hallo zusammen.ich habe eine relative amblyopie.weiß jemand, ob ich damit zur polizei könnte???
danke im Voraus
marc41235
18. November 2003 - 14:12
#1
polizei und amblyopie
hallo zusammen.ich habe eine relative amblyopie.weiß jemand, ob ich damit zur polizei könnte???
danke im Voraus
marc41235
Zur Information, in jedem Bundesland (hier Hessen) etwas unterschiedlich.
Auszug aus der Vorschrift für die ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit
- Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 -
Das Sehorgan muss gesund sein. Bei Verdacht auf eine Augenerkrankung (auch latente Übersichtigkeit oder Stellungsanomalien) ist eine augenärztliche Beurteilung erforderlich.
Untauglich machen Missbildungen, Defekte oder chronische oder zum Rückfall neigende Krankheiten des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, der Hornhaut (Hornhauttrübungen, sofern sie das Sehen behindern) und des inneren Auges, Schielen, Nystagmus, Augenmuskellähmungen.
Die zur Korrektur benötigten Gläser und deren Fassungen dürfen keine wesentliche Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bedingen.
Der Polizeivollzugsdienst erfordert ein gutes Farbunterscheidungsvermögen.
Polizeidienstuntauglichkeit liegt ferner vor bei
- Unkorrigierte Sehschärfe auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist.
- Korrigierte Sehschärfe von weniger als 1,0 auf dem einen und weniger als 0,8 auf dem anderen Auge.
- Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt. sphärisch schon auf einem Auge.
- Unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, erhöhte Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge.
- Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kontaktlinsen erfordern.
- Farbensinnstörung
Protanomalie mit einem Anomalquotienten unter 0,7
Deuteranomalie mit einem Anomalquotienten über 2,0
Deuteranopie, Protanopie
Viele Grüße:
Paul-Gerhard Mosch (PGM)