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Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00
Brillen - Sonderausgaben bei der Steuer

Ich hatte vor 3 Wochen ein Aha- Erlebnis, als ich meine Steuer-Erklärung persönlich beim Finanzamt abgab.

Sämtliche Brillenrechnungen aus 2003, egal´, ob für Gläser oder auch für ein Gestell, wurden NICHT anerkannt. Es waren ca. 500 Euro. Begründung Brille tragen viele, ist kein Heilmittel.

Andererseits werden Rezepte vom Frauenarzt für die "Pille" anerkannt. Sind doch auch keine Heilmittel und wird auch von vielen genommen, obwohl es ja kein umumgängliches Muss ist....

Der Sachbearbeiter erwiderte auf diesen Einwand meinerseits, dass das andere ja ein Rezept vom Arzt sei, die Optiker-Rechnung jedoch nicht.

Egal, ob meine Brille vom AA verordnet wurde, oder nicht, der Krankenkassenanteil ist doch immer derselbe und mein Eigenanteil der Zuzahlung auch. Er kann doch anhand der Optikerrechnung gar nicht sehen, ob die Brille vom AA verordnet wurde, oder nicht.

Hat der Sachbearbeiter hier falsch gehandelt (zumal in Schleswig - Holstein jeder 7. Steuerbescheid sowieso falsch ist - lt. Medienbericht)?

Wer kann mir hier genaueres sagen? Zumal 500 Euro kein Pappenstiel für mich sind.

Gruß
Kerstin

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Kerstin,

soweit ich weiß gehören Brillen nicht zur Sonderausgabe sondern sind "außergewöhnliche Belastungen". Dabei gilt eine bestimmte Grenze der zumutbaren Eigenbelastung, die abhängig ist von Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamteinkommen. Erst wenn diese Belastungsgrenze überschritten wird, gibt es eine Steuerminderung. Eine Zahl habe ich im Kopf Für Unverheiratete ist die zumutbare Grenze 2% vom Jahreseinkommen ,aber ich lasse mich gerne korrigieren.

Viele Grüße
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Eberhard,

ich meinte auch die außergewöhnlichen Belastungen - wurde trotzdem nichts anerkannt. Darf das so sein? Weißt Du da mehr?

Liebe Grüße
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Kerstin,

es kann nur am Familieneinkommen liegen, oder haben die etwas anderes gesagt?

Viele Grüße
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Eberhard,

nein (welches Einkommen, ich habe doch kaum was), er sagte explizit, Brillen und Gläser werden nicht als außergewöhnliche Belastungen angerkannt. Brille sei mehr oder minder Privatvergnügen, tragen ja viele. Er beruft sich auf die neue Heil- und Hilfsmittelverordnung, nachdem die Kassen nichts mehr zahlen - und das kann ich nicht so hinnehmen. Ohne Brille wäre ich aufgeschmissen - ist schon schlimm genug, dass man seine Gestelle komplett selber finanzieren muss und die Gläser nun auch zum größten Teil.

Meinst Du, ich sollte da noch mal nachhaken und vielleicht einen anderen Sachbearbeiter verlangen?

Gruß
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers Anna
Verbunden: 21. März 2003 - 0:00

Hallo,

da würde ich auch nochmal nachhaken, denn schließlich geht es nicht um "normale" Brillen.

Wie ist denn das mit den Prismenverordnungen nun? Ich dachte, dass Prismen wenigstens bei Kindern noch bezahlt würden und es bei Erwachsenen mit ärztlichem Rezept noch nicht ganz geklärt sei?
Wenn dem so wäre, hieße das doch, dass die Kasse Prismen als "Heilmittel" betrachten.
Auch wenn man diese Argumentation kritisieren kann, dürfte sie doch dem Finanzamt gegenüber hilfreich sein, oder?

Kerstin, wäre es nicht auch einen Versuch wert, dass du von deinem Orthopäden die HWS-Syndrome bescheinigen lässt und -falls er das macht- eine Empfehlung, dass eine Prismenbrille diese Symptome lindern könne? Ähnliches könnte man vielleicht vom Kinderarzt bekommen, der doch auch sehen müsste, dass es Lukas mit Brille sehr viel besser geht, die Brille also medizinisch notwendig ist, auch wenn man sie als Hilfsmittel betrachtet.


Viel Glück!
Anna

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Kerstin,

ich würde Einspruch einlegen mit den Begründungen, die Anna* schon geliefert hat. Ich werde meinen Steuerberater mal daraufhin ansprechen, geht aber erst nächste Woche.

Viele Grüe
Eberhard

Viele Grüße

Eberhard

Bild des Benutzers Ralf
Verbunden: 28. September 2002 - 0:00

Hi!

Vorneweg Dieses Jahr habe ich es noch nicht geschafft, meine Est-erklärung für 2003 abzugeben.

Letztes Jahr wurden für 2002 u.a. die Ausgaben für meine Prismenbrillen UND die Rechnungen von Dres. G. und W. uneingeschränkt als außergewöhnliche Belastungen anerkannt - ohne ein Wimpernzucken der Sachbearbeiterin (insgeheim wünsche ich, dass die beobachtete starke Fluktuation beim FA im Jahr 2004 mal ausbleibt).

