Kostenübernahme von Kontaktlinsen durch Krankenkasse

Aufrufe: 0

Ich habe auf der Kontaktlinsenverordnung folgende Werte

R  +0,75.    -1,50.    145

L +1,25      -3,00.    23

Welche Form von Astigmatismus habe ich und sind das Werte, bei denen die Krankenkasse Kontaktlinsen bezahlt?

Vielen Dank und viele Grüße

inalissy

10 Answers

Moin,

bei Deiner recht normalen, zwar hohen Hornhautverkrümmung wird von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kontaktlinse bezahlt.

Deine HH-Verkrümmung heißt: Astigmatismus mixtus obliquus

Danke für deine schnelle Antwort. Aber was ist denn dann Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptren?  

Vielen Dank für deine Hilfe.

LG Inalissy

Keine Chance seit Ende 2003 von Krankenkassen etwas zu bekommen. Die Höhe des Astigmatismusses spielt keine Rolle.

Es sei denn, Inalissy ist noch keine 18 ... dann gäbe es zumindest nen Zuschuss nach HilfsM-RL §15 Abs.3 Nr.5.

Moin,

aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

Und die Beihilfe würde die Kosten übernehmen?

LG Inalissy

Moin,

auch die  Beihilfe zahlt nicht alles, aber wie viel, weiß ich nicht. Das ist wohl auch je nach Bundesland verschieden.

Moin, aber auch nur das, was für Gläser bezahlt wird. 10€ ca. pro Glas

Zumindest bei uns in Bayern gibt's bis zum 18. Lebensjahr nen Kontaktlinsenzuschuss, siehe:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-599/HilfsM-RL_Neufassung_2011-12-21...

Steht wie erwähnt in §15 Abs.3 Nr.5 (der wiederum bis zum 18 Lebensjahr oder bei einem Visus cc beidseits von unter 0,3 gültig ist, siehe hierzu §12 Abs.1).

Viele Grüße,

Andreas 

Tja, lieber Andreas,

in Bayern ist alles besser, was die Optik betrifft. Zwinkert  Auch in der Low-Vision, aber das weißt Du ja noch besser als ich.

Moin,

ich habe nochmal nachgesehen: Es muss mindestens eine Anisometropie von 2,0 dpt sein. Dann kann bei Kindern eine KL-Versorgung abgerechnet werden. Das liegt hier aber nicht vor.

Ähnliche Fragen
Seit 2000 · Impressum