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Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00
Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Hallo alle zusammen!

Ich beschäftige mich gerade eingehender mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung.

Diese besagt ja, das einem Beschäftigten bei Arbeit an Bildschirmen spezielle Brillen (ich hasse das Wort Sehhilfen Lol zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen ergeben, dass spezielle Brillen notwendig sind und herkömmliche Brillen nicht geeignet sind.

Dies ist ja eine Tatsache, die viele Betroffene gar nicht wissen.

Nun meine Fragen: Ist ein Arbeitgeber verpflichtet die Brille zu bezahlen? Laut der Verordnung doch eigentlich ja.

Wann ist eine normale Brille nicht geeignet? Wenn jemand eine Gleitsichtbrille hat, ist diese zwar für ein Sehen sagen wir mal in Bildschirmentfernung geeignet, aber sicher nicht optimal. Reicht das schon aus um zu sagen, er braucht Officegläser? 

Was braucht es für Voraussetzungen für Entspiegelungen, Dickenreduzierungen etc,, so dass auch diese Mehrkosten vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen? Diese Glaseigenschaften müssen ja von einem Arzt attestiert werden.

 

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten. Smile

LG aus Viersen

Roman

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Lieber Jogger,

eine Arbeitspaltzbrille ist nur für das Sehen am Arbeitsplatz gedacht. Nicht jeder Arbeitgeber muss das auch zahlen. Das regelt der Tarif- oder der Arbeitsvertrag,

Dabei handelt es sich um Gleitsichtbrillen oder prismatische Brillen für einen Arbeitsabstand für 1 Meter bis 30 cm.

Die Verordnung dieser Sehhilfen ist auch per Vertrag geregelt. Häufig bedarf es dazu eines Augenarztrezeptes.

Also mal bei der Gewerkschaft oder in die Tarifverträge für das öffentliche Amt oder in den Arbeitsvertrag sehen.

LG

A.M.  

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00

Hallo A.M.

das eine AP-Brille nur für die Arbeit gedacht ist, ist klar. Auch um was für Brillen es sich handelt ist mir klar. Nur wieso ist dies per Vertrag geregelt? Wenn die Verordnung sagt das eine passende Arbeitsbrille bereit gestellt werden MUSS, dann ist ein Arbeitgeber doch dazu verpflichtet. 

UNd für einen Arbeitsabstand bis 1 Meter bezweifle ich, da auch weitere Varianten zur Verfügung stehen. Wenn ich irgendwo arbeite wo ich den ganzen Tag am Bildschirm sitze und eine Vorsorgeuntersuchung bzw. Betriebsärztliche Untersuchung ergibt, das eine Arbeitsplatzbrille benötigt wird, dann muß ein Arbeitgeber das meienr Meinung nach bezahlen. Das ein Augenarztrezept benötigt wird geht aus der Verordnung hervor. NUr was braucht es damit der Arzt Entspiegelungen etc. verordnen kann????

LG

Roman

Bild des Benutzers AgnesMaria
Verbunden: 31. März 2006 - 0:00

Lieber Jogger,

mag sein das du recht hast. Ich verordne ja solche Brillen und bekomme durch meine Patienten mit, das das eben nicht so gehandhabt wird, wie es wünschenswert sei.

Da hier nichts auf GKV-Kosten geht wird ein Privatrezept ausgestellt. Wenn notwendig kann ich auch Tönung oder Entspiegelung draufschreiben.

Bei Entspiegelung gelten die Richtwerte für Blendungssehen, Dämmerungssehen oder Nachtsehen. Für eine Arbeitsplatzbrille ergibt sich dann das erhöhte Blendungssehen am Tag und Trübungen der brechenden Medien, hier Hornhaut, Linse und Glaskörper.

LG

A.M. 

In allen Grenzen ist auch etwas Positives.

 

Immanuel Kant

Bild des Benutzers Roman
Verbunden: 11. August 2004 - 0:00

Hallo Agnes Maria,

ja, leider ist das ein schwieriges Thema. Ich komm einfach auf die Geschichte, weil ich täglich in meinem Geschäft merke, das viel zu wenig Leute sich dieser Thematik bewußt sind und wenn man sie darauf hinweist viele auch den Gang zum Chef scheuen.

Vielen Dank für Deine Antworten,

 

LG

Roman

Bild des Benutzers Eberhard Luckas
Verbunden: 29. September 2002 - 0:00

Hallo Roman,

 

Du weißt ja sicher, dass es seit Dez. 96 diese Bildschirmarbeitsplatzverordnung gibt, die da auch sagt, dass jeder Arbeitgeber,der Mitarbeiter hat, die an einem BL-Arbeitsplatz sitzen, diese an eine fachkundige Person (Augenarzt oder Augenopiker) verweisen muss, um prüfen zu lassen, ob eine spezielle Arbeitsplatzbrille erforderlich ist.

Was daraus an Bezahlung durch den Arbeitgeber resultiert, ist sehr unterschiedlich, aber eigentlich muss der Arbeitgeber etwas zahlen. Leider tun es nicht alle und setzen die entsprechenden Mitarbeiter lieber an andere Arbeitsplätze (Änderungskündigung), oder versuchen sie sogar loszuwerden. Sehr kurzsichtig gesehen, oder?

Gruß

Eberhard

Viele Grüße

Eberhard