Gleitsichtbrille - div. Fragen, Wandlung?, Ratlosigkeit...
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Hallo zusammen,
ich bin Neuling - hier und bzgl. Gleitsichtbrille. Eine solche habe ich seit 6 Wochen (1 1/2 davon zur Raparatur, ansonsten konsequent getragen).
Wegen Unzufriedenheit seit dem ersten Tragen habe ich mittlerweile das Internet umgegraben, drei Optiker gefragt, mit meinem Anwalt telefoniert (wg. Wandlung) und suche nun Hilfe / Rat / Lösungen / Antworten bei Euch /Ihnen.
Sofort bei Abholung der Brille meldete ich ein Gefühl der Unschärfe (rechtes Glas). Bei dem 3. Reklamationsversuch (nach 3 Wochen) schickte man die Brille ein. Die Gläser seien vom Hersteller ausgetauscht worden. Seitdem brennt zumindest mein rechtes Auge nicht mehr und gelegentlich sehe ich in der Ferne genauso gut wie ohne Brille.
Bei der Arbeit am PC finde ich den optimalen Sehbereich, indem ich die Nase Richtung Zimmerdecke richte und beide Augen stark nach unten schielen lasse. Das sieht nicht nur blöd aus (besonders im Büro!) sondern ist auch extrem ungesund für den Nacken, oder?
Buch lesen? Geht. 10 Seiten, dann wird es anstrengend, weil ich, um etwas Schärfe zu erzielen, die Augen zu Schlitzen zusammenkneife.
Leider funktioniert danach (PC & Buch) die Weitsicht nicht mehr Minuten bis Stunden (je nach Anstrengung?) sehe ich die Welt doppelt! (ähnlich Schatten um Gegenstände, eher in die obere und untere Richtung, weniger seitlich, wie horizontales Schielen?, keine Schärfe zu erzielen!)
Der Optiker hat bisher stets von - der mir bekannten - Gewöhnungsphase gesprochen. Stimmt mit meinen Augen, der Brille oder dem Optiker etwas nicht?
Anwalt meint, Wandlung sei nicht möglich, wenn die Werte okay seien. Ist das so? Dann habe ich 436,00 Euro in den Sand gesetzt! Und das nur, um dieses ewige Brille auf, Brille ab zu vermeiden, denn in der Ferne geht\'s auch ohne.
Hier die Angaben aus dem Brillenpass R +1,50 (Sph), 1,00 (Add), L + 2,25 (Sph), 1,00 (Add). Glasart? blink Mehr Info haben leider weder Pass, noch Rechnung, noch ich zu bieten.
Ich würde mich wirklich sehr über ein Feedback von Euch / Ihnen freuen!!!
Vielen Dank schonmal vorab.
micmacbine
Hallo,
Gleitsicht ist für viele ein Problem, besonders, wenn binokulare Probleme vorliegen, die vorher ganz gut kompensiert werden konnten. Mit der Gleitsichtbrille tauchen diese Probleme dann auf. Im Prinzip hätte der Optiker bei der Refraktion hinsichtlich der Gleitsichtbrille auf diese binokularen Probleme hin testen sollen. Hat er bestimmt auch....
Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass Deine Probleme in der Glasqualität begründet sind, evtl. Herstellungsfehler. Oder auch Einarbeitungsfehler vor allem hinsichtlich der Zentrierung.
Weißt Du denn gar nicht, was für Gläser zu hast? Je nach Hersteller und Typ könnten Dir die Fachleute hier evtl. etwas zur Eigenart dieser Gläser sagen, besonders hinsichtlich der Progressionszone - da gibt es nämlich viele Möglichkeiten. Und ein jeder muss ausprobieren, womit er am besten klarkommt.
Viele Grüße
Kerstin
Hallo Sabine,
ich bin zwar optischer Laie, aber die Rechtslage ist mir geläufig.
Wandeln bzw. vom Vertrag zurücktreten, kann man immer dann, wenn die Leistung fehlerhaft ist. Ob das bei Dir Wandlung möglich ist, kann man Dir nicht konkret beantworten. Gerade bei einer Brille ist manchmal schwer zu beurteilen, ob und ggf wer einen Fehler gemacht hat.
