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Hallo,

hat jemand Erfahrung mit dem Erwerb der Klasse C ohne Stereosehen? Die FeV fordert zwar im Absatz 2.1.2 ein Stereosehen, besagt aber auch in Absatz 2.2 dass wenn Anforderungen aus 2.1 nicht erfüllt werden eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist mit folgnenden Mindesanforderung: Und dort steht bei 2.2.2 folgendes: Beweglichkeit und Stereosehen:
Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d. h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.

Würde also bedeuten, wenn Stereosehen nicht vorhanden ist, jedoch kein Doppeltstehen sowie binokulares Einfachsehen vorhanden ist der Erwerb der Klasse C trozudem möglich ist, oder sehe ich das falsch? Im Anhang einmal das Auszug aus der FeV mit passender Makierung an den wichtigen Stellen.