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Bild des Benutzers DieterS
Verbunden: 1. September 2015 - 23:28
Was darf ich dem Augenarzt sagen ?

Nachdem mein Arbeitgeber den Betrieb verlagert hat, hab ich mich entschlossen in den Vorruhestand (nach Sozialplan) zu gehen anstatt täglich ca. 320 km zu pendeln. Da das Arbeitsamt bei dem Vorruhestand als Zahler mit im Boot ist, benötige ich, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur z.B. noch ein Attest in dem ein Augenarzt bestätigt das das Pendeln wegen meiner Augen unzumutbar ist. Was darf ich dem Augenarzt über mein wirkliches Sehen erzählen um das Attest zu bekommen ohne meine Fahrerlaubnis zu gefährden ?

Die Augen:

Erbliche Rotgrün-Schwäche
Rechts, ca. -14.5 nach OP(Cerclage) vor 23 Jahren wegen Netzhautablösung. Loch in der Netzhaut, Sehleistung mit einer harten Kontaktlinse + Brille ist immerhin wieder bei ca. 0.6, fortgeschrittene Trübung

Links, ca. -8 Sehleistung nur mit Brille ca. 1.0, leichte Trübung

Soweit so gut.

Weitere Sehstörungen: gelegentlich Migräne Aura ohne weitere Symptome

Mein eigentliches Problem ist aber das Fahren bei Nacht im Regen bzw. bei Nässe. Es gibt immer wieder schlecht beleuchtete Ortsdurchfahrten bei denen ich den rechten Fahrbahnrand praktisch nicht erkennen kann. Unter schlechten Sichtverhältnissen geht auch noch die Fusion verloren und es kommt in der Folge zu binokularen Doppelbildern. Vermutlich nur latentes Schielen aber es sind nicht nur Momente sondern es hält schon mal über einen halbe Stunde an. Das rechte Bild ist dann deutlich nach links unten verschoben und um ca. 20° gedreht. Da ich eine Wahrnehmung mit Fusion gewohnt bin, erfordert es einige Anstrengung mich gezielt nur auf das linke Bild zu konzentrieren. Das ist wichtig weil die Fahrbahn im rechten Bild in eine ganz andere Richtung zeigt. Am liebsten hätte ich so manches Mal in der Situation angehalten und wäre einfach ausgestiegen aber in der Regel kann ich dann keine sichere Stelle dafür finden.

Ich wohne etwas ländlich und würde noch gerne bei guten Sichtverhältnissen Auto fahren können. ~ 70% der Bevölkerung haben latentes Schielen. Hat mein Problem mit den situationsbezogenen Doppelbildern überhaupt einen Krankheitswert? Bei welchen Sehtests würden diese Art von Doppelbilder auffallen? Wenn ich die Kontaktlinse die ich ohne ärztliches Zutun von einem Optiker anpassen ließ bei der Untersuchung weglassen würde, hätte ich auf dem rechten Auge nur noch eine Sehleistung von

Gruß
Dieter

Bild des Benutzers Seestern
Verbunden: 2. Januar 2015 - 14:03

Lieber Dieter !

Ich möchte dich sehr bitten , Dir einen sehr sehr guten Augenarzt zu suchen und dann in aller Offenheit und Ehrlichkeit Deine Problematik zu erörtern . Es geht doch darum eine Fahrtauglichkeit zu gewährleisten und keine vorzutäuschen ! ?
Das könnte Dir sehr helfen und verhindern , dass durch Dein sehr eingeschränktes Sehen jemand zu Schaden kommt. Wer will das mit seinem Gewissen vereinbaren ?

Liebe Grüße vom Seestern

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Moin Dieter,

ich sehe das auch so, auch auf die Gefahr hin, den Führerschein gänzlich zu verlieren. Aber kein Augenarzt darf in diesem Sinne aktiv werden. Es liegt immer in Deiner Verantwortung, ein Fahrzwug zu führen.
Schilder dem Augenarzt alles so, wie Du es hier getan hast.

Viele Grüße

Eberhard