalls zu.

Viele Grüsse

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo, Freunde

das ist immer Betrug auf beiden Seiten. Ich habe in meiner Selbstständigkeit noch nie eine veränderte Rechnung ausgestellt. Damit wird man sehr leicht erpressbar, wenn man einmal anfängt.Und jetzt Kassenanteile abrechnen und erst nächstes Jahr bezahlen... laßt das die Großen machen, die Quittung werden sie dann auch erhalten, denn diese Praxis würde ruchbar.

Viele Grüße
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers OpTigger
Verbunden: 6. März 2003 - 0:00

Hallo Kollegen,
ich werde dies mit Sicherheit nicht tun, ich verkaufe meinen Kunden gerne eine Brille jetzt und vor dem 31.12.03 auch unter Berücksichtigung der Krankenkassenleistung.
Jedoch werde ich mich hüten so einen "Versicherungsbetrug" zu machen, habt Ihr liebe Kollegen mal darüber nachgedacht was passiert wenn ihr so etwas bei einem Testkäufer durchgehen lasst, ich habe regelmässig solche "Kollegen" im Laden die nur darauf geiern, dass wir einen Fehler machen mit dem sie uns anschwärzen können ?!?
Ich möchte gar nicht darüber nachdenken !

Viele Grüsse
Kai


P.S. Eine Frage habe ich allerdings, bis wann können wir die KK-Leistungen abrechnen, wann muss die Brille spätestens beim Kunden sein ? Ein Kollege erzählte mir diese Woche, es gilt das Abgabedatum spät. 31.12.03 und nicht das Ausstellungsdatum des Rezeptes resp. Berechtigungsschein ? Weiss jemand etwas konkretes ?

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Kai Hetzel
Augenoptiker

Sollte ich jemandem auf den Schlips getreten sein, tut es mir leid, dann muss er eben aufrecht stehen.

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo, Kai

ganz sicher ist der Kunde , der am 31.12.03 eine Brille mit gültiger KK-Karte bestellt, darf die Brille auch im Januar abholen. Genau so dürfen wir mit den Abrechnungen verfahren, die durch eine Bestellung Ende November und Abholung im Januar entstehen. Das Ausstellungsdatum des Berechtigungs-Scheines, bzw. das Erscheinungsdatum des Versicherten im Geschäft mit einer gültigen Verordnung muß eben spätestens am 31.12 03 sein. (Ich mache am 31.12. Inventur, bei mir geht es also nur bis zum 30.12.03).
Viele Grüße
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers OpTigger
Verbunden: 6. März 2003 - 0:00

Danke Eberhard,
so habe ich mir das auch gedacht, es war nur weil der Kollege ein "gutinformierter Innungsirgenwasmeister" ist. Und da wird man schon etwas unsicher, bei solchen Aussagen.
Grüsse
Kai

Bild des Benutzers Paul-Gerhard Mosch
Verbunden: 26. Juli 2002 - 0:00

Hallo, Eberhard und Kai,

leider stimmt dies nicht!!!
Lt. der letzten Info's unserer Innung muss die Brille im Dezember abgeholt sein. Dies ist gegenüber früheren Abrechnungswegen total geändert. Nähere Informationen über "Optikernetz.de" (gilt leider nur für Kollegen) d.h. ich hole den Text hierher.

"Bis wann können Rezepte bzw. Berechtigungsscheine bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden?



Kurt Werner Freigang, IKK-Bundesverband


Anders als bei den vergangenen Reformen wird voraussichtlich jetzt das Datum der Abgabe der Leistung darüber entscheiden, ob sie noch mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese Verfahrensweise, so Kurt-Werner Freugang, Leiter des Referats Hilfsmittel/Medizinprodukte im IKK-Bundesverband anlässlich des Verbandstages in Westfalen, werden die Verbände der Krankenkassen ihren Mitgliedskassen empfehlen. Damit können Brillen oder Kontaktlinsen nur abgerechnet werden, wenn nicht nur die Auftragsannahme, sondern auch die Abgabe noch im Jahr 2003 erfolgt. Die Abrechnung selbst kann durchaus zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Frist zur Abrechnung ist nicht vorgesehen.

