Hallo,
ich bin 17 und kurzsichtig, im Moment habe ich R -9,0, L -9,5. Ich würde gerne demnächst den Führerschein machen, aber jeder rät mir davon ab. Meine Eltern wollen mir auch nichts dazuzahlen (es geht ihnen hier nicht ums Grundsätzliche, bei meiner Schwester haben sie auch was zugelegt, es ist nur wegen meiner Augen, sie würden mir wohl auch nie ihren Wagen leihen). Meine Freunde sagen auch alle, sie würden sich nie bei mir ins Auto setzen. Ich möchte aber so gern den Führerschein machen, weil ich nicht gerade mitten in der Stadt wohne. Ich habe jetzt mal heimlich einen Sehtest gemacht, leider nicht bestanden, die Optikerin hat dann meine Werte neu vermessen, -9,75 und 10,0. Sie sagte, mit der neuen Brille würde ich den Test wohl mit Ach und Krach bestehen so um die 70%, sie hat mir aber geraten es zu lassen, weil ich besonders nachts, oder auch wenn ich nicht ausgeruht bin, auch diese Sehkraft nicht immer abrufen könnte, zumal meine Augen wohl in den nächsten Jahren auch noch schlechter werden. Wenn ich Auto fahren würde, bräuchte ich ja auch immer Vollkorrektion (statt sonst vielleicht so 0,5 dpt weniger), was die Zunahme noch beschleunigen würde. Könnte man mir dann eigentlich den Schein wieder wegnehmen? Ich denke jedenfalls eigentlich, ich könnte fahren, ich weiß, daß ich auch mit Brille nicht ganz so gut sehe wie andere, setze mich in der Schule oder im Kino nie ganz nach hinten, aber ich denke, es müßte eigentlich reichen zum Fahren. Ich will ja nicht mit 200 rasen, nur hier in der Umgebung gut vorankommen. Wo ich jetzt alles selbst bezahlen müßte, möchte ich natürlich wissen, ob dies eine sinnvolle Investition ist, oder eher verantwortungslos. Wie geht es denn anderen mit einer Stärke wie meiner?
Grüße
Nicole
Im Falle des Doppeltsehens ist die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme gegeben, unter der Bedingung der Verwendung einer entsprechenden optischen Vorrichtung wie schwarzes Glas, Mattglas usw., die die Sicht eines Auges ausschaltet. In diesem Fall sind überdies die Bestimmungen des Abs. 5 über die funktionelle Einäugigkeit anzuwenden. (7) Bei Vorliegen von Augenzittern (Nystagmus) ist auch bei Erbringen der geforderten Sehschärfe eine fachärztliche Stellungnahme beizubringen, die die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 bestätigt. 
, wie’s bei dir mit dem Thema weiter geht! Würde mich interessieren.