Wer hat denn die Werte bestimmt? Der Optiker oder der Augenarzt? Wenn sich der Optiker an die Werte des Augenarztes gehalten hat und diese (möglicherweise weil Du es nicht wolltest) nicht überprüft hat, dann kann es schon sein, dass eine Wandlung ausgeschlossen ist. Dann müsstest Du Dich ggf an den AA halten...
Ansonsten kommt es halt auf die Ursache des Problems an. Sind die Werte falsch (bestimmt), sind die Gläser falsch eingeschliffen, stimmt die Zentrierung nicht etc... Ich kenne mich da nicht im Detail aus, aber hier gibt es wohl viele Fehlerquellen, die ggf (wenn Nachbesserungen nichts bringen, die Chance musst Du ihm geben) auch zur Wandlung berechtigen können.
Aber bevor es soweit kommt (denn das führt ja immer zu Ärger und Streit, der oft unnötig ist!!!)
Ich habe hier schon öfter gelesen, dass es bei einigen Herstellern bzgl Gleitsicht eine "Verträglichkeitsgarantie" gibt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, sie dürften ja auch je nach Hersteller variieren.
Vielleicht sollte man hier mal ansetzen und Du solltest Deinen Optiker danach fragen. Vielleicht kommst Du mit diesen Gläsern nicht zurecht, würdest aber mit anderen zurechtkommen... Dann könnte ggf ein Austausch erfolgen (wobei Du dann natürlich ggf Mehrkosten zu tragen hättest.
Ansonsten bleibt Dir nur die Möglichkeit der "Ursachenforschung". Hier würde sich dann anbieten einen anderen Optiker nach der Qualität der Brille zu befragen.
ABER Suche erst noch einmal das Gespräch mit Deinem Optiker. Erkläre ihm genau die "Symptome" und gib ihm die Chance nachzubessern! Es scheint wirklich so zu sein, dass eine Gleitsichtbrille hohe und komplexe Anforderungen stellt. Hier sollte man schon die Chance wahrnehmen, dass man ggf durch Nachbesserung doch zu einem guten Ergebnis kommt.
Alles andere bringt viel Ärger. Manchmal lässt sich der nicht vermeiden, aber die "rechtlichen Schritte" sollten die ultima ratio sein!
LG Gika 
Hallo Sabine,
ist das die erste Brille oder hattest Du schon mal eine "reine Fernbrille" oder Nahbrille?
Es hört sich danach an als würdest Du mit der Brille dein Übersichtigkeit nicht so richtig aufgeben (der Fernwert - den Du ausgleichen kannst bis zu einem gewissen Grad, da kann aber dann ab einem gewissen Alter zu einem "Krampf" und "Kampf" führen - hier ist dann das visuelle System aus der Bahn.......).
Ich denke auch wie Kerstin an binokular Probleme (man muss nicht wissen was das ist) - mal einfach formuliert wären das Problem mit dem Teamwork der beiden Augen. Darauf deuten die Doppelbilder hin.
Hast Du sonstige Probleme wie Kopfschmerzen, Druck um die Augen etc.?
Vielleicht wurde auch ein Beratungsfehler gemacht, evtl. wäre eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille das beste.....da musst man auch den Kopf nicht so anheben )
viele Grüße
Georg Scheuerer
micmacbine schrieb
, RECHTS jedoch NICHT. Angeblich liegt das an der hohen Dioptrien-Differenz?! Diff.= 0,75!!
Außerdem erscheint die Schrift links (subjektiv?) größer als rechts.
Hallo Sabine,
der Schriftgrößenunterschied kann sehr wohl an den 0,75 Unterschied liegen. Ich kenne das Problem auch....und die richige Zentrierung der Gläser ist megawichtig.
Ansonsten sind hier viele Fragen offen - was war an genauen Werten in der reinen Lesebrille, hast Du eventuell einen Astigmatismus, der nicht berücksichtigt wurde (auch das gehört zu den binokularen Problemen). Wenn es einen größeren Dioptrien-Unterschied von re nach links gibt, so wie bei Dir, denke ich, ist unbedingt der binokulare Sehstatus zu überprüfen. Als Stichworte seien genannt Astigmatismus, Heterophorie, verstecktes Schielen. Frage dann wie ist der Visus ohne Korrektion einzeln pro Auge und beidäugig, welchen Visus erreicht man mit Korrektion einäugig und beidäugig. Und dann muss ein gutes Sehgleichgewicht durch verträgliche Korrektion gefunden werden.