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Grüße

Ralf

Bild des Benutzers Petra_44
Verbunden: 23. Januar 2004 - 0:00

Die Begründung, dass die Brille ja vom Optiker "verordnet" wurde und nicht vom Arzt, ist ja wohl sehr an den Haaren herbeigezogen.

Ich meine, was ist, wenn ich mir bei rezeptfreien Medikamenten den Weg zum Arzt gleich spare? Gelten sie dann nicht als Sonderausgaben?

Und wie ist es, wenn eine Heilpraktikerin Medikamente "verordnet"?

Ich habe schon so viel gesammelt. Da müsste ich auf alle Fälle schon über 1% sein, es sei denn, ich hätte mich verrechnet. Das hätte mir jetzt gerade noch gefehlt, dass alle Medikamente, für die ich kein "Privatrezept" vom Arzt habe, nicht als Sonderausgaben gelten. Das kann es ja wohl nicht sein, oder, dass Ärzte zu Erfüllungsgehilfen des Finanzamts degradiert werden. ("Können Sie mir bitte mal das und dies hier und das da auch noch aufschreiben - ich brauch das für die Steuer" - spätestens beim 10. Patienten an einem Tag kriegt da doch auch der geduldigste Arzt die Krise.)

Kennt sich da jemand aus? Die Regelung ist ja neu, und ich möchte nichts falsch machen beim Belege sammeln.

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Hallo Petra,

Dein Argument mit den selber gekauften Medikamenten, obwohl man sie sich auch verschreiben lassen könnte, gefällt mir! Das werde ich in meiner Begründung auch anbringen.

Das Witzige ist ja, dass die Rechnungen von Privatärzten anerkannt wurden! Ich bin Kassenpatient!!! Mein Gang zum Privatarzt ist ja wohl mehr Privatvergnügen als meine Brille, die ich brauche! Der Polatest von Dr. W. aus Berlin, der ja prinzipiell nicht von der Kasse bezahlt wird, wurde voll anerkannt!

Ich glaube, der SB im Finanzamt hatte keine Ahnung. Dumm ist nur, hier wird man alphabetisch zugeteilt - ich würde also immer an den Gleichen geraten! Werde mal nach seinem Vorgesetzten verlangen, der die Bescheide letztendlich "absegnet".

Bin trotzdem dankbar für jede weitere Info, ob es anderen ähnlich ergeht, oder ob ich hier ein Einzelfall bin. Wäre auch dankbar, wenn Eberhards Steuerberater mehr dazu weiß.

Ein schönes langes Wochenende all denen von Euch die morgen frei haben. Mein Wecker klingelt wie immer um 05.20 Uhr - hab' mal wieder keinen Urlaub bekommen (der letzte ist fast ein Jahr her) - ich darf mich dann halt ab Mittag aufs Wochende freuen..

Viele Grüße
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!

Bild des Benutzers Kerstin Harms
Verbunden: 10. April 2002 - 0:00

Nach einem Jahr war heute wieder einmal mein jährlicher Gang zum Finanzamt fällig. Deshalb grabe ich diesen Thread wieder aus, denn die Info von heute kann vielleicht auch anderen Betroffenen hilfreich sein

Nun wurden die Brillen und Gläser aus 2004 als außergewöhnliche Belastung AKZEPTIERT!!!!!!!!!!!! Hätte ich 2003 einen Widerspruch eingereicht (wollte ich ja, war dann aber selber sehr lange krank und hatte die Frist verpasst), hätte man die auch anerkannt.

Voraussetzung ist Eine ärztliche Verordnung - diese am besten vorm Einreichen beim Optiker kopieren oder aber darauf achten, dass auf der Rg. steht Lt. ärztlicher Verordnung.

Das Gute Eine Verordnung langt, um auch Folgerechnungen ohne Verordnung (Für uns Winkelfehlsichtige ein sehr interessanter Aspekt) einreichen zu können, denn die KK's zahlen ja eh nix mehr, und der Sachbearbeiter hat eingesehen, dass ich schlechter abschneide, wenn ich bis zu einem Jahr auf einen AA-Termin warte, Praxisgebühr und anfallende Messungen eh zahlen muss, mir dann eine Verordnung ausgestellt wird, die der gewissenhafte Optiker im Messraum nochmals prüft, nur um festzustellen, dass in die Gläser eh andere Werte rein müssten. Zahlen muss ich sowieso alles, egal, ob vom AA verordnet oder nicht.

Vielleicht war es von Vorteil, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt selber Brillenträger ist - er sagt, er kennt die Problematik. Ich kann jedem nur raten, vernünftig mit den Damen und Herren dort zu diskutieren (eventuell schriftlich das Prozedere darlegen), damit sie die Sachlage verstehen, und dann klappt es auch.

Der Herr war sogar so nett und verzichtete darauf, dass ich nun aus 2004 noch Verordnungen beischaffe, legte mir aber ans Herz, wenn ich nächstes Jahr einreiche, doch bitte nachzuweisen, dass irgendwann einmal Brille verordnet wurde. Mach ich!

Gruß
Kerstin

Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!