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Liebes Forum, liebe Augenärztinnen und Augenärzte,

ich habe mich im Netz eingelesen und bin hier so manche Beiträge durchgegangen, finde aber keine Lösung für meine akute Hoffnungslosigkeit:

Nach kürzlich bestandener MPU, hoffte ich nun endlich meinen Führerschein wieder zu erhalten, jedoch fiel - im Rahmen der von mir angeforderten Therapieunterlagen - der FS-Stelle auf, dass ich an Diplopie leide. Dies ist seit 11/2001 so, aufgrund eines traumatischen Ereignisses, einer Messerstichverletzung im rechten Auge (Schädigung Musc. ret. inf und lat.). Danach schielte ich auf dem rechten Auge stark und hatte ständig Doppelbilder.

Meinen Führerschein Klasse B hatte ich im Sommer 2001, also noch zuvor erworben. Mein Augenarzt hat mir kurz nach dem Unfall damals ein Gutachten ausgestellt, nach diesem ich Auto nur noch mit Augenklappe fahren durfte und das habe ich auch gemacht.

Anfang 2005 wurde ich dann in Heidelberg an der Uni-Klinik an beiden Augen einer Schiel-OP unterzogen. Wie ich meine sehr erfolgreich, der Unterschied war damals wie Tag und Nacht. Allerdings verblieb außerhalb des zentralen Blickfeld ein Bereich, in dem ich auch heute noch doppelt sehe. Auch hier hieß dann, ich solle erstmal zur Gewöhnung 3 Monate kein Auto fahren. Gemacht und getan und mich dann im Sommer 2005 sogar entschieden, den FS Klasse A zu machen. Diesen habe ich bestanden und fuhr - sowohl einäugig, als auch später zweiäugig operiert - stets sicher Auto und Motorrad. Ich dachte nie und denke auch heute nicht, dass mich meine Diplopie im Leben oder Straßenverkehr besonders stark beeinträchtig(t)en; daran war ich bald gewöhnte. Meine Suchterkrankung hat mich sehr wohl negativ beeinträchtigt und zuletzt fahruntüchitg gemacht; das konnte ich einsehen und ändern... 

Das Amt hat mir einfach nur folgende Fragen mitgegeben, noch nicht mal ein Gutachten explizit gefordert:

Es ist erforderlich, dass der Augenarzt Ihnen bestätigt, dass Sie die Anforderungen der Ziff. 1.2.2 der Anlage 6 zur FeV erfüllen. Hier werden Anforderungen an das Gesichtsfeld und an die Beweglichkeit gestellt:

  • Bzgl. des Gesichtsfeldes ist von Nöten, dass Sie ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad aufweisen. Insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Das Gesichtsfeld jedes Auges sollte an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
  • Bzgl. der Beweglichkeit ist zu beachten, dass Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser zulässig ist.

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Angaben einen Augenarzt finden können, der Ihnen ein geeignetes Attest ausstellen kann. Bitte legen Sie uns die Bescheinigung spätestens bis zum 31.12.2020 vor.

Jetzt bin ich also guten Mutes und nach vielen Jahren - wieder einmal zu demselben Augenarzt von früher und wollte mir das bescheinigen lassen, bin aber ganz hart ausgebremst worden und nun völlig am Ende.

Ich habe alle Tests seines Gutachtens nach Anlage 6 FeV bestanden, nur bei dem Goldmann-Perimeter wurde festgestellt, dass ich nach oben nur 10 Grad dopppelbildfrei hinbekomme. Nach links, rechts und nach unten komme ich sogar weit über die 20 Grad, so zwischen 25, 30 bis 45° (siehe Anlage 1).

 

"Trotzdem müsse er mir ein positives Attest versagen, er kann und will dafür nicht unterschreiben."

Danach war ich so fassungslos und bin so niedergeschlagen, dass ich es auch heute kaum in Worte fassen kann. Über 4 Jahre Kampf und Arbeit an mir (so lange bin ich jetzt abstinent)...Ich könnte schon wieder weinen, wenn ich noch Tränen hätte und mittlerweile nicht einfach nur gebrochen wäre. Meinen Führerschein wieder zu erlangen, war ein riesiges, wenn nicht gar das leidenschaftlichste Ziel, denn ich liebte es, hobbymäßig Motorrad zu fahren. Beruflich brauche ich den Schein in meiner jetzigen Arbeitstelle zwar nicht unbedingt, aber immer den Azubi als Fahrer zu missbrauchen, wenn man doch im guten Glauben ist, selbst fahren zu können... Auch wenn ich mich mal wieder verändern will: In meinem Berufsbild sind 70 % der Stellen mit FS ausgeschrieben und das sind dann oft auch die interessanteren.

Mein Augenarzt hat mich an die Uni-Klinik in Erlangen verwiesen, mit der Frage nach einer Ausnahmegnehmigung, trotz des nicht erreichten doppelbildfreien Winkels nach oben. Dort bekomme ich aber erst in über 2 Monaten einen Termin, also ganz kurz vor Fristablauf der FS-Stelle!

Und hier komme ich jetzt endlich zum Punkt:

Wie schätzt Ihr, wie schätzen Sie Sie meinen Fall ein?

Warum konnte oder will mir mein Augenarzt nicht direkt eine Ausnahmegenehmigung erteilen, ggf. mit besonderer Fahrprobe natürlich, so wie es in der Anlage 6 Fev steht?

Ich bewege doch meinen Kopf beim Auto- und Motorradfahren automatisch mit dem Verkehrsgeschehen und der Umgebung mit! Ich schiele doch nicht sinnlos und schief im Aufblick nach oben! Dieses schräge Aufblicken nach oben ist beim konzentrierten Motorrad- und Autofahren doch gar nicht üblich. Selbst wenn ich einmal kurz so sehe, justiere ich automatisch selbst sofort nach und habe gelernt - auch durch jahrelange Fahrpraxis - mit ebendiesem Gesichtsfeld umzugehen und zu fahren...

Warum können die mir fehlenden 10° des Verordnungstextes nach oben, nicht durch die übererfüllten Prozente der anderen Seiten ausgeglichen werden?

Kann ich wieder mit Augenklappe fahren?

Was und wer kann mir noch helfen, in dieser Sache? Soll ich einen anderen Augenarzt aufsuchen?

Am Donnerstag will ich trotzdem einfach nochmal meinen Augenarzt befragen, nachdem ich einiges gelesen und hofftenlich auch hier noch ein wenig Input bekomme. Ich bin bei ihm vor 3 Wochen einfach nur sprachlos geblieben ...

Es fühlt sich auch einfach alles so ungerecht an. Noch 1998 - drei Jahre bevor ich meinen FS erstsmals erwarb - gab es diese harte, oben zitierte Vorschrift in den Zulassungsrichtlinien offenbar noch nicht einmal. Das kam alles später und heißt doch letztlich, dass auch heute noch Menschen auf den Straßen unterwegs sind, die genauso sehen wie ich, aber trotzdem fahren dürfen; verdammt noch Mal!

Und ich könnte und würde Dinge ja einsehen, wenn man mir glaubhauft machen könnte, dass ich eine Gefahr für den Straßenverkehr bin. Das bin ich aber nicht, wenigstens nicht, solange ich nüchternen Zustandes bin und genau so ist es eben, jetzt schon mehr als vier Jahre lang! 

Brauchen Sie noch weitere Informationen oder Unterlagen? Bitte einfach schreiben. Vielen Dank für Alles!

Ich versuche trotzdem nicht meinen letzten Sinn für Humor zu verlieren und verbleibe

Mit bean'schen Grüßen

Reinhard