Viele Grüße
Kerstin
Und hier ein kleiner Ausflug in die "Gleitsichtwelt"
http://optometrieonline.de/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=64&fu...
Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten bei der Wahl des Gleitsichtglases.
Viele Grüße
Kerstin
sind denn die Refraktionswerte noch einmal überprüft worden??? Vor der Kontrolle der Brillengläser???
ich tippe mal aus der Ferne ins Blaue hinein nicht optimal korrigierte Hyperopie!!
Generell ist zu sagen, dass eine Gleitsichtbrille in keinem Fall eine optimale Lösung für überwiegende Bildschirmarbeitsplatztätigkeiten sind!!! Da gibt es wesentlich bessere Lösungen!!!
Hallo,
bei o.g. Werten und Alter (so sie denn richtig sind) sollte auf jeden Fall die Arbeit am Bildschirm mit Brille besser sein als ohne. Bei Add 1,0 ist der max. Akkommodationserfolg so groß, dass Bildschirmarbeit bei entspannter Haltung (= Sehen durch den Fernbereich der Brille) mühelos möglich sein sollte. Es sei denn der Bildschirm steht in 40 cm Entfernung - aber das ist wohl auszuschließen.
Die Refraktion - mmmhh. Rein sphärische Werte sind soooo selten. Ein unverträglicher (ich vermeide den Begriff "falscher") Refraktionswert ist einiges wahrscheinlicher als ein fehlerhaft gefertigtes Glas.
Die Zentrierung - Randunschärfen im binok. Gesichtsfeld nur R oder L sprechen entweder für eine fehlerhafte Zentrierung oder wirklich Probleme im binok. Sehen.
In welchem PLZ-Bereich ist denn "das Problem" aufgetreten? Vielleicht kann ja jemand zur Begutachtung empfohlen werden?
Gruß,
db
Daniel Briem schrieb
Die Refraktion - mmmhh. Rein sphärische Werte sind soooo selten. Ein unverträglicher (ich vermeide den Begriff "falscher") Refraktionswert ist einiges wahrscheinlicher als ein fehlerhaft gefertigtes Glas.Gruß,
db
Das war auch der Punkt, der mich am meisten wundern ließ...vor allem angesichts der Dpt. Unterschiede von li. nach re...
Viele Grüße
Kerstin
Hallo Sabine,
vielleicht ist ja der Optiker "Gleitsichtbrillenuntauglich".... :woohoo: Daniel Briems Post kann ich nur unterschreiben. Evtl. solltest Du doch darauf bestehen, dass man die Brille zurücknimmt. Dann suchst Du Dir einen anderen Optiker, der versiert ist in Sachen binokulare Sehprobleme. Evtl. ist auch ein Optiker in Deiner Nähe, der die MKH-Messmethode beherrscht. Und die Sache mit dem Astigmatismus solltest Du auch noch mal prüfen lassen. Was für Sehtests hat denn der bisherige Optiker gemacht? Wie lange brauchte er für die Messung?
LG
Kerstin
Hallo,
micmacbine schriebTja, die Sache mit dem ZURÜCKNEHMEN ist ja vermutlich ein rechtliches Problem. Lt. Anwalt ist keine Wandlung möglich, wenn die Werte korrekt gemessen wurden. (
Genau diese Messung würde ich bei einem anderen Optiker (also einem anderen Betrieb) mal kontrollieren lassen.
Gruß Lucccy
Hallo Sabine!
Hier ist ja eigentlich schon alles gesagt worden, deswegen hab ich mich hier nicht auch noch eingemischt.
Möchte nur kurz nochmal etwas aufgreifen
Daniel Briem schrieb ja schon, dass die Arbeit am PC mit dem Fernteil noch klappen müsste und genau das sind auch meine Erfahrungen, da die Addi gering ist.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Werte korrekt bestimmt wurden!
Lucccy gab ja schon den Rat einen anderen Optiker aufzusuchen und da kann ich mich nur anschließen!
Ist das auf dem Foto zufällig die neue Brille? Die ist sehr schmal und m.E. ist der mittlere Bereich, der für die PC-Entfernung sein soll, lt. Optiker, sowieso nicht besonders ausgeprägt, was bei den angegeben Werten ja auch nicht von besonderer Bedeutung ist.
