Hallo zusammen,
mein Name ist Benjamin und ich habe eine bestimmte Frage an die Fachleute hier im Forum.
In der vergangen Woche habe ich in Hamburg beim DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) an einem Auswahlverfahren der Deutschen Flugsicherung teilgenommen, bei dem ich auch gut abgeschnitten habe (war unter den letzten 8 von 45 Bewerbern).
Zu dem Verfahren gehört auch immer eine Tauglichkeitsuntersuchung, die eine Untersuchung durch einen Augenarzt einschließt.
Im Laufe dieser Untersuchung wurde ich dann untauglich erklärt. Der Fliegerarzt sagte mir danach, dass er eine sehr geringe Chance sieht, eine Sondergenehmigung zu bekommen, eventuell nach zuvor erfolgter Operation. Auch, wenn die Chance sehr gering ist, möchte ich mich trotzdem darum bemühen und werde bald eine Augenärztin des DLR in Köln aufsuchen, um mich beraten zu lassen.
Da ich derzeit allerdings auf heißen Kohlen sitze, wollte ich zuvor schon einmal anfragen, ob hier im Forum eventuell Möglichkeiten von Fachleuten gesehen werden.
Meine Untauglichkeit lag an drei Punkten
1.) Weitsichtigkeit von 5,25 Dioptrien (5 Dioptrien sind erlaubt)
Dazu muss ich sagen, dass die Orthoptistin, bei der ich in Behandlung bin, bisher hier Werte von 4,5 Dioptrien gemessen hat. Kann der Unterschied daran liegen, dass bei der Tauglichkeitsuntersuchung der Wert an der erweiterten Pupille gemessen wurde?
2.) Objektiv ermittelte Astigmatismuswerte dürfen 3,0 Dioptrien nicht überschreiten.
Laut Aussage meiner Orthoptistin im Vorfeld, überschreite ich diese nicht.
Ermittelte Werte bei der Tauglichkeitsuntersuchung
R +5,25 cyl. -3,75 / 115°
L +4,75 cyl. -3,5 / 75°
Hierbei bin ich natürlich ganz schön aus den Wolken gefallen. Der Fliegerarzt sagte mir jedoch, dass ich versuchen könne, nachzuweisen, dass die erhöhten Werte an einem Prisma in meiner Brille liegen. Kann das stimmen? Woran liegt auch hier der Unterschied der ermittelten Werte meiner Orthoptistin bzw. der Augenärztin?
3.) Der nach Aussage des Fliegerarztes kniffligste Teil ist ein angeborenes manifestes Einwärtsschielen.
Soweit ich weiß, liegt der Winkel bei 8-11° auf 5m.
In den medizinischen Richtlinien finde ich folgende Aussagen
"Der Bewerber darf keine akuten, chronischen oder progressiven pathologischen Veränderungen der Augen oder ihrer Anhangsorgane haben."
und
"Folgende Befunde machen untauglich
...
- ein latentes Einwärtsschielen (Esophorie) von mehr als 5° in 5 m und 6 Prismendioptrien in 33 cm, ein latentes Auswärtsschielen (Exophorie) von mehr als 3° in 5 m und 12 Prismendioptrien in 33 cm, ein latentes Höhenschielen (Hyperphorie/Hypophorie) von mehr als l° in 5 m und 2 Prismendioptrien in 33 cm."
Meine Fragen dazu
Wie kann es zu den unterschiedlich ermittelten Werten kommen (sowohl Weitsichtigkeit als auch Astigmatismus)?
Und vor allem
Könnte die Möglichkeit bestehen, durch eine Schiel-OP die geforderten Werte zu erfüllen? Besteht zum Beispiel die Möglichkeit ein manifestes Schielen in ein latendes umzuwandeln? Wohl eher nicht, oder?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Wie gesagt werde ich bald auch eine Ärztin des DLR aufsuchen und sie, falls ich eine realistische Chance haben, als Gutachterin beauftragen. Hier möchte ich gerne bereits im Vorfeld nachhaken.
Vielen Dank im Voraus.
Benjamin Kiehn