Hintergrund dieser Verfahrensweise ist die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Krankenkassenwechsel. In diesen Fällen wird zur Begründung der Leistungspflicht einer Kasse auf den Zeitpunkt der Abgabe der Leistung abgestellt. Findet der Wechsel der Kasse nach der Abgabe statt, ist die alte Krankenkasse von der Leistungspflicht befreit.


Datum 9.11.2003
Quelle IKK-Bundesverband
Autor Ute Limberg

Viele Grüsse

Paul-Gerhard Mosch (PGM)

Bild des Benutzers OpTigger
Verbunden: 6. März 2003 - 0:00

Das kann doch nicht wahr sein...
...ich seh mich schon zwischen den Jahren ,inclusive Sylvester, abends mit dem Auto durch Bochum fahren um den ganzen Kunden íhre Brillen zu bringen, weil der Herr Freigang wohl kaum in unseren Laden kommen wird um den ganzen Kunden deren Brillen fertigungsbedingt erst 2004 abgeholt werden können ( Gleitsichtgläser am 23. Dezember bestellt... da seh ich schwarz für den Kassenanteil !) zu erklären, dass sie keinen Cent von der Krankenkasse dazu bekommen.
Oder kommt da einer von der AOK und erklärt der Rentnerin Gertrud M. (81 Jahre alt, 50 Jahre Sozialversichert, kleine Witwenrente) die im Rollstuhl sitzt und zwischen den Jahren ihre Urenkel besucht, das sie besser zuhause geblieben wäre um ihre Brille rechtzeitig abzuholen, Da Sie jetzt leider ca. 200 Euro selber bezahlen muss, Ätsch !
Grüsse
Kai

P.S. DANKE FRAU SCHMIDT !!!

P.P.S. Sorry Mutti, ich glaub ich bin von deinem Thread abgekommen ...

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo, Paul-Gerhard

so ganz ist das auch nicht richtig. Bisher war es so, daß jemand, der die Kasse gewechselt hat und noch mit der alten Karte Leistungen erlangt hat, diese Leistungen von der neuen KK bezahlt bekam, im Umweg über die alte KK, die sich die Kosten wiedergeholte hat, nämlich von der neuen KK.
Denn solange die Krankenkassen ihre Karten nicht zurückverlangen, sind sie verpflichtet, erst einmal in Vorleistung zu treten.
Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers tel_0190826258
Verbunden: 14. November 2003 - 0:00

Ich hatte gearbeitet, Schmerzen im Arm, bin zum Arzt, der wollte meine Chip Karte und hat dann mit der Krankenkasse abgerechnet statt mit der Berufsgenossenschaft weils ein Arbeitsunfall war.

Bin zusammen geschlagen worden, der Arzt wollte auch meine Chipkarte statt ein Privat rechnung auszustellen , das der Schläger bezahlen darf, ich hatte das der Krankenkasse gemeldet, das ich zusammen tgeschlagen worden bin und sie sollten prüfen ob sie überhaupt zahlungspflichtig währen. Nö sagten die soweit sie vom Arzt nichts anderes hören bezahlen sie das eben.

Ich habe das Recht auf zuzahlungsbefreiung und seit 9 Monaten bekomme ich kein Befreiungsschein.

Also, in den ersten beiden fällen zahlen die kassen unnütz und betrügen die gemeinschaft, und im 3. Fall mich

Also was solls, die kassen haben doch zuviel geld, und jeder der noch ne Brille braucht der kann ja alle Optiker der Stadt abklappern und jétzt noch Brillen ordern

Bild des Benutzers Mutti
Verbunden: 5. September 2002 - 0:00

Holla! Hier ist ja was los!