Da die Gläser schon mal ausgetauscht wurden, gehe ich auch nicht mehr von einem Hersteller-Fehler aus.
Also, Augenglasbestimmung wiederholen! Aber diesmal unabhängig vom jetzigen Optiker!
LG,A.
Hallo Sabine,
ich hatte Dir rechtlich ja eigentlich schon alles gesagt, worauf es ankommt.. Für die Frage des Rücktritts kommt es nicht allein auf die Werte an (wie ja auch alle fachlichen Posts bestätigen)... Aber bevor Du jetzt das Schwert über Deinem Anwalt zerbrichst Du hast ihn telefonisch (und ich behaupte mal unentgeltlich - sonst sieht die Sache anders aus) um "einen schnellen" Rat gefragt. Da wurde Dir halt ein Rat aus dem groben Verständnis der (hier optischen Materie) heraus gegeben, der sicher so auch oft zutrifft!
Für eine genaue Beurteilung bedarf es für einen Anwalt (gegebenenfalls zeitaufwändiger) fachfremder Recherchen (wenn er die Fachkenntnis nicht durch Zufall besitzt).
Der Teufel steckt halt oft im Detail und der muss dann auch geprüft und recherchiert werden. Das geht nicht "mal eben so" und auch nicht unentgeltlich...
Die Fragen bei Dir liegen auf der Hand
Wer hat die Refraktionsbestimmung durchgeführt? Wer hat die „Gleitsichtbrillentauglichkeit“ festgestellt? Was hast Du dem Optiker als Deinen Wunsch für eine Brille vermittelt? Hat der Optiker seiner Aufklärungspflicht genüge getan und Dich entsprechend beraten (zB wofür willst Du die Brille im wesentlichen, welches sind die Vor-und Nachteile etc..)? Wurde die Brille fachgerecht gefertigt (Zentrierung etc..)? usw usf
All das gilt es zu klären, erst dann kann man Deine Rechte (abschließend) beurteilen. Wenn ein Gespräch (bzw die Maßnahmen) mit Deinem derzeitigen Optiker keine Klärung bringen und/oder ihr keine zufriedenstellende Lösung (Einigung) findet, dann musst Du die Brille überprüfen lassen.
Entweder „privat“ bei einem anderen Optiker (gegebenenfalls gegen Entgelt) oder gleich durch Gerichtsverfahren (sog. selbständiges Beweisverfahren – auch das ist in der Regel erstmal für Dich kostenpflichtig (es sei denn Du hast Anspruch auf Prozesskostenhilfe, eine Rechtsschutzversicherung o.ä.) und eine Erstattung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Fehler des Optikers festgetstellt wird).
Was mir in Deinem Fall komisch vorkommt, ist, dass man Dich mehr oder weniger als „gleitsichtbrillenuntauglich“ qualifiziert. Hier drängt sich für mich schon die Frage auf (wenn das stimmen sollte) warum Dein Optiker das nicht vorher erkannt hat... (an die Fachleute kann eine Differenz von 0,25 zwischen beiden Augen schon zur Gleitsichtbrilleninverträglichkeit führen???)
Und gerade dann würde mir die Unverträglichkeitsgarantie einiger Hersteller in den Sinn kommen und auch das würde ich ansprechen...
Also lange Rede kurzer Sinn Wenn Dein Optiker Dir definitiv „Gleitsichtuntauglichkeit“ bescheinigt und auch bei diesem Ergebnis nicht zu einer Einigung (sei es über Garantie des Herstelles, sei es zB durch Rücknahme der Gläser) bereit ist, würde ich dieses Ergebnis überprüfen lassen! Je nach dem, was dabei rauskommt, würde ich auch keine Hemmungen haben, mein Recht auf Gewährleistung durchzusetzen..
Die Chance auf Nachbesserung bzw. eine gütliche Einigung solltest Du aber wahrnehmen..
LG Gika 
Hallo,
so wie ich das jetzt alles noch mal überreiße ist in deinem Fall vor allen Dingen wohl viel geredet worden mit dem Anwalt, diversen Kollegen, Augenärzten, Bekannten, etc.
Aber hat denn jetzt endlich noch jemand einmal intensiv geprüft/gemessen, ob die am Angang festgestellten Brillenglaswerte überhaupt korrekt sind?
