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Bild des Benutzers laura1
Verbunden: 31. Mai 2010 - 18:55
in wie weit kann reklamiert werden

Hallo,

ich hab seit fast einem jahr eine Brille mit der ich nie so richtig zurecht kam.

Ich war auch schon ein paar mal auch direkt nach kauf der Brille bei A....o und habe reklamiert, dass ich mit dem linken augen nichts sehe.

Kurzum nun war ich beim AA und bei einem anderen Sehtest und hab mir eine Sonnenbrille machen lassen, werte haben sich wieder geändert was solls.

Nun wollt ich mir in das vorhandene Brillengestell diese werte in form von neuen gläsern reinmachen lassen, nun sagt die Dame geht nicht die glashöhe ist nur 16mm und für meine gleitsichtgläser bräuchte ich min 18 mm.

Ich soll mir doch gleich eine neue brille machen lassen, die brauchte ich sowieso  ( mein linkes auge ist 1 dio kurzsichtiger geworden )

Nun wollt ich fragen, wie die Erfahren sind, bzw wie ich bei a.....o vorgehen soll, oder sagen soll, hab ich Anspruch auf Garantie, umtausch etc, Versicherung hab ich damals abgeschlossen 

 

Danke für die Info

 

Laura

Bild des Benutzers donald
Verbunden: 13. Mai 2004 - 0:00

Hallo Laura,

die Frage ist zwar schon von vor 3 Wochen aber trotzdem:

1) Wenn Du gleich nicht klarkamst, warum hast Du das damals nicht nachhaltiger reklamiert? Auch die Billig-Discounter werben mit einer Verträglichkeitsgarantie. Allerdings oft nur für 6 Wochen. Und, so höre ich jedenfalls regelmässig aus Wieder-Kundengesprächen, wird da u.U. gerne so lange mit "müssen Sie sich dran gewöhnen" vertröstet, bis die "Garantie" halt rum ist. Für mich immer wieder verblüffend, dass Kunden, die  wegen der Erwartung,ein paar Euro zu sparen - was dann oft  nicht mal der Fall war -  zum Discounter gehen, und dort auf diese Weise  über den Tisch gezogen  werden... Also entweder hartnäckiger reklamieren, oder vielleicht doch noch mal nachdenken, leeren Versprechungen misstrauen, und nächstes Mal gleich nen besseren Optiker vor Ort aufsuchen..:-)

2) Es gibt durchaus auch Gleitsichtgläser mit einer Mindesteinschleifhöhe von 14 / Komforthöhe 16mm.Da hat man Dich evtl. nicht richtig informiert.

3) Inwieweit Du bei Ao was rausleiern kannst ergibt sich aus den Ao-Bedingungen. Musst Du dort nachgucken. Soweit Ao eine anständige Nachbetreuung hätte - was ich mit Verlaub bezweifle - aber zumindest soweit Du, gegen Geld, etwas versicherungsartiges wg. der Sehstärke abgeschlossen hättest, solltest Du daraus auch was rausbekommen.

Dazu sollte und muss Dich die Ao-Filiale aber auch in Deinem Interesse beraten.

Aber naja, Discounter sind halt Discounter.

mit besten Grüssen

Donald

Bild des Benutzers pippilotta
Verbunden: 20. August 2013 - 7:17

Bei A...o gibt es eine 6 monatige Zufriedenheitsgarantie, aber wenn du schreibst, die Brille ist fast 1 Jahr alt, dann ist das ja vorbei. 

Aber die Frage, die sich mir stellt: Was hattest du denn bisher für Gläser drin? Die Form der Gläser bei vorhandenem Gestell hat sich ja nicht geändert und somit müsste man das mit dem Glas und der Höhe doch problemlos hinbekommen?