Also egal, wer oder was da über die Zeiten der Gültigkeit oder der Abgabe beschlossen hat, es KANN nicht gesetzlich sein, daß man seine Brille nun auch bis Silvester abgeholt haben muß. Das gibts die Kranken, die Auslandsreisenden, die Vermißten, die Verunfallten und diverse Varianten, auf die wir heute noch nicht kommen....

Ich frage die SPD mal direkt, die werden mir sicher antworten.
Ansonsten müßte diese Übergangsregelung im Bundessozialgesetzbuch stehen.... , übrigens das gleiche Buch in dem auch steht, daß man bei anstehenden Veränderungen von Sozialleistungen als Leistungserbringer keine Werbung mit diesen (drohenden) Veränderungen machen darf.

Ich denke, auf die Innungsversammlungen kann man zu solchen Anlässen auch nicht viel geben.
Was bin ich froh, nicht mehr bei solcherlei Innungsversammlungen sein zu müssen, wo erst alle durcheinander streiten und nachher doch alles nach der Regel verfährt Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Zu meinem aufgebrachten Problem meine ich generell Alles, was wir jetzt mehr machen, fehlt uns später.
Die Phantasie der Versicherten ist nach wie vor ungebremst, wenn es um das Erlangen von Hilfs- und Sozialleistungen geht. Doch wo fängt es an, daß aus einer kleinen Gefälligkeit ein Betrug wird? Es geht so gleitend ineinander über.... Hier sollte man ganz klar abgrenzen. Deshalb ist und bleibt es in meinen Augen eine Prinzipfrage, ob man zu solchen Dingen bereit ist.

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Beste Grüße von Mutti

Bild des Benutzers OpTigger
Verbunden: 6. März 2003 - 0:00

Hi,
ich habe heute versucht von einem SPD-Bundestagsabgeordneten (sind ja noch genug in BO) eine Antwort auf die o.g. Frage zu bekommen, lest und staunt !
Antwort "...? ...ähm...? ...also...? Ich `glaube` es gilt das Ausstellungsdatum des B-Scheins oder Rezeptes... ?"
Hm, hat mir sehr weitergeholfen, ehrlich, vielen Dank, es gibt ein dickes schwarzes Buch, steht alles über Glaube drin, ich möchte es WISSEN.
Und zum Thema Werbung, werben wir denn damit ? Nein, aber ich halte es für meine Pflicht ,als Vertrauensperson meinen Kunden gegenüber, sie darüber aufzuklären.
Ob diesen sich dann aufgrund spontaner Visusänderungen der Gedanke aufdrängt sie bräuchten jetzt sofort und auf der Stelle eine neue Brille, ja warum nicht !

Grüsse
Kai


P.S. Eine Sache noch zum Schmunzeln habe ich auf der Suche nach der Abrechnungsfrist gefunden.... auf der FAQ-Seite der AOK ! (Man beachte die Formulierung)
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Welche Kosten "dürfen" die Krankenkassen nicht mehr übernehmen?

- Brillen "darf" die Krankenkasse nur noch für Kinder und Jugendliche sowie stark sehbehinderte Erwachsene bezuschussen.

ROFL ...Oh arme AOK, wo sie doch sonst alle alle Kostenvoranschläge der Optikerschaft mit Vergnügen bezahlt hat !

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Kai Hetzel
Augenoptiker


Sollte ich jemandem auf den Schlips getreten sein, tut es mir leid, dann muss er eben aufrecht stehen.

Bild des Benutzers Mutti
Verbunden: 5. September 2002 - 0:00

Hallo, Leute!
Habe eine Antwort von der AOK-Berlin

Maßgebend für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Tag der Abgabe der Sehhilfe.
Brillen-Berechtigungsscheine können grundsätzlich auch über den 31.12.2003 hinaus unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen sowie vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Roger Hagemeister
Vertragsbereich Heil- und Hilfsmittel
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Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Hagemeister!