So wie ich das lese, scheint das doch nun nicht der Fall, und somit ist eine mögliche relativ große Fehlerquelle noch nicht abgeklärt!!
Das würde ich ja mal zuallererst prüfen!!!
Hallo Sabine,
natürlich kann man binokulare Probleme VORAB testen!!!!!!!!!!!!!!!! Und sollte sie auch, wenn es ums Verordnen einer Gleitsichtbrille geht. Mein Optiker hat mir erzählt, dass er pro Tag mindestens einen solchen Fall hat, der dann bei ihm persönlich landet, weil sein Kollege bei der Erstmessung binokulare Probleme feststellt. Der schickt den Kunden dann zu Cheffe und der macht die genaueren Messungen. Ein Beispiel wäre dann eine MKH-Messung. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten.
Du solltest den Optiker wechseln und Dein Geld zurückverlangen.
LG
Kerstin
Ich finde es schade,daß hier alle nur von "müssen" "Anwalt" "Rechtsschutz" reden.Sicher ist hier nicht alles richtig gelaufen. Wie wär´s denn mit einer nicht emotional gebunden Person als Schlichter in den Laden zu gehen und auf den Kulanzweg ein Rückname der Brille zu versuchen.Wenn man das ganze etwas tiefer hängt,kommt man glaube ich weiter....und klar...bei der nächsten Gleitsichtbrille erst genaue binoculare Augenprüfung und , man erlaune es mir als Fachmann, eine etwas größere Brille wäre nicht verkehrt. So kleine Bauhöhen sind technisch zwar machbar, aber Ihr lauft doch auch nicht den ganzen Tag in High Heels rum...also Ball flachhalten,ist halt dumm gelaufen...
Gruß
MatthiasB)
Hallo Matthias,
also ich finde, die wenigsten haben hier von Anwalt und Rechtschutz gesprochen. Die Mehrheit sieht es so wie Du.
Aber ich finde, es ist eine gute Ergänzung, dass auch die rein rechtliche Seite angesprochen worden ist. Sabine muss letztendlich entscheiden, welchen Weg sie gehen will. Möglichkeiten wurden genug aufgezeigt.
Viele Grüße
Kerstin
jolindner schrieb
Hallo,
so wie ich das jetzt alles noch mal überreiße ist in deinem Fall vor allen Dingen wohl viel geredet worden mit dem Anwalt, diversen Kollegen, Augenärzten, Bekannten, etc.
Aber hat denn jetzt endlich noch jemand einmal intensiv geprüft/gemessen, ob die am Angang festgestellten Brillenglaswerte überhaupt korrekt sind?![]()
So wie ich das lese, scheint das doch nun nicht der Fall, und somit ist eine mögliche relativ große Fehlerquelle noch nicht abgeklärt!!
Das würde ich ja mal zuallererst prüfen!!!
Hallo,
darauf warte ich in diesem Fall auch noch.
Und ich würde fast denken, dass eine Augenüberprüfung bei den meisten Optikern günstiger ist als eine anwaltliche Erstberatung...
SCNR
Gruß Lucccy
Mit aller Liebe und unglaublichen Staunen alles gelesen,...,verstehen kann ich es aber immer noch nicht...ich halte Anwalt aber immer noch für einen destruktiven Akt,
der keine Möglichkeit aufzeigt sondern die nächste Sackgasse.
Schön , daß wir uns alle schon mal auf ein größeres Gestell einigen können.
Es bleibt spannend...
Gruß Matthias
Hallo Sabine!
Sie schrieben
ich ihn nach der Glasart frage und dieser antwortet "DAS MÜSSEN SIE NICHT WISSEN".
Ich bin immer wieder erstaunt wie leicht es den schwarzen Schafen unter den Augenoptikern gemacht wird die Katze im Sack zu verkaufen. Sie sind nicht die Erste die darauf quasi hereingefallen ist und anschließend hier im Forum Rat sucht. Als Kunde haben Sie einen Anspruch darauf zu wissen exakt welche Gläser Ihnen in welchen Stärken verkauft worden sind.
Letzte Woche hatte ich eine Kundin (zugezogen) die eine prismatische Gleitsichtbrille trägt. Auf ihrer damaligen Rechnung stand nichts als der Glaspreis. Aus Sicht des Optikers mag das die beste Kundenbindungsmaßnahme sein, aus Sicht des Kunden ist das eine kleine Katastrophe. (Sollte es zumindest sein.) Ich habe den Kollegen angerufen und die Werte erfragt. Auf Anhieb war eine Auskunft nicht möglich, erst zwei Tage später. Ich erwähnte das mir die genauen Werte der prismatischen Korrektur sehr wichtig seien, da die Kundin damit gut zurecht gekommen war, ich selbst aber bei der Augenglasbestimmung den 1,5fache Betrag gemessen hatte. Daraufhin kam (ohne das ich ihn um Rat fragte!) der Kommentar "Schicken Sie sie doch zu mehr ich wüßte was ich zu tun habe." Genau das war der springende Punkt. Der "gute" Mann hat bewußt keine Glasdaten dem Kunden mitgegeben um ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen und dem Kunden es möglichst zu erschweren - aus welchen Gründen auch immer - einen anderen Kollegen seiner Wahl aufzusuchen.
Stellen Sie sich vor Sie geben Ihr Auto zur Durchsicht und erhalten eine Rechnung die in etwa lautet "Fahrzeug repariert - 8 Stunden incl. Teile - 800€; nächste Reparatur in 6 Monaten". Würden Sie das bezahlen? Ohne zu wissen was repariert worden ist und was noch repariert werden soll?
Diese Art mit Kunden umzugehen halte ich für unlauter. Sie haben das schon richtig erkannt. Da wird der Kunde zur gemolkenen Kuh. Es erstaunt mich nur wieviele "Kollegen" damit durchkommen.
Ungenaue Zentrierung, schlechte Refraktion, für die Fassung ungeeigneter Glastyp, mangelhafte Beratung (zumindest das Letzte war bei Ihnen der Fall) sind allesamt Gründe die Sie zum Rücktritt berechtigen. Grade beim Kauf einer Gleitsichtkorrektion ist die Beratungsleistung enorm wichtig. Verträglichkeitsgarantie heißt übrigens auch, das in ein Paar alternative Gleitsichtgläser des gleichen Herstellers bzw. ein paar Bifokalgläser (die mit der Kante) umgetauscht werden kann. Letztere sind für Sie mit Sicherheit keine Alternative. Aber eine echte Gleitsichtunverträglichkeit ist extrem selten. meistend findet sich doch ein Glastyp mit dem der Betroffene gut zurecht kommt.
Gruß,
db
Hallo Sabine,
schön, dass Du uns das "Ergebnis" Deiner Odyssee mitteilst und man Dir hier helfen konnte. Ich drücke Dir nun die Daumen, dass es mit der nächsten Brille endlich gut wird. In guten Händen scheinst Du ja jetzt zu sein )
Viele Grüße
Kerstin
Hallo,
na, bitten kann man ja, oder?
Vielen Dank für Deine ausführlichen Schilderungen. Schön, dass Du uns auch das Ende mitbekommen lässt.
Gruß Lucccy
Hallo Sabine,
Wie, er wollte sein Geschenk wieder zurückhaben? Die 2,50 Euro Fertiglesebrille? Ihm muss es ja echt dreckig gehen, dass er die dann wieder verkaufen muss. Ich nehme aber doch stark an, dass Dir das Teil aus Versehen kaputt ging, als Du es einpacken wolltest whistle
LG
Kerstin
Na dann war/bin ich nicht der Einzige mit schlechter Erfahrung...
Hierhttp://optometrieonline.de/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=64&func=view&id=43465&catid=2
Frohes Fest
Heinz





, die Werte wurden ermittelt im April 08 von einer bek. Optiker-Kette (FM).
:
::
Hallo Kertin,
vielen Dank erstmal für Deine schnelle Antwort! Eine Frage vom Dussel Was bitte sind binokulare Probleme? Und wie äußern die sich?
Wie hätte der Optiker das getestet?
Morgen werde ich ihn erneut besuchen, um dazu und vor allem zu der Art der Gläser etwas in Erfahrung zu bringen. Die Hinweise in Deiner Antwort bringen mich dann sicher bzw. hoffentlich ein Stück weiter...
Bezglich der Gläser weiß ich bisher nur, dass ich die mittlere Qualität gewählt habe. Vermutlich wäre ich mit der einfachen ganz blind??
Schlechtsichtigen Gruß
Sabine