Das heißt also, daß im Dezember bestellte Brillen, die erst im Januar ausgeliefert werden können (Herstellungs- und Fertigungszeit) privat bezahlt werden müssen? Wie soll ich das den Kunden vermitteln?
Mit freundlichen Grüßen...

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Trotzdem glaube ich nicht daran, daß die das ernst meinen...

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Beste Grüße von Mutti

Bild des Benutzers Visor
Verbunden: 19. September 2003 - 0:00

Naja , das Thema Testkäufer wird wahrscheinlich auch ziemlich interesant sein.
Ich für meinen Teil hatte allein in der Letzten Woche bestimmt 2 , einen vom Grossen , ...da bin ich mir ziemlich sicher ...
das die für sowas immer die Leute aus der gleichen Stadt nehmen .....

Naja und der andere ...kannte sich meiner Meinung nach n bisschen zu gut aus für nen Laien und wollte mich zum Verrecken zu sowas wie oben genanntem ( Werte am Rezept und nicht an Gläsern ändern , spon. Stärkenänderung ..und all so n Zeugs ...war aber glaub ich n Traddi.

Naja , JA ich bin in so einer billig Kette , aber auf so komische Deals würd ich mich jetzt auch nicht einlassen.

Naja ...soviel dazu.

Visor

Bild des Benutzers Anna
Verbunden: 21. März 2003 - 0:00

Liebe Fachleute,

heute musste ich Folgendes lesen

www.fr-aktuell.de/fr_home/startseite/?cnt=359364

Ist es jetzt schwarz auf weiß, dass die Brillen in diesem Jahr noch abgegeben werden müssen?

Was bedeutet Brillen die "unmittelbar" vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform bestellt wurden, aber in diesem Jahr nicht mehr fertig werden, haben keinen Anspruch auf Kassenzuschuss?
Wenn die Brille nun aber seit längerem bestellt ist, die Herstellungs- und Fertigungszeiten sich aber gerade wegen des hohen Andrangs verzögern?

Und woran merkt die Kasse eigentlich, wann die Brille abgegeben wurde? Man könnte doch in diesem Jahr bezahlen und im nächsten Jahr abholen?

Gibt es dazu noch etwas zu sagen?

Grüße,
Anna

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo, Anja

im Optikernetz gibt es jetzt eine Liste der KK, die die Abrechnung nach Auftragsdatum annehmen. Diese Liste wird täglich länger. Damit hat das Bundesministerium für Gesundheit verloren.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Anna
Verbunden: 21. März 2003 - 0:00

Hallo nochmal,

vielen Dank für deinen Hinweis, Eberhard. Ins Optikernetz kommt man als Andersberufliche zwar nicht rein, aber ich habe inzwischen erfahren, dass meine Kasse (TKK)in der Sache auch kulant ist.

Das Gesundheitsministerium scheint das aber nicht zu kratzen, denn gerade heute kam mir diese Meldung über den Bildschirm

http://bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs03/bmgs4_4658.cfm

Da wünsche ich euch umso mehr einen möglichst ruhigen Jahresausklang - schickt diejenigen, die mit gezückter Pistole am 31.12. ihre Brille abholen wollen, doch einfach zu Fielmann

Grüße,
Anna

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo, Anja

da bin ich mal gespannt. Die Kassen haben bisher nur mündliche Zusagen gemacht, daß sie auch noch Abrechnungen akzeptieren, die erst nach dem 1.1. abgegeben werden.
Das BMGS schreibt ja nun, daß es nicht erlaubt ist. Sollte von den Kassen keine schriftliche Bestätigung kommen, bleibt uns nichts anderes übrig, als ............... Was jeder Kollege macht, weiß ich nicht. Ich weiß nur, was ich unternehme.

Gruß
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard